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insbesondere KMU – bei der Umsetzung von Forschungs

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den USA werden Patente weniger als Rechtstitel genutzt, son<strong>der</strong>n<br />

in viel stärkerem Maße wirtschaftlich verwertet. Zum an<strong>der</strong>en zeigen<br />

Erhebungen, dass Unternehmen an<strong>der</strong>en strategischen, <strong>insbeson<strong>der</strong>e</strong><br />

nicht-formalen Schutzinstrumenten wie <strong>der</strong> Erzielung eines<br />

zeitlichen Vorsprungs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> langfristigen Bindung <strong>von</strong> Personal<br />

eine größere Bedeutung <strong>bei</strong>messen als <strong>der</strong> schutzrechtlichen Sicherung.<br />

64<br />

Sowohl <strong>der</strong> Aufbau eines Portfolios an Schutzrechten als auch die<br />

tatsächliche Durchsetzung <strong>von</strong> Rechtsansprüchen implizieren für<br />

Unternehmen Kosten in beträchtlicher Größenordnung. 65 Da<strong>von</strong> zu<br />

trennen sind Innovationsbarrieren, die aus dem fehlenden Zugang<br />

zu Patenten resultieren. 66 Hier<strong>bei</strong> handelt es sich um Unvollkommenheiten<br />

auf dem Markt für Technologie.<br />

Schließlich werden in den Regelungen des geltenden Steuerrechts<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Unternehmen ebenfalls Innovationshemmnisse verortet.<br />

40% <strong>der</strong> im Rahmen des DIHK-Innovationsreport 2012 befragten<br />

Unternehmen for<strong>der</strong>t eine Vereinfachung des Steuerrechts. Die<br />

(Wunsch-)Liste <strong>der</strong> Unternehmer umfasste da<strong>bei</strong> zum einen innovationsspezifischen<br />

Aspekte, die zumindest indirekt einen Bezug zu<br />

Innovationsaktivitäten aufweisen können, wie z.B. Nachbesserung<br />

<strong>der</strong> Unternehmenssteuerreform bzgl. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen<br />

(z.B. <strong>bei</strong> Lizenzen) o<strong>der</strong> Abschaffung <strong>der</strong> monatlichen<br />

Abgabepflicht <strong>der</strong> Umsatzsteuervoranmeldung <strong>bei</strong> Existenzgrün<strong>der</strong>n.<br />

Zum an<strong>der</strong>en werden ebenfalls Aspekte ohne direkten Innovationsbezug<br />

genannt, wie z.B. die Abschaffung <strong>der</strong> Gebührenpflicht<br />

für verbindliche Steuerauskünfte o<strong>der</strong> die Abschaffung <strong>der</strong> monatlichen<br />

Abgabepflicht <strong>der</strong> Umsatzsteuervorabmeldung <strong>bei</strong> Existenzgrün<strong>der</strong>n.<br />

67<br />

Eine fehlende steuerliche <strong>Forschungs</strong>för<strong>der</strong>ung in Deutschland wird<br />

im Rahmen einiger Studien <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Befragung <strong>von</strong> Unternehmen als<br />

Innovationshemmnis identifiziert, welches primär das Hemmnis <strong>der</strong><br />

fehlenden internen Finanzierungsmittel verstärkt. 68 Die befragten<br />

Unternehmen gaben an, dass dieses Instrument für sie einen Anreiz<br />

64 Vgl. Herstatt, C./ Buse, S. / Tiwari, R. / Stockstrom, C. (2007), S. 54; Zimmermann V. / Thomä, J. (2012), S. 4f sowie<br />

Schmeisser, W., Mohkopf, H. (2008), S. 1.<br />

65 Vgl. Herstatt, C./ Buse, S. / Tiwari, R. / Stockstrom, C. (2007), S. 54. Zimmermann und Thomä (2012) verweisen auf eine<br />

Studie <strong>von</strong> van Pottelsberghe de la Potterie und Francois aus dem Jahr 2006, die die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung<br />

eines „idealtypischen“ Patents in Europa auf knapp 130.000 EUR schätzen. Sie verweisen auch darauf, dass<br />

diese Kosten deutlich höher als in Japan o<strong>der</strong> den USA ausfallen. Insbeson<strong>der</strong>e die Durchsetzung <strong>von</strong> Rechtsansprüchen fällt<br />

hier ins Gewicht. Die Europäische Kommission taxiert die Kosten für einen Rechtsstreit in <strong>der</strong> ersten Instanz in Deutschland<br />

auf durchschnittlich rund 50.000 EUR. Da<strong>bei</strong> differieren die Kosten <strong>von</strong> Rechtsstreitigkeiten nicht nur je nach Einzelfall son<strong>der</strong>n<br />

auch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten deutlich - <strong>insbeson<strong>der</strong>e</strong> für Großbritannien ist <strong>von</strong> ganz an<strong>der</strong>en Kostengrößenordnungen<br />

auszugehen (Zimmermann, V. / Thomä, J. (2012), S. 4).<br />

66 Dieses Hemmnis spielt für <strong>KMU</strong> in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Im Zeitraum 2008-2010 gaben laut Innovationserhebung<br />

des ZEW 7% <strong>der</strong> innovativen <strong>KMU</strong> an, in ihren Innovationsaktivitäten durch fehlenden Zugang zu Schutzrechten<br />

behin<strong>der</strong>t worden zu sein.<br />

67 Vgl. DIHK (2012), S. 5,<br />

68 Vgl. DIHK (2012), S. 5; BDI (2010), S. 29 und Schleife, K. / Reichhart, J. / Leimbach, T. / Kulicke, M. (2012), S. 43.<br />

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