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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Fortbildungs- / Dienstreiseaufwendungen<br />

Die Aufwendungen für allgemeine Fortbildungen des Verwaltungspersonals werden über den<br />

Teilhaushalt / Produkt 01111-04 – Personalangelegenheiten abgewickelt. Die Aufwendungen für<br />

fachbezogene Fortbildungen und Dienstreisen werden den einzelnen Teilhaushalten / Produkten<br />

zugeordnet.<br />

Aufwendungen für beson<strong>der</strong>e Fortbildungsmaßnahmen, die das Ziel haben, ein bestimmtes<br />

Projekt einzuführen wie beispielsweise die Einführung einer flächendeckenden Software (Rechnungsworkflow),<br />

sind dem Budget <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden Organisationseinheit zuzuordnen, auch<br />

wenn hierin Fortbildungsmittel zu diesem Zweck für Mitarbeiter/Innen an<strong>der</strong>er Produkte enthalten<br />

sind.<br />

Umsatzsteuer bei Produkten mit Betrieben gewerblicher Art<br />

Die Aufwendungen und Erträge werden den einzelnen Budgets <strong>der</strong> Teilhaushalte / Produkte<br />

zugeordnet. Die Vor- bzw. Umsatzsteuer wird zentral vom Fachbereich 20 - Finanzen bearbeitet.<br />

Dieser ordnet die Aufwands-/ Auszahlungsbuchungen bzw. Ertrags-/ Einzahlungsbuchungen an.<br />

Fernmeldegebühren - Mieten/Wartung – Kabelfernsehen - Erstattungen Telefonkosten<br />

Die Aufwendungen für Telefon, die Gebühren für Kabelfernsehen und die Erstattungen von Telefonkosten<br />

werden über die jeweiligen Budgets <strong>der</strong> Teilhaushalte / Produkte abgewickelt.<br />

Sonstiges<br />

Sammelrechnungen für Erträge und Aufwendungen welche mehrere Budgets betreffen, werden<br />

durch den Fachbereich 20 - Finanzen angeordnet. Die rechnerische und sachliche Prüfung erfolgt<br />

in den entsprechenden Organisationseinheiten.<br />

Da die Angelegenheiten <strong>der</strong> Informationstechnologie aus Gründen eines wirtschaftlichen Betriebes<br />

zentral beim Fachbereich 10 - Zentrale Steuerung / Stadtplanung & -entwicklung bearbeitet<br />

werden, sind Beschaffungen, Reparaturen von Telekommunikationsgeräten etc. auf Anfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Fachbereiche vom oben genannten Fachbereich vorzunehmen. Die Anweisungen<br />

an die Geschäftsbuchhaltung werden für den investiven Bereich vom jeweiligen Fachbereich<br />

vorgenommen. Die aufwandsbezogenen Anordnungen an die Geschäftsbuchhaltung werden<br />

zentral durch den Fachbereich 10 - Zentrale Steuerung / Stadtplanung & -entwicklung zu Lasten<br />

des verursachenden Budgets vorgenommen.<br />

ENTWURF SVV<br />

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