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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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1.4 Demografische Entwicklung<br />

Bereits heute ist für die nächsten Jahrzehnte absehbar, dass die Bevölkerungszahlen<br />

rückläufig sind und die Lebenserwartung stetig steigen wird. Daraus werden sich langfristig<br />

für die öffentlichen Haushalte des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Kreise und vor allem <strong>der</strong><br />

Kommunen zusätzliche Belastungen ergeben. Wie Bevölkerungsprognosen für Hessen<br />

zeigen, werden sich die demografischen Verän<strong>der</strong>ungen regional sehr unterschiedlich<br />

auswirken. Dabei wird Nordhessen im Vergleich zu Mittel- und insbeson<strong>der</strong>e Südhessen<br />

generell früher und stärker mit den vielfältigen Auswirkungen des Wandels konfrontiert.<br />

Generell stehen alle Kommunen dabei vor Herausfor<strong>der</strong>ungen den Bevölkerungsrückgang<br />

zu minimieren, die Sicherung des Fachkräftepotentials zu gewährleisten und eine finanzierbare<br />

Wohn-, Bildungs- und Infrastruktur bereitzustellen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Kommunen müssen frühzeitig auf die Entwicklung <strong>der</strong> Erträge und Aufwendungen<br />

reagieren, die direkt durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bevölkerungsstruktur beeinflusst<br />

werden. Von einer Konstanz <strong>der</strong> Erträge aus Steuern, Gebühren und Zuweisungen<br />

sowie den Aufwendungen für Personalkosten und sozialen Leistungen kann bei <strong>der</strong> zu<br />

erwartenden Entwicklung nicht ausgegangen werden.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung nach Anzahl und Altersaufbau ist nur bedingt kommunal<br />

beeinflussbar. Der gesamtgesellschaftliche Trend zu einer schrumpfenden und immer<br />

älter werdenden Gesamtbevölkerung ist heute unumkehrbar, wobei örtliche Ausprägungen<br />

durchaus stark variieren können. Daher kann die zentrale Frage <strong>der</strong> kommunalen politischen<br />

Gremien nicht die Frage sein, ob <strong>der</strong> Prozess aufgehalten werden kann. Vielmehr<br />

geht es darum, wann und wie die qualitative und inhaltliche Neuausrichtung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Dienstleistungen erfolgen muss.<br />

Auf Basis <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Bevölkerungsentwicklung liegen die zukünftigen Handlungsfel<strong>der</strong><br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Infrastruktur (Hinterfragung des Ausbaus o<strong>der</strong> Rückbaus),<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung (Anpassung an die notwendigen Kapazitäten), <strong>der</strong> Seniorenarbeit<br />

(Einbindung in die Gesellschaft und Stärkung <strong>der</strong> pflegenden Angehörigen) sowie<br />

den allgemeinen Finanzen (Schuldenbegrenzung). Die zukünftige Strategie muss sich in<br />

Zielen und Kennzahlen <strong>der</strong> Haushalte wi<strong>der</strong>spiegeln und vor allem muss sie nachvollziehbar<br />

und transparent sein.<br />

ENTWURF SVV<br />

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