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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Alle Haushaltsansätze basieren auf den Erfahrungen <strong>der</strong> letzten Haushaltsjahre und unterlagen<br />

einer kritischen Überprüfung durch die Budgetverantwortlichen sowie dem<br />

Stadtkämmerer. Zur Berechnung <strong>der</strong> Steuererträge wurden die Orientierungsdaten gemäß<br />

Finanzplanungserlass vom 11. Oktober 2023 sowie die Steuerschätzung vom Mai<br />

2023 herangezogen. Als Vergleich wurden die Orientierungsdaten des Finanzplanungserlasses<br />

2023 vom 14. Oktober 2022 in Klammern ergänzt.<br />

Die Grundlagen setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Ertragsart <strong>2024</strong> 2025 2026 2027<br />

Gemeindeanteil an <strong>der</strong><br />

7,5%<br />

7,0%<br />

5,5%<br />

4,5%<br />

Einkommensteuer<br />

(5,5%)<br />

(5,0%)<br />

(5,5%)<br />

( - )<br />

Gemeindeanteil an <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer<br />

5,0%<br />

(2,0%)<br />

3,0%<br />

(2,0%)<br />

2,0%<br />

(2,0%)<br />

2,0%<br />

( - )<br />

Ausgleichsleistungen Familienleistungsgesetz<br />

3,0%<br />

(3,0%)<br />

2,5%<br />

(2,5%)<br />

2,5%<br />

(2,5%)<br />

2,5%<br />

( - )<br />

Grundsteuer A<br />

0,0%<br />

(0,0%)<br />

0,0%<br />

(0,0%)<br />

0,0%<br />

(0,0%)<br />

0,0%<br />

( - )<br />

Grundsteuer B<br />

1,0%<br />

(1,0%)<br />

1,0%<br />

(1,0%)<br />

1,0%<br />

(1,0%)<br />

1,0%<br />

( - )<br />

Gewerbesteuer<br />

3,5%<br />

(7,0%)<br />

6,5%<br />

(5,5%)<br />

5,0%<br />

(3,5%)<br />

3,0%<br />

( - )<br />

Mit den Orientierungsdaten erhalten Kommunen Hinweise auf die nach gegenwärtigem<br />

Rechtsstand voraussichtlichen Entwicklungen wichtiger Ertrags- und Aufwandspositionen<br />

in ihren Haushalten. Die aktuellen Steuerschätzungen orientieren sich im Wesentlichen an<br />

den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzung" vom Mai 2023. Die Finanzplanjahre<br />

2025 bis 2027 sind mit Versteigerungsgrößen fortgeschrieben. Das Wachstum auf Basis <strong>der</strong><br />

aktuellen Steuerschätzungen zugrunde gelegt worden.<br />

Die für die Berechnung <strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage (35) und Heimatumlage<br />

(21,75) relevanten Vervielfältiger werden voraussichtlich bis ins Planjahr 2027 konstant<br />

bleiben. Der <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> ermöglicht es, die entsprechenden Umlageverpflichtungen<br />

planungssicher zu berechnen / zu veranschlagen.<br />

Für die Berechnung des Gemeindeanteils an <strong>der</strong> Einkommensteuer, dem Gemeindeanteil<br />

an <strong>der</strong> Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen am Familienleistungsgesetz wurden<br />

die Orientierungsdaten des Landes Hessens berücksichtigt. Bei dem Gemeindeanteil an<br />

<strong>der</strong> Einkommensteuer wurde ein kommunaler Sicherheitsabschlag vorgenommen. Die<br />

Kalkulationen sehen wie folgt aus:<br />

ENTWURF SVV<br />

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