08.12.2021 Aufrufe

Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Im Bereich Steuern und steuerähnlichen Erträge wird im weiteren Finanzplanungszeitraum<br />

mit Mehrerträgen in Höhe von 13,7 Mio. Euro kalkuliert. Der Ansatz für diese Ergebnisposition<br />

wird im Planjahr 2027 mit 77,8 Mio. Euro prognostiziert. Die Entwicklung des<br />

Gemeindeanteils an <strong>der</strong> Einkommensteuer wird im weiteren Planungszeitraum<br />

(+3,6 Mio. Euro) als positiv eingeschätzt. Der Planansatz 2027 soll sich dann auf 23,2 Mio.<br />

Euro belaufen. Die Vorausschau ist aber stark Abhängig von <strong>der</strong> weiteren Pandemieentwicklung,<br />

<strong>der</strong> Finanz- und Wirtschaftskrise, <strong>der</strong> Inflation sowie den steuerlichen Entlastungsmaßnahmen<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung. Im Bereich <strong>der</strong> Gewerbesteuer wird von einer<br />

weiteren positiven Entwicklung für den städtischen Haushalt ausgegangen. Beläuft sich<br />

<strong>der</strong> Planansatz <strong>2024</strong> noch auf 28,0 Mio. Euro soll sich dieser im Finanzplanjahr 2027 dann<br />

auf 32,4 Mio. Euro (+4,4 Mio. Euro) belaufen.<br />

Zum Zwecke des Haushaltsausgleichs musste ab den Finanzplanjahren 2025 ein "Platzhalter"<br />

Grundsteuer B veranschlagt werden. Der Planansatz für die Grundsteuer B wird<br />

sich im Finanzplanjahr 2027 dann auf 17,2 Mio. Euro (vgl. <strong>2024</strong> = 11,8 Mio. Euro) belaufen.<br />

Darüber hinaus wurde die Veranlagung neuer Baugebiete eingepreist und hochgerechnet.<br />

Eine genauere Entwicklung <strong>der</strong> Grundsteuer B wird im weiteren Vorbericht aufgezeigt.<br />

Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse sind stark von den Schwankungen <strong>der</strong><br />

Schlüsselzuweisung geprägt. Dies resultiert insbeson<strong>der</strong>e aus den steigenden städtischen<br />

Steuererträgen. Es wird damit gerechnet, dass dieser Ansatz von 19,0 Mio. Euro im Jahr<br />

<strong>2024</strong> auf dann 17,1 Mio. Euro (-1,9 Mio. Euro) im Planjahr 2027 sinken wird. Da die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Schlüsselzuweisung auch von Landesdaten abhängig ist kann auch damit gerechnet<br />

werden, dass die eingepreiste Prognose positiver ausfallen wird. Darüber hinaus<br />

werden im weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2026 diverse geför<strong>der</strong>te Projekte auslaufen.<br />

Bei den weiteren Ertragsarten ist mit keinen wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen zu rechnen. Da die<br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> sehr von den Erträgen abhängig ist, ist zwingend zu beachten,<br />

dass bei einer Haushaltsaufstellung sämtliche Erträge neu bewertet und kalkuliert<br />

werden. Durch <strong>zum</strong> Beispiel Än<strong>der</strong>ungen bei den Landeszuweisungen o<strong>der</strong><br />

den Steuerentwicklungen kann die <strong>der</strong>zeitige Finanzplanung bei <strong>der</strong> tatsächlichen <strong>Haushaltsplan</strong>aufstellung<br />

wesentlich abweichen.<br />

ENTWURF SVV<br />

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