BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ
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VZM 06: Musterbeschluss: Geschäftsordnung des Wahlvorstands – Vereinfachtes zweistufiges <strong>Wahlverfahren</strong> – 1. Seite<br />
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(Betriebsadresse des Wahlvorstands)<br />
(Ort, Datum)<br />
– Der Wahlvorstand –<br />
Beschluss Nr.: ___/20__<br />
Der Wahlvorstand beschließt, sich folgende schriftliche Geschäftsordnung zu geben:<br />
1. Die Sitzung beruft der/die Vorsitzende ein. Die Einladung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.<br />
Sie ist rechtzeitig erfolgt, wenn zwischen der Einladung und dem Beginn ein Zeitraum liegt, in dem es<br />
jedem Mitglied möglich ist, das Büro des Wahlvorstands aufzusuchen. Die Sitzungen finden in der Regel<br />
während der Arbeitszeit im Büro des Wahlvorstands (Betriebsadresse des Wahlvorstands) statt.<br />
2. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung festgelegt.<br />
3. Die Sitzungsniederschrift fertigt der/die Schriftführer/in (stimmberechtigtes Mitglied) an.<br />
4. Die beantragten Beschlüsse werden in ihrem Wortlaut schriftlich abgefasst und sodann zur Abstimmung<br />
gestellt. Zur Wirksamkeit eines Beschlusses ist die einfache Stimmenmehrheit seiner stimmberechtigten<br />
Mitglieder ausreichend. Die Beschlüsse sind von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in<br />
(stimmberechtigtes Mitglied) zu unterschreiben und als Anlage der Sitzungsniederschrift beizufügen. Von<br />
Schriftstücken, die an die Wahlvorschlagsvertreter/innen (§ 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 2 WO) oder an andere<br />
Wahlberechtigte (§ 6 Abs. 5) gerichtet werden, sind Durchschriften anzufertigen. Die Durchschriften sind zu<br />
den Wahlakten zu nehmen.<br />
5. Das jeweils im Büro des Wahlvorstands Dienst versehende stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglied hat die<br />
laufenden Geschäfte zu erledigen, und zwar:<br />
a) die Einsicht in die Wählerlisten und in die Wahlordnung zu gewähren,<br />
b) Einsprüche gegen die Wählerliste entgegenzunehmen,<br />
c) das Verlangen des Wählers/der Wählerin auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe in einer gesonderten<br />
Liste aufzunehmen, wobei die Anschrift, unter der die Wahlunterlagen dem Wähler/der Wählerin zuzustellen<br />
sind, einzutragen ist,<br />
d) den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Wahlvorstands – falls er/sie nicht anwesend ist – über alle wichtigen<br />
Vorkommnisse laufend zu unterrichten.<br />
6. Für jeden Wahlvorschlag ist ein Aktenhefter zu verwenden. Alle die den Wahlvorschlag betreffenden Schriftstücke<br />
sind diesem beizuheften.<br />
7. Alle Wahlunterlagen sind in einem verschließbaren Schrank aufzubewahren. Außer den Wahlvorstandsmitgliedern<br />
darf niemand den Schlüssel zum Schrank besitzen.<br />
8. Wenn wegen der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe die Auszählung der Stimmen nicht unmittelbar<br />
nach Abschluss der Wahlversammlung vorgenommen werden kann, werden die Urnen am Ende der Wahlversammlung<br />
versiegelt (§§ 34 Abs. 2, 35 Abs. 3 Satz 2, 12 Abs. 4 WO) und sodann<br />
im ................................................. aufbewahrt. Der Schlüssel zum Verwahrungsraum wird<br />
bei ........................................ hinterlegt, der ihn nur zwei stimmberechtigten Mitgliedern des Wahlvorstands<br />
gemeinsam wieder aushändigen darf.<br />
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