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Naturforschende Gesellschaft Kanton Schwyz - Geologie und ...

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2 Gr<strong>und</strong>lagen für ein Geotopinventar <strong>Kanton</strong> <strong>Schwyz</strong><br />

Arbeitsgruppe Geotopinventar <strong>Kanton</strong> <strong>Schwyz</strong>:<br />

René Hantke, Karl Faber, Jakob Gasser, Stefan Lienert, Josef Stirnimann, Heinz Winterberg<br />

2.1 Allgemeines<br />

Naturk<strong>und</strong>lich wertvolle Landschaften <strong>und</strong> Naturdenkmäler<br />

können gemäss B<strong>und</strong>esgesetz über die Raumplanung<br />

Art. 17 unter Schutz gestellt werden, um der Nachwelt<br />

erhalten zu bleiben. Ein entsprechendes Inventar<br />

bietet die Gr<strong>und</strong>lage, lokale (kommunale), regionale<br />

(kantonale) oder nationale Schutzzonen auszuscheiden.<br />

Viele Aspekte des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes sind<br />

bereits verwirklicht (z.B. Moorschutz). Hingegen sind<br />

Zeugen der Erd- <strong>und</strong> Landschaftsgeschichte <strong>und</strong> ihre<br />

Nutzung bisher unvollständig erfasst <strong>und</strong> kaum in den<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz integriert worden. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong>e wurde 1995 die Arbeitsgruppe Geotopschutz<br />

Schweiz gegründet. Die Zielrichtungen <strong>und</strong><br />

die Rahmenbedingungen für den Schutz erdwissenschaftlicher<br />

Objekte formulierte sie im Bericht „Geotope“<br />

(STRASSER et al. 1995). Einleitend heisst es:<br />

«Geotope sind erdwissenschaftlich wertvolle Teile<br />

der Landschaft. Sie schliessen Berge, Hügel, Täler,<br />

Moränenwälle, Schluchten, Höhlen, Karstphänomene,<br />

Ufergebiete, Steinbrüche, Kiesgruben, Bergwerke,<br />

Strassen- <strong>und</strong> Wegabschnitte oder Findlinge<br />

ein, welche eine Situation oder Begebenheit aus der<br />

Vergangenheit der Erde oder aus der Geschichte des<br />

Lebens <strong>und</strong> des Klimas in typischer <strong>und</strong> anschaulicher<br />

Weise dokumentieren. Geotope ermöglichen es,<br />

die räumlich-zeitliche Entwicklung einer Region, die<br />

Bedeutung der Oberflächenprozesse <strong>und</strong> die Wichtigkeit<br />

der Gesteine als formende Elemente der Landschaft<br />

zu erfassen. In diesem Sinne stellen Geotope<br />

Naturdenkmälder dar, welche sowohl für die Öffentlichkeit<br />

wie auch für die Wissenschaft von grossem<br />

Wert oder sogar unentbehrlich sind.<br />

Geotopschutz erfüllt verschiedene Aufgaben:<br />

Erhaltung wissenschaftlich relevanter Aufschlüsse<br />

oder Landschaftsteile (z.B. Typlokalitäten, Fossilf<strong>und</strong>stellen,<br />

geomorphologisch ausgepägte Stadien<br />

von Gletschern);<br />

Dokumentation, Sicherung, Erschliessung <strong>und</strong><br />

Unterhalt didaktisch geeigneter Aufschlüsse oder<br />

geologischer Lehrpfade.»<br />

Das Ziel der Arbeitsgruppe Geotopinventar <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Schwyz</strong> ist es, Gr<strong>und</strong>lagen für einen umfassenden<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz zu liefern, auf Zeugen<br />

der Erdgeschichte hinzuweisen <strong>und</strong> mitzuhelfen, diese<br />

für die Wissenschaft <strong>und</strong> die Öffentlichkeit zu erhalten.<br />

2.2 Definitionen<br />

Im Bericht des Arbeitsgruppe Geotopschutz Schweiz<br />

(STRASSER et al. 1995) werden die Begriffe Geotop<br />

<strong>und</strong> Geotopschutzgebiet definiert:<br />

«Geotope sind räumlich begrenzte Teile der Geosphäre<br />

von besonderer geologischer, geomorphologischer<br />

oder geoökologischer Bedeutung. Sie beinhalten<br />

wichtige Zeugen der Erdgeschichte <strong>und</strong><br />

geben Einblick in die Entwicklung der Landschaft<br />

<strong>und</strong> des Klimas.»<br />

«Geotope sind der Nachwelt zu erhalten. Sie sind<br />

vor Einflüssen zu bewahren, die ihre Substanz,<br />

Struktur, Form oder natürliche Weiterentwicklung<br />

beeinträchtigen.»<br />

«Geotopschutzgebiete sind operative Bereiche, in<br />

denen bestimmte Vorschriften oder Massnahmen<br />

zur Erhaltung oder Pflege von Geotopen erlassen,<br />

angeordnet oder ergriffen werden sollen.<br />

Geotopschutzgebiete sind, gestützt auf Geotopinventare,<br />

im Raumplanungsverfahren auszuscheiden<br />

<strong>und</strong> mit der nötigen Verbindlichkeit festzulegen.<br />

Die Aufnahme von Geotopschutzgebieten in geltende<br />

Raumplanungsinstrumente wie Richt- <strong>und</strong><br />

Nutzungspläne, Schutzverordnungen usw. dokumentiert,<br />

dass neben dem rein wissenschaftlichen<br />

auch ein breiter abgestütztes öffentliches Interesse<br />

an der Geotoperhaltung besteht.»<br />

Geotope können von ihrer Entstehung sowie ihrem<br />

Charakter her in drei Gruppen aufgeteilt werden:<br />

1) Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien <strong>und</strong><br />

Fossilien sowie deren Lagerungsverhältnisse <strong>und</strong><br />

Strukturen, wobei zu unterscheiden ist zwischen<br />

a) durch natürliche Prozesse entstandenen Standorten<br />

(Hanganrisse, Felswände, Prallhänge,<br />

Bachprofile etc.) <strong>und</strong><br />

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