24.10.2012 Aufrufe

15. MÄRZ 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen ...

15. MÄRZ 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen ...

15. MÄRZ 1968 - Königlicher Erlass zur Festlegung der allgemeinen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 2 - Grösse <strong>der</strong> Behälter für Unterdruckbremsanlagen<br />

1. Kraftfahrzeuge<br />

Vorratsbehälter von Unterdruckbremsanlagen müssen so gross sein, dass nach X Bremsungen<br />

<strong>der</strong> Druck in den Behältern nicht weniger als die Hälfte des ursprünglichen Drucks beträgt.<br />

Diese Prüfung muss bei stillstehendem Motor durchgeführt werden.<br />

Der Faktor X entspricht:<br />

7 bei Einkreis-Unterdruckbremssystemen,<br />

5 bei Zweikreis-Unterdruckbremssystemen.<br />

Diese Bestimmung gilt nicht für Motorfahrzeuge mit Unterdruck-Bremskraftverstärker, die nicht<br />

dazu bestimmt sind, einen Anhänger o<strong>der</strong> einen Sattelanhänger zu ziehen.<br />

2. Anhänger<br />

a) Der Gesamtinhalt <strong>der</strong> Vorratsbehälter <strong>der</strong> Unterdruckbremsanlagen muss so sein, dass<br />

nach einer einzigen Bremsung die in kg/cm 2 ausgedrückte Druckschwankung in den<br />

Behältern in Bereichen zwischen folgenden Grenzwerten liegt:<br />

0,03 und 0,05 bei Einkreis-Unterdruckbremssystemen (Nenndruck: 0,3 kg/cm 2 ),<br />

0,04 und 0,08 bei Zweikreis-Unterdruckbremssystemen (Nenndruck: 0,3 kg/cm 2 ).<br />

Der Behälter muss mit einer Vorrichtung zum Anschliessen eines Druckmessers versehen sein.<br />

b) Bremskraftregler<br />

Bei Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg muss die<br />

Betriebsbremsanlage mit einem Gerät versehen sein, mit dem die Bremskräfte an die<br />

Beladungszustände des Fahrzeugs angepasst werden können.<br />

Dieser Apparat darf am Zugfahrzeug nur angebracht werden, wenn die Betriebsbremsanlage<br />

des Anhängers damit nicht ausgerüstet werden kann.<br />

Diese Bestimmung gilt nicht für ausschliesslich von langsamen Kraftfahrzeugen gezogene<br />

Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 10.000 kg.<br />

§ 3 - Fahrzeuge, für die <strong>der</strong> Typgenehmigungsantrag vor dem 1. Januar 1976 eingereicht<br />

worden ist, müssen jedoch, wenn sie den Vorschriften von § 1 und § 2 des vorliegenden Artikels<br />

nicht genügen können, folgenden Vorschriften entsprechen:<br />

1. Kraftfahrzeuge<br />

a) Bei Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung:<br />

(1) müssen die Einfüllöffnungen <strong>der</strong> Flüssigkeitsbehälter leicht zugänglich sein,<br />

(2) müssen die Flüssigkeitsbehälter so gebaut und am Fahrzeug angebracht sein, dass eine<br />

leichte Prüfung des Flüssigkeitsspiegels im Behälter möglich ist, ohne dass dieser geöffnet<br />

werden muss; ist diese Bedingung nicht erfüllt, muss eine Warneinrichtung vorhanden sein,<br />

die dem Fahrer einen un<strong>zur</strong>eichenden Füllstand, <strong>der</strong> einen Ausfall <strong>der</strong> Bremsanlage <strong>zur</strong><br />

Folge haben könnte, durch ein Warnzeichen anzeigt. Das einwandfreie Funktionieren dieser<br />

Warneinrichtung muss vom Fahrer leicht kontrolliert werden können.<br />

(3) darf von den Bestimmungen unter Punkt 2 abgewichen werden, wenn:<br />

das Fahrzeug mit einer Betriebsbremsanlage mit zwei getrennten Kreisen versehen ist, von<br />

denen je<strong>der</strong> einen Flüssigkeitsbehälter aufweist, wobei dem Fahrer <strong>der</strong> Ausfall jedes Kreises<br />

durch eine Warneinrichtung angezeigt wird; diese Warneinrichtung muss so beschaffen sein,<br />

dass <strong>der</strong> Fahrer vor In-Gang-Setzen des Fahrzeugs kontrollieren kann, ob sie einwandfrei<br />

funktioniert;<br />

das Fahrzeug mit einer an<strong>der</strong>en Bremsanlage versehen ist, die mindestens die gleichen<br />

Garantien bietet.<br />

b) Vorratsbehälter von Luftdruckbremsanlagen müssen so beschaffen sein, dass nach X<br />

Bremsungen <strong>der</strong> Druck in den Behältern nicht weniger als die Hälfte des ursprünglichen<br />

Drucks beträgt.<br />

97

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!