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LEBENSMITTELPRODUKTION UND -VERARBEITUNG

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Fleischerzeugnisse<br />

Fleischerzeugnisse werden unter Verwendung von Fleisch hergestellt<br />

und einer über die behandlung von frischem Fleisch hinausgehenden<br />

be- und Verarbeitung unterzogen, sodass aufgrund der schnittfläche die<br />

merkmale von frischem Fleisch nicht mehr gegeben sind (z.b. Würste;<br />

Fleischkonserven wie Corned beef oder Leberaufstrich; Pökelwaren).<br />

Wenn der Fettgehalt eines Fleischerzeugnisses um mind. 30% gegenüber<br />

dem vergleichbaren Produkt geringer ist, spricht man von fettreduzierten<br />

Fleischerzeugnissen.<br />

Würste<br />

Würste sind Fleischerzeugnisse, die unter Zerkleinerung von skelettmuskelfleisch<br />

und Fettgewebe (z.b. speck) und mittels Zusatz von kochsalz,<br />

gewürzen sowie trinkwasser (in Form von eis) hergestellt werden. es<br />

können je nach Wurstsorte auch andere Zutaten (z.b. innereien, blut,<br />

salzstoss und schwarten) und andere Lebensmittel und Zusatzstoffe<br />

mitverwendet werden.<br />

Separatorenfleisch wird generell bei der Herstellung von Würsten nach<br />

dem österreichischen Lebensmittelbuch nicht verwendet. das bedeutet<br />

aber, dass der einsatz von separatorenfleisch für Wurstwaren nach dem<br />

eu-recht nicht verboten ist, weil der Österreichische Codex nicht die<br />

rechtsstärke hat wie eu-Verordnungen und eu-richtlinien. eine kennzeichnung<br />

ist daher verpflichtend. nach der europäischen gesetzgebung<br />

(„Hygienepaket“ der eu) gibt es zwei einsatzgebiete für separatorenfleisch.<br />

Zum einen in Fleischzubereitungen, die vor dem Verzehr erhitzt<br />

werden müssen, was mit einem Hinweis am Produkt angeführt werden<br />

muss. Zum anderen ist der einsatz in hitzebehandelten Fleischerzeugnissen<br />

(z.b. in Würsten) möglich. separatorenfleisch vom rind ist aufgrund<br />

der bse-krise seit 2001 in Österreich verboten, allerdings werden diese<br />

bestimmungen künftig gelockert. unter separatorenfleisch versteht man<br />

ein von fleischtragenden knochen maschinell abgelöstes Fleisch, wodurch<br />

sich die struktur der muskelfasern verändert. es darf nicht mit dem<br />

von sehnen abgetrennten Fleisch verwechselt werden. der gesetzgebung<br />

nach ist separatorenfleisch kein Fleisch.<br />

die Zugabe von pflanzlicher stärke ist bei manchen Wurstsorten möglich.<br />

dafür werden üblicherweise kartoffel- oder maisstärke verwendet.<br />

Weizenmehl und andere glutenhältige mehle werden üblicherweise nicht<br />

eingesetzt.<br />

86 AK-Infoservice

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