[Begrüßung Breuer] - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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suchung der instrumentellen Freiheiten (politische Freiheiten, ökonomische <strong>und</strong> soziale<br />
Chancen etc.).<br />
Relative Ansätze (Armutsgrenze, abhängig von gesellschaftlichen Verwirklichungs-<br />
chancen): Sie sind erforderlich, wenn – auch aus normativen Gründen – verhindert<br />
werden soll, dass wirtschaftlich Schwache vom allgemeinen Wohlstandswachstum<br />
abgekoppelt werden. So unterstellt ein Maß, das Armut als Unterschreiten von 50 %<br />
eines Einkommensmittelwertes misst u. a., dass das Einkommen der wirtschaftlich<br />
Schwächsten mit dem mittleren Wohlstand wachsen – <strong>und</strong> im Zweifel auch sinken (!)<br />
soll. Die Begrenztheit relativer Ansätze zeigt sich u. a. darin, dass sie kein Minimum an<br />
Verwirklichungschancen kennen, das – unabhängig vom Wohlergehen der Gesamt-<br />
gesellschaft – nicht unterschritten werden soll. Z. B. würden relative Armutsmaße,<br />
wenn die gesamte Gesellschaft hungert, keine Armut anzeigen.