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Entwurf zum Haushaltsplan 2024 der Kreisstadt Dietzenbach

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Der Haushaltsplan ist ein wesentliches Instrument des neuen Rechnungs- und Steuerungssystems. Er ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen und bereitzustellenden personellen und finanziellen Ressourcen.

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Übertragbarkeitsvermerke von Sachaufwendungen gem. § 21 Abs. 1 GemHVO<br />

Organisationsbudgets und Produktbereiche<br />

gem. Budgetrichtlinie für die Haushalte <strong>2024</strong><br />

Teilergebnishaushalt<br />

Nr.<br />

Sachkonto<br />

Ansatz <strong>2024</strong><br />

in EUR<br />

Ansatz <strong>2024</strong><br />

welche zur<br />

Übertragung<br />

herangezogen<br />

werden soll<br />

Erläuterung<br />

Organisationsbudget 100<br />

Zentrale Steuerung, Stadtplanung & -entwicklung<br />

09511-01 Bauleitplanung / Stadtentwicklung 13 6771000 75.000 75.000<br />

Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Aufwendungen für Sachverständigen,<br />

Rechtsanwals- und Gerichtskosten für übertragbar erklärt.<br />

Die Haushaltsmittel werden für juristische Beratungen von städtebaulichen Verträgen<br />

benötigt.<br />

Organisationsbudget 500<br />

Soziale Dienste<br />

10522-02 Sozialer Zusammenhalt 13 6779000 270.000 270.000<br />

Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Aufwendungen für an<strong>der</strong>e Beratungsleistungen<br />

für übertragbar erklärt.<br />

Die Haushaltsmittel werden für Konzeptionsarbeiten sowie für die Abwicklung <strong>der</strong><br />

geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen im Bereich Sozialer Zusammenhalt benötigt.<br />

Organisationsbudget 171<br />

Stabstelle Klimaschutz<br />

14561-01 Umweltschutz, Klimaschutz<br />

13 6101000 49.380 49.380<br />

13 6773000 293.160 293.160<br />

Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Aufwendungen für die betriebswirtschaftlichen<br />

Beratungen für übertragbar erklärt.<br />

Die Haushaltsmittel werden für Konzeptionsarbeiten sowie für die Abwicklung <strong>der</strong><br />

geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen im Bereich Klimaschutz benötigt.<br />

Gem. § 21 Abs. 1 GemHVO werden die Aufwendungen für die betriebswirtschaftlichen<br />

Beratungen für übertragbar erklärt.<br />

Die Haushaltsmittel werden für Konzeptionsarbeiten sowie für die Abwicklung <strong>der</strong><br />

geför<strong>der</strong>ten Maßnahmen im Bereich Klimaschutz benötigt.<br />

ENTWURF SVV<br />

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