LEBENSMITTELPRODUKTION UND -VERARBEITUNG
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zyme gibt es bis dato keine einheitliche, spezifische gesetzgebung. der<br />
unterschied zwischen den beiden enzymkategorien liegt darin, dass ein<br />
Zusatzstoff ein bestandteil des Lebensmittels ist und zugelassen werden<br />
muss, während ein Verarbeitungshilfsstoff im endprodukt keine „technische“<br />
Funktion im Lebensmittel mehr haben darf, allerdings als rückstand<br />
im Lebensmittel verbleiben kann. dementsprechend sind diese enzyme<br />
nur kennzeichnungspflichtig, wenn sie im Lebensmittel selbst noch eine<br />
Wirkung haben.<br />
der begriff „klebefleisch“ ist gesetzlich nirgends geregelt. der name beruht<br />
vom „enzymatischen Verkleben“ von Fleisch- oder Fischstücken.<br />
in manchen medien wird „klebefleisch“ dem ð „Formfleisch“ gleichgesetzt.<br />
der letztere begriff ist allerdings im Österreichischen Lebensmittelbuch<br />
genau definiert. „klebefleisch“ muss nicht unbedingt Fleisch<br />
minderer Qualität sein. der konsument könnte diese art von Produkten<br />
leicht erkennen, wenn es eine Form aufweist, die nicht einem natürlich<br />
gewachsenen Produkt entspricht. außerdem muss sichergestellt sein,<br />
dass durch entsprechende kennzeichnung die tatsächliche art des<br />
Lebensmittels hervor geht. im Jahr 2011 wurde eine neue eu-Lebensmittelinformationsverordnung<br />
(„LmiV“) verabschiedet, die unter anderem<br />
strengere rahmenbedingungen bezüglich der kennzeichnung von<br />
Fleischerzeugnissen, die aus verschiedenen stücken bestehen, schafft.<br />
demnach müssen „klebefleischprodukte“ den ergänzenden Hinweis<br />
„aus Fleischstücken zusammengefügt“ tragen. das gesetz tritt allerdings<br />
erst mit ende 2014 in kraft.<br />
ein zulässiges Produkt, welches aus Fleischteilen zusammengeführt<br />
wird, ist der so genannte Toastschinken oder Pressschinken.<br />
nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch werden hierfür „kleinere<br />
Fleischstücke vom schlögel“ aus ausgangsmaterial verwendet. technologisch<br />
gesehen werden hier die Proteine der Fleischteile durch tumbeln<br />
(Ø mischen durch ständige bewegung in Pökellake) natürlich aufgeschlossen,<br />
wodurch ein Zusammenhalt nach dem erhitzungsvorgang<br />
ermöglicht wird. die abgrenzung zu „klebefleisch“ ist aufgrund des Zusammenhaltens<br />
der Fleischteile als schwierig zu sehen. das wesentliche<br />
unterscheidungsmerkmal ist, dass bei diesen Produkten keine enzyme<br />
eingesetzt werden.<br />
in einem so genannten „Schinkenimitat“ werden Fleischanteile durch<br />
andere materialien oder stärke ersetzt. deshalb darf dieses Produkt nicht<br />
mehr als schinken bezeichnet werden. in diesem Fall handelt es sich um<br />
AK-Infoservice117