LEBENSMITTELPRODUKTION UND -VERARBEITUNG
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Kochpökelwaren aus Schweinefleisch<br />
bei schweinfleisch können folgende kategorien aufgelistet werden:<br />
rohe kochpökelwaren (surfleisch): schlögel, schulter, schopf, karree,<br />
stelze, bauch, Zunge<br />
kochpökelwaren vom schlögel: schinken aus großen, gewachsenen teilen<br />
vom schlögel, die in Formen, Hüllen oder netzen gefüllt bzw. gelegt<br />
wurden (beinschinken ohne knochen), Pressschinken mit hervorhebender<br />
bezeichnung und dgl.<br />
schinken aus kleineren Fleischstücken vom schlögel: z.b. toastschinken,<br />
Pressschinken ohne weitere bezeichnung, Pizzaschinken und dgl.<br />
kochpökelwaren von anderen teilstücken: kochpökelwaren, wie gewachsen.<br />
diese bestehen aus einem gewachsenen teilstück, z.b. teilsames,<br />
geselchtes, selchkarree, selchbauch, selchschopf, selchroller,<br />
rollkarree, rollschopf, rollschulter, kaiserfleisch, Frühstücksspeck,<br />
kümmelbraten (aus bauchfleisch). mit ausnahme der beiden letzten Produkte<br />
können sie auch in heiß geräuchertem, aber nicht durcherhitzten<br />
Zustand angeboten werden, wobei sie vom Verbraucher verzehrfertig<br />
gemacht werden müssen.<br />
kümmelbraten und andere als „…braten“ bezeichnete erzeugnisse können<br />
auch ohne Pökelung in den Verkehr gebracht werden.<br />
sonstige kochpökelwaren: z.b. toastblock (aus mageren schweinefleischteilen<br />
zusammengesetzt)<br />
Kochpökelwaren aus Rindfleisch oder Fleisch anderer Wiederkäuer:<br />
Kochpökelwaren aus Rindfleisch: der ausdruck schinken darf bei<br />
Pökelwaren aus rindfleisch nur für jene Produkte verwendet werden, die<br />
ausschließlich aus teilen des knöpfels (Ø schlögel) bestehen. Pastrami<br />
besteht ausschließlich aus teilen der rinderbrust.<br />
Geflügelfleischkochpökelwaren: der ausdruck „schinken“ darf bei<br />
Pökelwaren aus geflügelfleisch (brust oder keule) verwendet werden; z.b.<br />
„Putenschinken“ oder „Hühnerschinken“.<br />
Rohpökelwaren<br />
rohpökelwaren vom schwein oder rind sind Fleischerzeugnisse, die trocken<br />
oder nass gepökelt, gegebenenfalls kalt geräuchert und je nach art<br />
mehr oder weniger getrocknet werden. derartige Produkte sind zum rohverzehr<br />
bestimmt. die Fettanteile im rohmaterial bedingen eine mehr oder<br />
weniger erforderliche abtrocknung.<br />
Rohpökelwaren aus Schweinefleisch: schulterspeck, schinkenspeck,<br />
karreespeck oder schopfspeck (mit anhaftendem speck; mit oder<br />
AK-Infoservice 93