08.12.2021 Aufrufe

Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Für den Bereich <strong>der</strong> Einkommensteuer wurde das geschätzte Jahresaufkommen 2023<br />

gem. Orientierungsdaten in Höhe von 4.224,7 Mio. Euro herangezogen. Multipliziert mit<br />

<strong>der</strong> kalkulierten Jahresentwicklung <strong>2024</strong> (7,5 Prozent) und dem kommunalen prozentualen<br />

Verteilerschlüssel (0,45297 Prozent) kann die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> einen Ertrag in<br />

Höhe von 20,6 Mio. Euro für das Haushaltsjahr <strong>2024</strong> erwarten. Auf Basis eigener Erfahrung<br />

wurde ein Abschlag in Höhe von 1,0 Mio. Euro vorgenommen. Hintergrund des Abschlages<br />

ist <strong>der</strong> fehlende neue Verteilerschlüssel, welcher für die Planjahre <strong>2024</strong> bis 2026 gilt. Hier<br />

wird mit einem Ergebnisrisiko in Höhe von 0,5 Mio. Euro kalkuliert. Darüber hinaus liegt<br />

das reale Jahresaufkommen unter dem Plandaten des Landes Hessens. Zum Stichtag <strong>der</strong><br />

Berichtserstellung liegt das Jahresaufkommen 2023 bei 4.217, Mio. Euro was zu einem<br />

geringeren Planansatz <strong>2024</strong> führen würde. Auch hier wurde ein Sicherheitsabschlag in<br />

Höhe von 0,5 Mio. Euro vorgenommen. Somit beläuft sich <strong>der</strong> reale Planansatz <strong>2024</strong> auf<br />

19,6 Mio. Euro.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Umsatzsteuer wurde das geschätzte Jahresaufkommen in Höhe von<br />

693 Mio. Euro herangezogen. Multipliziert mit <strong>der</strong> kalkulierten Jahresentwicklung <strong>2024</strong><br />

(5,0 Prozent) und dem kommunalen prozentualen Verteilerschlüssel (0,4009559 Prozent)<br />

kann die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> einen Ertrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2024</strong> erwarten. Zum Stichtag <strong>der</strong> Berichtserstellung liegt das Jahresaufkommen 2023<br />

bei 697 Mio. Euro.<br />

Für den Bereich des Familienleistungsgesetzes wurde das geschätzte Jahresaufkommen<br />

in Höhe von 270 Mio. Euro herangezogen. Multipliziert mit <strong>der</strong> kalkulierten Jahresentwicklung<br />

<strong>2024</strong> (3,0 Prozent) und dem kommunalen prozentualen Verteilerschlüssel (0,45297<br />

Prozent) kann die <strong>Kreisstadt</strong> <strong>Dietzenbach</strong> einen Ertrag in Höhe von 1,2 Mio. Euro für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2024</strong> erwarten. Zum Stichtag <strong>der</strong> Berichtserstellung liegt das Jahresaufkommen<br />

2023 bei den geschätzten 270 Mio. Euro. Auch für diesen Bereich liegt <strong>der</strong> aktuelle<br />

Verteilerschlüssel noch nicht vor. Ein möglicher Sicherheitsabschlag ist mit <strong>der</strong> Reduzierung<br />

bei dem Gemeindeanteil an <strong>der</strong> Einkommensteuer abgegolten.<br />

Da es sich bei den Orientierungsdaten lediglich um Durchschnittswerte handelt, wurden<br />

bei den Ansätzen darüber hinaus die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. So wurden<br />

bei den Ansätzen für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer die Entwicklungen des<br />

Haushaltsjahres 2022-2023 sowie die städtebauliche Entwicklung <strong>der</strong> Kreisstad <strong>Dietzenbach</strong><br />

herangezogen.<br />

ENTWURF SVV<br />

Seite 52 von 815

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