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LEBENSMITTELPRODUKTION UND -VERARBEITUNG

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zyme gibt es bis dato keine einheitliche, spezifische gesetzgebung. der<br />

unterschied zwischen den beiden enzymkategorien liegt darin, dass ein<br />

Zusatzstoff ein bestandteil des Lebensmittels ist und zugelassen werden<br />

muss, während ein Verarbeitungshilfsstoff im endprodukt keine „technische“<br />

Funktion im Lebensmittel mehr haben darf, allerdings als rückstand<br />

im Lebensmittel verbleiben kann. dementsprechend sind diese enzyme<br />

nur kennzeichnungspflichtig, wenn sie im Lebensmittel selbst noch eine<br />

Wirkung haben.<br />

der begriff „klebefleisch“ ist gesetzlich nirgends geregelt. der name beruht<br />

vom „enzymatischen Verkleben“ von Fleisch- oder Fischstücken.<br />

in manchen medien wird „klebefleisch“ dem ð „Formfleisch“ gleichgesetzt.<br />

der letztere begriff ist allerdings im Österreichischen Lebensmittelbuch<br />

genau definiert. „klebefleisch“ muss nicht unbedingt Fleisch<br />

minderer Qualität sein. der konsument könnte diese art von Produkten<br />

leicht erkennen, wenn es eine Form aufweist, die nicht einem natürlich<br />

gewachsenen Produkt entspricht. außerdem muss sichergestellt sein,<br />

dass durch entsprechende kennzeichnung die tatsächliche art des<br />

Lebensmittels hervor geht. im Jahr 2011 wurde eine neue eu-Lebensmittelinformationsverordnung<br />

(„LmiV“) verabschiedet, die unter anderem<br />

strengere rahmenbedingungen bezüglich der kennzeichnung von<br />

Fleischerzeugnissen, die aus verschiedenen stücken bestehen, schafft.<br />

demnach müssen „klebefleischprodukte“ den ergänzenden Hinweis<br />

„aus Fleischstücken zusammengefügt“ tragen. das gesetz tritt allerdings<br />

erst mit ende 2014 in kraft.<br />

ein zulässiges Produkt, welches aus Fleischteilen zusammengeführt<br />

wird, ist der so genannte Toastschinken oder Pressschinken.<br />

nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch werden hierfür „kleinere<br />

Fleischstücke vom schlögel“ aus ausgangsmaterial verwendet. technologisch<br />

gesehen werden hier die Proteine der Fleischteile durch tumbeln<br />

(Ø mischen durch ständige bewegung in Pökellake) natürlich aufgeschlossen,<br />

wodurch ein Zusammenhalt nach dem erhitzungsvorgang<br />

ermöglicht wird. die abgrenzung zu „klebefleisch“ ist aufgrund des Zusammenhaltens<br />

der Fleischteile als schwierig zu sehen. das wesentliche<br />

unterscheidungsmerkmal ist, dass bei diesen Produkten keine enzyme<br />

eingesetzt werden.<br />

in einem so genannten „Schinkenimitat“ werden Fleischanteile durch<br />

andere materialien oder stärke ersetzt. deshalb darf dieses Produkt nicht<br />

mehr als schinken bezeichnet werden. in diesem Fall handelt es sich um<br />

AK-Infoservice117

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