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Diplomarbeit Der Einfluss der elterlichen Scheidung auf das ... - ifb

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Peuckert 2008: 117). <strong>Der</strong> Stiefelternteil muss hierfür zunächst eine Beziehung zu den Kin<strong>der</strong>n<br />

<strong>auf</strong>bauen. Dieser Prozess wird dadurch erschwert, <strong>das</strong>s die Rollendefinition von Stiefeltern<br />

gesellschaftlich und rechtlich kaum definiert ist 14 . Im Gegensatz dazu sind die Erwartungen<br />

an biologische Eltern allgemein bekannt. (vgl. Walper/Wild 2002: 338) Diese Situation stiftet<br />

zum einen Unsicherheit, führt zum an<strong>der</strong>en aber auch zu vermehrten Zuwendungen für die<br />

Kin<strong>der</strong> durch den Stiefelternteil. Kin<strong>der</strong> erleben durch den Prozess <strong>der</strong> <strong>Scheidung</strong>, mit<br />

anschließen<strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Einelternschaft und eventueller Wie<strong>der</strong>heirat, eine starke Variation<br />

in <strong>der</strong> Beziehung zu ihren Eltern. Vor allem die neue Position und die erlangte Unabhängigkeit<br />

müssen im Fall <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>heirat <strong>auf</strong>gegeben bzw. an den neuen Elternteil abgetreten<br />

werden. Dadurch sind Spannungen in <strong>der</strong> Beziehung zum Stiefelternteil zu erwarten. (vgl.<br />

Walper 1993: 432) Mädchen können sich tendenziell schneller <strong>auf</strong> die <strong>Scheidung</strong> <strong>der</strong> Eltern<br />

und <strong>das</strong> Alleinleben mit <strong>der</strong> Mutter einstellen als Jungen. Gleichzeitig haben sie durch die<br />

Wie<strong>der</strong>heirat <strong>der</strong> Mutter dann auch mehr zu „verlieren“. Hiervon betroffen sind <strong>der</strong> Verlust<br />

<strong>der</strong> Mutter als enge Vertraute und die Einschränkung persönlicher Freiheiten. Mädchen sind<br />

aus diesem Grund stärker durch die neue Situation <strong>der</strong> Stieffamilie belastet und weisen<br />

langfristig eine negativere Beziehung zum Stiefvater <strong>auf</strong> als Jungen. (vgl. Zaslow 1989: 136;<br />

Walper 1993: 434) Abneigungen gegenüber dem Stiefelternteil können auch durch Loyalitätskonflikte<br />

bezüglich des außerhalb lebenden Elternteils entstehen. Das trifft vor allem dann zu,<br />

wenn <strong>der</strong> Kontakt zu diesem unterbunden wird. Die Beziehung zum Stiefelternteil wird auch<br />

davon beeinflusst, ob die elterliche Ehe durch die <strong>Scheidung</strong> o<strong>der</strong> den Tod eines Elternteils<br />

gelöst wurde. Nach Ferri (1984: 48f.) wirkt sich vor allem die <strong>Scheidung</strong> negativ <strong>auf</strong> die<br />

Beziehung aus. Peuckert (2008: 220f.) sieht in dem Alter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> bei Gründung <strong>der</strong> neuen<br />

Familie ebenfalls eine Ursache für Beziehungskonflikte. Da ab einem Alter von sechs Jahren<br />

Loyalitätskonflikte bereits bewusst erlebt werden und in <strong>der</strong> Pubertät typische Autoritätskonflikte<br />

hinzukommen, gilt die Bewältigung <strong>der</strong> neuen Situation in noch jüngeren Jahren als<br />

weniger problematisch. Außerdem bleibt den Betroffenen folglich mehr Zeit, sich schrittweise<br />

an die neue Situation zu gewöhnen. Je älter die Kin<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> Fortsetzungs-<br />

14 Das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 regelt die Beziehung eines Stiefelternteils zum Kind (vgl.<br />

Schwab 2008: 296). Das „Mitsorgerecht“ erlaubt dem Ehegatten des allein sorgeberechtigten Elternteils zum<br />

einen die Befugnis zur Mitentscheidung bei Angelegenheiten des täglichen Lebens und zum an<strong>der</strong>en die<br />

Durchführung von Rechtshandlungen, die bei Gefahr im Verzug zum Wohle des Kindes notwendig sind (vgl.<br />

ebd.: 298). Diese Befugnisse enden mit <strong>der</strong> Trennung <strong>der</strong> Eltern. Eine weitere Reaktion <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

<strong>auf</strong> die Zunahme von Stieffamilien stellt die Stiefkindadoption dar (vgl. ebd.: 344). Mit <strong>der</strong> Gesetzeserweiterung<br />

des Lebenspartnerschaftsgesetzes LPartG von 2004 sind beide Formen auch für eingetragene<br />

Lebenspartnerschaften möglich (vgl. ebd.: 435).<br />

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