15. MÄRZ 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen ...
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§ 1 - Lieferwagen mit Einzelkabine<br />
Der Innenraum umfasst vorne nur eine einzige Sitzreihe o<strong>der</strong> -bank.<br />
(1) im Originalbau<br />
(2) Im La<strong>der</strong>aum sind keine Verankerungen <strong>zur</strong> Befestigung von Sicherheitsgurten o<strong>der</strong> Sitzen<br />
vorhanden.<br />
(3) Die Länge des La<strong>der</strong>aums, gemessen in Längsrichtung des Fahrzeugs 20 cm über dem<br />
Boden, muss mindestens 50% <strong>der</strong> Länge des Radstandes entsprechen.<br />
(4) durch Umbau<br />
(5) Lediglich Fahrzeuge vom Typ AB, AC und AF, wie in Artikel 1 § 1 Punkt 1 Absatz 2 definiert,<br />
dürfen in einen Lieferwagen umgebaut werden.<br />
(6) Für neue o<strong>der</strong> in Belgien bereits zugelassene Fahrzeuge muss vor dem Umbau das<br />
Einverständnis des Herstellers eingeholt werden.<br />
(7) Hinter den Sitzplätzen ist eine mindestens 20 cm hohe feste vertikale Trennwand<br />
angebracht.<br />
(8) Der Abstand zwischen jedem Punkt <strong>der</strong> Trennwand und <strong>der</strong> hinteren Seite des La<strong>der</strong>aums,<br />
gemessen in Längsrichtung des Fahrzeugs 20 cm über dem Boden, muss mindestens 50 %<br />
<strong>der</strong> Länge des Radstandes entsprechen.<br />
(9) Im La<strong>der</strong>aum sind keine Verankerungen <strong>zur</strong> Befestigung von Sitzen vorhanden o<strong>der</strong> sind<br />
diese entfernt o<strong>der</strong> unbrauchbar gemacht worden:<br />
- entwe<strong>der</strong> durch Verschweissung<br />
- o<strong>der</strong> durch Anbringen einer am Boden des La<strong>der</strong>aums festgeschweissten o<strong>der</strong><br />
festgenieteten Platte.<br />
§ 2 - Lieferwagen mit Doppelkabine<br />
Der Innenraum umfasst vorne zwei Sitzreihen o<strong>der</strong> -bänke und ist vom Güterraum durch eine<br />
Wand getrennt.<br />
Der Innenraum umfasst höchstens 6 Plätze ausser dem Fahrersitz.<br />
2.1 im Originalbau<br />
2.1.1 Im La<strong>der</strong>aum sind keine Verankerungen <strong>zur</strong> Befestigung von Sicherheitsgurten o<strong>der</strong><br />
Sitzen vorhanden.<br />
2.1.2 Hinter <strong>der</strong> zweiten Sitzreihe ist eine vollständige vertikale Trennwand vom Boden bis<br />
zum Dach vorhanden.<br />
Diese Trennwand muss so angebracht sein, dass während <strong>der</strong> Fahrt von innen kein<br />
Durchgang vom Fahrgastraum zum La<strong>der</strong>aum möglich ist.<br />
2.1.3 Der Abstand zwischen jedem Punkt <strong>der</strong> Trennwand und <strong>der</strong> hinteren Seite des<br />
La<strong>der</strong>aums, gemessen in Längsrichtung des Fahrzeugs 20 cm über dem Boden, muss<br />
mindestens 30 % <strong>der</strong> Länge des Radstandes entsprechen.<br />
Ist die Trennwand versetzbar, wird <strong>der</strong> 30 %-Regel bei hinterster Wandstellung<br />
entsprochen.<br />
2.1.4 Punkt 2.1.3 ist nicht auf Fahrzeuge anwendbar, die mit einer vom Fahrgestell<br />
unabhängigen Kabine ausgerüstet sind, sofern Fahrgasträume und La<strong>der</strong>äume<br />
ebenfalls ganz voneinan<strong>der</strong> unabhängig sind.<br />
2.2 durch Umbau<br />
2.2.1 Der Umbau kann nur bei einem Lieferwagen mit Einzelkabine o<strong>der</strong> bei einem Fahrzeug<br />
<strong>der</strong> Klasse AF mit einer auf <strong>der</strong> Richtlinie 98/14/EG beruhenden europäischen<br />
Genehmigung erfolgen.<br />
Ein Fahrzeug <strong>der</strong> Klasse AF, das auf Antrag des Herstellers <strong>der</strong> Klasse N zugeordnet<br />
wird, wird <strong>der</strong> Klasse FA zugeteilt.<br />
Das Fahrzeug muss allen technischen Vorschriften entsprechen, die auf Fahrzeuge <strong>der</strong><br />
Klasse N anwendbar sind.<br />
2.2.2 Für neue o<strong>der</strong> in Belgien bereits zugelassene Fahrzeuge muss vor dem Umbau das<br />
Einverständnis des Herstellers eingeholt werden.<br />
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