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LEBENSMITTELPRODUKTION UND -VERARBEITUNG

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gebracht wird, dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels<br />

oder eines Lebensmittelbestandteils einen risikofaktor für<br />

die entwicklung einer krankheit beim menschen deutlich senkt.<br />

artikel 10, abs. 1 dieser Verordnung sieht ein grundsätzliches Verbot<br />

gesundheitsbezogener angaben auf Lebensmitteln vor (Ø Verbotsprinzip<br />

mit erlaubnisvorbehalt). die Voraussetzungen, um dennoch gesundheitsbezogene<br />

angaben verwenden zu können, werden durch die Verordnung<br />

genau geregelt. die Zulassung einer bestimmten aussage kann<br />

jedenfalls nur auf der basis gesicherter wissenschaftlicher beweise erteilt<br />

werden.<br />

es gibt zwei arten der Zulassung:<br />

ein einzelzulassungsverfahren ist zwingend vorgeschrieben bei „angaben<br />

über die Verringerung eines krankheitsrisikos“ sowie bei „angaben<br />

über die entwicklung und die gesundheit von kindern“ (art. 14 der Verordnung).<br />

„andere gesundheitsbezogene angaben“ erlangen durch die aufnahme<br />

in eine gemeinschaftsliste nach art. 13 abs. 3 der Verordnung eine Zulassung.<br />

der jeweilige aktuelle stand dieser Listen nach art. 13 und 14 kann auf<br />

folgende eu-Homepage abgerufen werden: http://ec.europa.eu/nuhclaims/.<br />

Verbesserung des Geschmacks und des Aromas<br />

in diesem Zusammenhang wäre einmal zu überlegen, wann „schmeckt“<br />

ein Lebensmittel? das wird durch die sensorischen eigenschaften eines<br />

Lebensmittels bestimmt. der sensorische gesamteindruck entsteht aus<br />

folgenden teilaspekten und wird durch alle unsere sinne erfasst:<br />

Sehsinn: optische reize bzw. visueller eindruck. Üblicherweise der erste<br />

sinneskontakt mit einem Lebensmittel.<br />

Tastsinn: Haptische reize – tasten, greifen, begreifen eines Lebensmittels<br />

Gehörsinn: akustische reize beim beißen – knusprig, weich, hart, usw.<br />

Geruchssinn: reize, die in der nase durch aromastoffe ausgelöst werden.<br />

Geschmacksinn: sinnesreize, die im mund und rachenraum ausgelöst<br />

werden. grundgeschmacksarten werden durch geschmacksstoffe in<br />

den Papillen auf der Zungenoberfläche ausgelöst. Folgende grundgeschmacksrichtungen<br />

werden unterschieden:<br />

■ süß: die entwicklung dieser grundgeschmacksart war wahrscheinlich<br />

evolutionshistorisch zur erkennung kalorienreicher nahrung von bedeutung.<br />

AK-Infoservice 13

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