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15. MÄRZ 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen ...

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Art. 39 – Auspuffanlage<br />

§ 1 - Auspuffgase dürfen nur durch eine ausreichend schalldämpfende, wirksame und dichte<br />

Anlage, <strong>der</strong>en Betrieb vom Fahrer während <strong>der</strong> Fahrt nicht unterbrochen werden kann,<br />

ausgestossen werden.<br />

Die Anlage darf nicht an <strong>der</strong> rechten Seite des Fahrzeugs ausmünden.<br />

Es müssen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Auspuffgase nicht ins<br />

Innere des Fahrzeugs eindringen können.<br />

Auspuffrohr und Schalldämpfer müssen mindestens 10 cm von brennbaren Stoffen entfernt<br />

sein, es sei denn, sie sind wirksam geschützt.<br />

Ist das Fahrzeug mit einem Benzinmotor ausgerüstet, muss das Auspuffrohr sich vollkommen<br />

ausserhalb des Innenraums befinden.<br />

Letztere Bestimmung gilt nur für ab dem 1. Oktober 1971 in Betrieb genommene Fahrzeuge.<br />

§ 2 - Nachstehende Bestimmungen gelten für Rauchentwicklungen bei mit einem « Dieselmotor<br />

» ausgerüsteten Fahrzeugen.<br />

1) Die Rauchentwicklung wird durch die anhand eines Trübungsmessers mit Photozelle<br />

gemessene Rauchtrübung bestimmt.<br />

Der Trübungsmesser ist ein Gerät, das entworfen und gebaut worden ist, um die Absorption<br />

des durch einen auf eine Temperatur von mehr als 2.500°C erhitzten Wolframglühdraht<br />

ausgestrahlten weissen Lichts durch eine Rauchsäule zu messen.<br />

Die Absorption wird durch einen Koeffizienten, Absorptionskoeffizient pro Meter genannt,<br />

bestimmt, <strong>der</strong> bei Null liegt im Fall von Luftleere und <strong>der</strong> dem Unendlichen entspricht, wenn<br />

die Verdunkelung vollkommen ist.<br />

Die Mitte <strong>der</strong> Ableseskala des Trübungsmessers muss annähernd einem<br />

Absorptionskoeffizienten pro Meter von 0,740 entsprechen.<br />

Der nutzbare Bereich <strong>der</strong> Ableseskala des Trübungsmessers muss sich mindestens vom<br />

Absorptionskoeffizienten 0,1 bis zum Absorptionskoeffizienten 3 erstrecken.<br />

Die Geschwindigkeit, mit <strong>der</strong> die Anzeigevorrichtung des Trübungsmessers die Werte angibt,<br />

muss so hoch sein, dass die Entwicklung <strong>der</strong> Abgastrübung mit einer Verzögerung von<br />

höchstens 0,2 sec. verfolgt werden kann. Der grösstmögliche Fehlerwert darf nicht mehr als<br />

2 % von <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Ableseskala abweichen.<br />

2) Der Trübungsmesser muss so konzipiert sein, dass er die Ermittlung <strong>der</strong> Trübung <strong>der</strong><br />

Auspuffgase entwe<strong>der</strong> durch direktes Ablesen o<strong>der</strong> durch unmittelbare Aufzeichnung<br />

ermöglicht.<br />

Die Auspuffgase dürfen auf keinen Fall <strong>zur</strong> späteren Messung ihrer Trübung aufbewahrt<br />

werden. Sie müssen unmittelbar und ohne Unterbrechung vom Auspuff bis zum<br />

Messelement des Trübungsmessers geleitet werden.<br />

Die Messung erfolgt, indem entwe<strong>der</strong> alle o<strong>der</strong> nur ein Teil <strong>der</strong> Gase, die aus <strong>der</strong><br />

Auspuffanlage des Fahrzeugs austreten, aufgefangen werden.<br />

3) Die Messung <strong>der</strong> Trübung erfolgt unter folgenden Bedingungen:<br />

a) Vor <strong>der</strong> Prüfung muss sich vergewissert werden, dass an <strong>der</strong> Auspuffanlage nichts<br />

verän<strong>der</strong>t worden ist, um die Abgastrübung scheinbar zu verringern.<br />

b) Bei still stehendem Fahrzeug wird <strong>der</strong> Motor bei normaler Betriebstemperatur mehrmals<br />

hintereinan<strong>der</strong> so schnell und in so kurzen Abständen wie möglich beschleunigt, wobei sich<br />

vergewissert wird, dass <strong>der</strong> Motor jedes Mal seine maximale Drehzahl erreicht.<br />

Bei den ersten drei Beschleunigungen, die dazu dienen, Russ und<br />

Verbrennungsrückstände <strong>der</strong> Auspuffanlage zu beseitigen und den Trägheitseffekt <strong>der</strong><br />

Luftzufuhr bei Benutzung eines Aufladegebläses auf ein Mindestmass zu reduzieren, wird<br />

keine Messung vorgenommen.<br />

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