LEBENSMITTELPRODUKTION UND -VERARBEITUNG
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Fleischerzeugnisse<br />
Fleischerzeugnisse werden unter Verwendung von Fleisch hergestellt<br />
und einer über die behandlung von frischem Fleisch hinausgehenden<br />
be- und Verarbeitung unterzogen, sodass aufgrund der schnittfläche die<br />
merkmale von frischem Fleisch nicht mehr gegeben sind (z.b. Würste;<br />
Fleischkonserven wie Corned beef oder Leberaufstrich; Pökelwaren).<br />
Wenn der Fettgehalt eines Fleischerzeugnisses um mind. 30% gegenüber<br />
dem vergleichbaren Produkt geringer ist, spricht man von fettreduzierten<br />
Fleischerzeugnissen.<br />
Würste<br />
Würste sind Fleischerzeugnisse, die unter Zerkleinerung von skelettmuskelfleisch<br />
und Fettgewebe (z.b. speck) und mittels Zusatz von kochsalz,<br />
gewürzen sowie trinkwasser (in Form von eis) hergestellt werden. es<br />
können je nach Wurstsorte auch andere Zutaten (z.b. innereien, blut,<br />
salzstoss und schwarten) und andere Lebensmittel und Zusatzstoffe<br />
mitverwendet werden.<br />
Separatorenfleisch wird generell bei der Herstellung von Würsten nach<br />
dem österreichischen Lebensmittelbuch nicht verwendet. das bedeutet<br />
aber, dass der einsatz von separatorenfleisch für Wurstwaren nach dem<br />
eu-recht nicht verboten ist, weil der Österreichische Codex nicht die<br />
rechtsstärke hat wie eu-Verordnungen und eu-richtlinien. eine kennzeichnung<br />
ist daher verpflichtend. nach der europäischen gesetzgebung<br />
(„Hygienepaket“ der eu) gibt es zwei einsatzgebiete für separatorenfleisch.<br />
Zum einen in Fleischzubereitungen, die vor dem Verzehr erhitzt<br />
werden müssen, was mit einem Hinweis am Produkt angeführt werden<br />
muss. Zum anderen ist der einsatz in hitzebehandelten Fleischerzeugnissen<br />
(z.b. in Würsten) möglich. separatorenfleisch vom rind ist aufgrund<br />
der bse-krise seit 2001 in Österreich verboten, allerdings werden diese<br />
bestimmungen künftig gelockert. unter separatorenfleisch versteht man<br />
ein von fleischtragenden knochen maschinell abgelöstes Fleisch, wodurch<br />
sich die struktur der muskelfasern verändert. es darf nicht mit dem<br />
von sehnen abgetrennten Fleisch verwechselt werden. der gesetzgebung<br />
nach ist separatorenfleisch kein Fleisch.<br />
die Zugabe von pflanzlicher stärke ist bei manchen Wurstsorten möglich.<br />
dafür werden üblicherweise kartoffel- oder maisstärke verwendet.<br />
Weizenmehl und andere glutenhältige mehle werden üblicherweise nicht<br />
eingesetzt.<br />
86 AK-Infoservice