15. MÄRZ 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen ...
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1.3 Der Boden vor dem Sitz muss eine angemessene Aufstützfläche für die Füsse aufweisen.<br />
Diese Fläche, die Bestandteil eines Gangs sein darf, sofern dieser keine Stehplätze für<br />
Fahrgäste umfasst, muss eben sein und darf, wenn sie nicht horizontal ist, in Richtung des<br />
Sitzes, auf den sie sich bezieht, eine Neigung von nicht mehr als einem Drittel haben.<br />
Die Breite dieser Fläche muss mindestens 300 mm betragen (Anlage 4, Mass J) und darf<br />
sich nicht mehr als 150 mm von ihrem Schnittpunkt mit <strong>der</strong> vertikalen Projektion des<br />
vor<strong>der</strong>sten Punktes <strong>der</strong> Sitzfläche entfernt befinden (Anlage 5, Mass K).<br />
Die Länge dieser Fläche muss mindestens 300 mm betragen (Anlage 5, Mass L). Sie muss<br />
400 mm betragen bei einan<strong>der</strong> gegenüberliegenden Sitzen, die nicht durch einen Gang<br />
o<strong>der</strong> durch Stehplätze für Fahrgäste voneinan<strong>der</strong> getrennt sind (Anlage 5, Mass M).<br />
1.4 Alle Sitze müssen so angeordnet sein, dass sie leicht zugänglich sind.<br />
1.5 Zubehörteile wie Werkzeugkästen dürfen, wenn sie unter einem Sitz angebracht sind, den<br />
vor<strong>der</strong>en Rand <strong>der</strong> Sitzfläche nicht überschreiten.<br />
1.6 Gepäckfächer o<strong>der</strong> sonstige Zubehörteile, an denen sich ein Fahrgast stossen könnte,<br />
dürfen nicht weniger als 900 mm (Anlagen 4 und 5, Mass N) über <strong>der</strong> Sitzfläche angebracht<br />
sein und keine vorspringenden Teile o<strong>der</strong> spitzen Ecken aufweisen, die zu Verletzungen<br />
führen könnten.<br />
1.7 In Längsrichtung angebrachte Sitze müssen an jedem freien Ende mit einer Armlehne<br />
versehen sein.<br />
1.8 Klappsitze sind nur in Gängen von Reisebussen erlaubt, die ausser dem Fahrersitz<br />
höchstens 20 Sitzplätze umfassen, Klappsitze einbegriffen.<br />
Diese Klappsitze müssen den für Sitze geltenden Vorschriften entsprechen und müssen<br />
automatisch hochklappen, wenn die Rückenlehne heruntergeklappt wird, und in <strong>der</strong><br />
hochgeklappten Stellung bleiben.<br />
1.9 Sitzflächen und Rückenlehnen müssen ausreichend gepolstert und so befestigt sein, dass<br />
sie sich während <strong>der</strong> Fahrt nicht verschieben. Nebeneinan<strong>der</strong> angebrachte Sitzflächen und<br />
Sitze müssen sich auf etwa gleicher Ebene befinden.<br />
1.10 Vor Sitzen, die sich in unmittelbarer Nähe einer fernbedienten Zugangstür befinden und<br />
zu dieser Tür hin gerichtet sind, muss vom Boden bis auf eine Höhe von mindestens 800<br />
mm eine Schutzwand angebracht sein.<br />
2 Son<strong>der</strong>bestimmungen für ab dem 1. Oktober 1971 in Betrieb genommene<br />
Personenkraftwagen, Kombiwagen, Kleinbusse und Wohnmobile<br />
2.1 Sitze und Bänke müssen solide im Fahrzeug befestigt sein.<br />
2.2 Verschiebbare Sitze und Bänke müssen sich automatisch in allen vorgesehenen Stellungen<br />
verriegeln können.<br />
2.3 Je<strong>der</strong> Sitzplatz muss mit einer Rückenlehne versehen sein. Verstellbare Rückenlehnen<br />
müssen sich automatisch in allen vorgesehenen Stellungen verriegeln können.<br />
2.4 Nach vorne herunterklappbare Sitze und Bänke sowie die herunterklappbaren<br />
Rückenlehnen <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Sitze und Bänke müssen sich automatisch in normaler Stellung<br />
verriegeln.<br />
2.5 In einem Kraftfahrzeug, das für den gewerblichen Personenverkehr o<strong>der</strong> für den<br />
gewerblichem Personenverkehr gleichgesetzten Gratisverkehr verwendet wird, o<strong>der</strong> in<br />
einem Wohnmobil muss jede beför<strong>der</strong>te Person über die gesamte Länge ihres Sitzes über<br />
einen mindestens 400 mm breiten Platz und vor ihrem Sitz über eine angemessene<br />
Aufstützfläche für die Füsse verfügen.<br />
2.6 Im Wohnraum eines Wohnmobils müssen die Kissen <strong>der</strong> Sitze so befestigt sein, dass sie<br />
selbst bei starkem Bremsen nicht nach vorne rutschen können.<br />
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