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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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§ 10<br />

Ermächtigung des Magistrats <strong>zum</strong> Stellenplan<br />

Zum Stellenplan wird <strong>der</strong> Magistrat ermächtigt, Vollzeitstellen mit zwei Teilzeitkräften mit <strong>der</strong><br />

Maßgabe zu besetzen, dass die wöchentliche Arbeitszeit von insgesamt 41 Stunden nicht<br />

überschritten wird.<br />

Der Magistrat wird ermächtigt, bei organisatorischen Än<strong>der</strong>ungen in dem dadurch erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Umfang Planstellen umzusetzen. Die Umsetzungen sind beim Erlass <strong>der</strong> nächsten Haushaltssatzung<br />

in den Stellenplan aufzunehmen.<br />

§ 11<br />

Budgetrichtlinien<br />

Es gelten die Budgetrichtlinien wie sie dem <strong>Haushaltsplan</strong> beigefügt sind.<br />

§ 12<br />

Umschuldungen von Investitionskrediten<br />

Zusätzlich zu den Festsetzungen zu § 2 sind Umschuldungen in Höhe von 4.044.120 Euro vorgesehen.<br />

§ 13<br />

Verrechnung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt<br />

Der in § 1 festgesetzte Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.907.050 Euro wird mit <strong>der</strong><br />

Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.<br />

§ 14<br />

Zusammenfassende Beurteilung <strong>der</strong> Festsetzungen<br />

Der Ergebnishaushalt im Planjahr <strong>2024</strong> ist ausgeglichen. Für den Fehlbetrag in Höhe von<br />

1.907.050 Euro stehen ausreichend Mittel aus <strong>der</strong> Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen<br />

Ergebnisses zur Verfügung.<br />

Im Finanzhaushalt wird im Planjahr <strong>2024</strong> <strong>der</strong> gesetzeskonforme Ausgleich nicht erreicht. Der<br />

Zahlungsmittelüberschuss aus <strong>der</strong> laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.223.280 Euro –<br />

unter Berücksichtigung zweckgebundener Tilgungserstattungen – reicht nicht aus, um die<br />

ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 5.842.450 Euro zu decken. Es ergibt sich eine<br />

Ausgleichslücke im Umfang von -4.619.170 Euro. Diese kann durch ungebundene liquide Mittel<br />

gedeckt werden.<br />

KREISSTADT<br />

Mittendrin in RheinMain<br />

ENTWURF SVV<br />

www.dietzenbach.de<br />

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