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LEBENSMITTELPRODUKTION UND -VERARBEITUNG

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Rohwürste ohne Belag umfassen folgende 3 Hauptsorten:<br />

sorte 1a: rohwürste mit einem Hinweis auf ausländische Herstellungsweisen<br />

in der bezeichnung oder aufmachung oder in Wortverbindung<br />

mit „katen-“, „schlack-“ oder „schinken-“ und solche mit hervorhebender<br />

bezeichnung (ca. 30% trockenverlust); salami mit weiterer,<br />

nicht hervorhebender bezeichnung (z.b. bauernsalami, bergsalami<br />

und dgl.) (ca. 32% trockenverlust); debreziner rohwurst, gleichsinnig<br />

bezeichnete debreziner und Pußtawürstel (ca. 15% trockenverlust)<br />

sorte 1b: salami ohne weitere bezeichnung (ca. 32% trockenverlust),<br />

Putensalami (ca. 30% trockenverlust)<br />

sorte 2: blockwurst, Cervelatwurst, Jagdwurst (ca. 30% trockenverlust),<br />

kaminwurzen, boxerl und dgl. zum rohverzehr (ca.<br />

32% trockenverlust); knoblauchwurst (schweinesaitlinge) und<br />

Hauswürstel roh (bei nicht mehr als 25°C geräuchert); kantwurst<br />

(ca. 30% trockenverlust); Frische rohwurst (ca. 20%<br />

trockenverlust; trockenstärkesirup kann verwendet werden)<br />

sorte 3: Landjäger, almjäger im kranz (rund) oder abgepasst (ca. 30%<br />

trockenverlust)<br />

bei streichfähigen Rohwürsten ist die masse grundsätzlich feinzerkleinert.<br />

durch einen bestimmten gehalt an niedrigschmelzendem Fett,<br />

welches die Fleischteilchen umschließt, wird dieses Produkt streichfähig.<br />

sie werden in der regel kaltgeräuchert, allerdings ohne trocknung<br />

und reifung. die Haltbarkeit solcher Produkte ist beschränkt.<br />

sorte 1 umfasst tee- und mettwürste mit hervorhebender bezeichnung<br />

sorte 2 mit mettwurst, grober mettwurst und Zwiebelmettwurst.<br />

Pökelwaren<br />

Kochpökelwaren sind spritz- oder nassgepökelte Fleischstücke, die<br />

entweder nach der Pökelung (Ø surfleisch) oder nach einer darauf folgenden<br />

Heißräucherung, oder nach feuchter oder trockener erhitzung<br />

an den Verbraucher abgegeben werden. bei surfleisch erfolgt die durcherhitzung<br />

erst beim Verbraucher. die kerntemperatur bei der erhitzung<br />

(ausnahme surfleisch) soll 68°C bei einer Heißhaltedauer von 20 minuten<br />

erreichen. kochpökelwaren können von schwein, rind und anderen<br />

Wiederkäuern oder geflügelfleisch stammen. die Herstellung von Pökelwaren<br />

wird im kapitel Pökeln näher beschrieben.<br />

92 AK-Infoservice

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