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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Produktbeschreibung Produkt 01111-10 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte<br />

<strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong><br />

Produkthaushalt <strong>2024</strong><br />

Produktbereich 01 Innere Verwaltung<br />

Produktgruppe 01111 Verwaltungssteuerung und -service<br />

Produkt 01111-10 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte<br />

Verantwortliche Organisationseinheit<br />

Zentrale Steuerung / Stadtplanung & -entwicklung<br />

Kategorie<br />

Pflichtaufgabe<br />

Verantwortliche Person(en)<br />

Gabriele Rützel<br />

Kurzbeschreibung<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gleichberechtigung von Frauen in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />

und in <strong>der</strong> <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong>.<br />

Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erstellung und Überwachung des Frauenför<strong>der</strong>plans.<br />

Auftragsgrundlage<br />

Grundgesetz, Artikel 3<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

Hessische Gemeindeordnung<br />

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGLG)<br />

Zielgruppe<br />

Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

Frauen, Mädchen, Alleinerziehende, Familien<br />

Allgemeine Ziele<br />

Verwirklichung <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Aufstiegschancen und <strong>der</strong> Arbeitssituation von Frauen<br />

im öffentlichen Dienst (intern) nach dem HGLG.<br />

Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots (extern) nach <strong>der</strong> HGO.<br />

ENTWURF SVV<br />

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