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[Begrüßung Breuer] - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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In Ihrem Vortrag, Herr Voges, ist mir nicht klar geworden, warum Sie vorschlagen, sich<br />

auf einige wenige, auch bisher schon verwendete Lebenslagen-Indikatoren zu<br />

beschränken. Es ist sicherlich nicht ausreichend, darauf zu verweisen, dass diese<br />

Indikatoren auch bisher schon verwendet wurden. Die Frage stellt sich doch, ob die<br />

Lebenslage mit den von Ihnen angesprochenen Dimensionen <strong>und</strong> Indikatoren hin-<br />

reichend beschrieben wird oder ob nicht weitere Dimensionen <strong>und</strong> Indikatoren heran-<br />

zuziehen sind. So stellt sich z. B. im Zuge der Privatisierung der öffentlichen Infra-<br />

struktur die Frage, ob wir künftig nicht auch den Zugang zu bzw. die Versorgung mit<br />

Informations-, Kommunikations- <strong>und</strong> Transportgütern oder auch mit sozialen Dienst-<br />

leistungen direkt erfassen müssen, um ein angemessenes Bild der Lebenssituation zu<br />

gewinnen. Vielleicht ist es notwendig, regionale Studien oder zielgruppenbezogene<br />

Fallstudien durchzuführen, um einen Überblick darüber zu gewinnen, ob die von Ihnen<br />

genannten Dimensionen <strong>und</strong> Indikatoren tatsächlich die Aussagekraft haben, die ihnen<br />

zugesprochen wird.<br />

Eine weitere Frage geht dahin, ob <strong>und</strong> ggf. wie wir in Zukunft nicht-monetäre Unter-<br />

versorgungsschwellen fortschreiben sollten. Im letzten Armutsbericht <strong>für</strong> die Hans-<br />

Böckler-Stiftung, den DGB <strong>und</strong> den Paritätischen Wohlfahrtsverband haben wir<br />

bewusst darauf verzichtet, solche Indikatoren heranzuziehen, da nicht zuletzt in diesem<br />

Punkt ein erheblicher Klärungsbedarf besteht. So hat eine Unterversorgungsschwelle<br />

(z. B. fehlender Schul- <strong>und</strong>/oder Ausbildungsabschluss) am Ende der 90er Jahre ver-<br />

mutlich einen anderen Stellenwert bzw. eine andere Aussagekraft als zu Beginn der<br />

90er Jahre. Insofern besteht ein Klärungsbedarf, wie wir solche Fortschreibungen<br />

vornehmen könnten bzw. sollten. Eine andere Frage betrifft den oberen Randbereich<br />

der Verteilung von Lebenslagen: Müssen wir nicht – ähnlich wie bei der Einkommens-<br />

<strong>und</strong> Vermögensverteilung – auch sog. Überversorgungsschwellen definieren <strong>und</strong> –<br />

wenn ja – nach welchen Konzepten <strong>und</strong> Verfahren soll dies geschehen (z. B. Überver-<br />

sorgung im Wohnungsbereich in Bezug auf Zimmerzahl <strong>und</strong> Wohnfläche?). Es gibt<br />

somit noch eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit dem Lebenslagenansatz,<br />

die der weiteren Klärung bedürfen.<br />

Um noch einmal auf meinen ersten Punkt zurück zu kommen: Zweifellos ist es not-<br />

wendig, eine Differenzierung der Analyse im Sinne einer Lebenslagenorientierung<br />

vorzunehmen, wie dies hier angesprochen wurde. Um aber eine Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> politi-<br />

sche Entscheidungen <strong>und</strong> <strong>für</strong> politisches Handeln zu bekommen, werden wir nicht<br />

umhin kommen, auch wieder Vereinfachungen vorzunehmen. Prof. Hauser hat schon<br />

auf den Weg hingewiesen, die zentrale Dimension der Ressource Einkommen als<br />

Ausgangspunkt <strong>für</strong> die Einordnung der Lebenssituation heranzuziehen. Ich denke,<br />

dass <strong>für</strong> die künftige Fortschreibung der Armuts- <strong>und</strong> Reichtumsberichterstattung z. B.<br />

das Verhältnis zwischen relativer Einkommensarmut auf der einen Seite <strong>und</strong> dem<br />

Sozialhilfeniveau auf der anderen Seite ein zentrales Thema sein wird. Können wir<br />

doch feststellen, dass das gesetzlich definierte sozialkulturelle Minimum in unserer

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