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15. MÄRZ 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen ...

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2.2.3 Vom Fahrer zu benutzende Türen<br />

Wenn <strong>der</strong> Fahrer seinen Sitz über den Fahrgastraum nur schwer erreichen kann, muss<br />

er über eine Tür verfügen, die ihm den Zugang zum Fahrerplatz ermöglicht. Die<br />

Fahrertür muss manuell bedient werden können und dem Fahrer einen leichten Zugang<br />

zu seinem Sitz ermöglichen.<br />

Wenn die Fahrertür den Vorschriften über Notausstiegstüren entspricht, kann sie als<br />

solche angesehen werden.<br />

2.2.4 Die Tür eines Reisebusses, die nur Zugang zu den Sitzen neben dem Fahrer gewährt,<br />

wird nicht als Fahrgasttür angesehen. Sie muss jedoch den für Seitentüren von<br />

Kraftfahrzeugen geltenden Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen.<br />

2.3 Abmessungen<br />

2.3.1 Eine Fahrgasttür muss eine lichte Öffnung von mindestens 1 650 mm in <strong>der</strong> Höhe und<br />

600 mm in <strong>der</strong> Breite aufweisen. Zur Bestimmung <strong>der</strong> vorerwähnten Breite von 600 mm<br />

werden Türgriffe, Handgriffe o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Vorrichtungen, die das Ein- und Aussteigen<br />

<strong>der</strong> Fahrgäste erleichtern, nicht berücksichtigt, sofern <strong>der</strong> freie Durchgang nicht weniger<br />

als 550 mm beträgt.<br />

2.3.2 Notausstiegstüren müssen eine lichte Öffnung von mindestens 1 250 mm in <strong>der</strong> Höhe<br />

und 550 mm in <strong>der</strong> Breite aufweisen.<br />

2.4 Sonstige Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

2.4.1 Fahrgasttüren und Notausstiegstüren müssen während <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung von Personen,<br />

bei stillstehendem o<strong>der</strong> beinahe stillstehendem Fahrzeug, sowohl von innen als auch<br />

von aussen anhand von Vorrichtungen, die bei o<strong>der</strong> an diesen Türen angebracht sind,<br />

schnell und einfach geöffnet werden können.<br />

Notausstiegstüren müssen stets verriegelt sein, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist.<br />

Diese Verriegelung muss automatisch erfolgen, sobald das Fahrzeug sich in Bewegung<br />

setzt, und muss auf die gleiche Art und Weise automatisch ausser Betrieb gesetzt<br />

werden, sobald das Fahrzeug stillsteht o<strong>der</strong> beinahe stillsteht. Ausserdem muss die<br />

Ausserbetriebsetzung dieser Verriegelung während <strong>der</strong> Fahrt dem Fahrer durch eine<br />

Kontrolllampe angezeigt werden.<br />

Diese Vorschrift gilt nicht für die dem Fahrer vorbehaltene Tür, wenn sie als<br />

Notausstiegstür angesehen wird.<br />

2.4.2 Fahrgasttüren und Notausstiegstüren, die mit Über- o<strong>der</strong> Unterdruck betätigt o<strong>der</strong><br />

verriegelt werden, müssen auch bei fehlendem Über- o<strong>der</strong> Unterdruck anhand <strong>der</strong> in<br />

Punkt 2.4.1 vorgeschriebenen Vorrichtungen geöffnet werden können. Das Gleiche gilt<br />

für elektrisch betätigte o<strong>der</strong> gesteuerte Türen bei Wegfall <strong>der</strong> Spannung.<br />

Nach Betätigung dieser Vorrichtung darf die Tür sich nicht wie<strong>der</strong> automatisch<br />

schliessen. In Nähe dieser Vorrichtung muss die Aufschrift « Im Notfall Tür öffnen » und<br />

bei Benutzung eines Schiebers ein Pfeil, <strong>der</strong> die Bedienungsrichtung zum Öffnen <strong>der</strong> Tür<br />

anzeigt, angebracht sein.<br />

Bei <strong>der</strong> Vorrichtung muss angezeigt werden, wie sie zu bedienen ist, um die Tür zu<br />

öffnen.<br />

Alle Aufschriften müssen deutlich lesbar sein, sowohl für Personen, die sich draussen<br />

als auch für Personen, die sich im Fahrzeug vor <strong>der</strong> Tür befinden.<br />

2.4.3 An <strong>der</strong> Aussenseite angebrachte Vorrichtungen zum Öffnen <strong>der</strong> Fahrgast- und<br />

Notausstiegstüren dürfen bei unbeladenem Fahrzeug nicht höher als 1.800 mm über <strong>der</strong><br />

Strassendecke angebracht sein.<br />

2.4.4 Dem Fahrer muss selbst bei abgestelltem Motor durch eine unabhängige Kontrolllampe<br />

angezeigt werden, dass die Notausstiegstür offen steht.<br />

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