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BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ

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Einleitende Benutzerhinweise<br />

Ob der Arbeitgeber umfassende Umstrukturierungsmaßnahmen mit der Folge von zahlreichen<br />

Entlassungen durchführen, ein flexibles Arbeitszeitsystem oder Videoüberwachungsanlagen<br />

einführen, die Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten mit Auswirkungen auf deren<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten ändern will oder auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes Gefährdungsanalysen<br />

durchführen will oder nur schlichte Versetzungen einzelner Mitarbeiter oder<br />

deren Umgruppierung ins Auge fasst – immer ist ein starker Betriebsrat gefragt, um die<br />

Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte im Interesse der Beschäftigten durchzusetzen.<br />

Das gilt erst recht für diejenigen Materien, in denen der Betriebsrat ein Initiativrecht hat<br />

und die betriebliche Wirklichkeit mitgestalten kann, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber<br />

hier Handlungsbedarf sieht oder nicht.<br />

Nur ein Betriebsrat kann in derartigen Fällen die Interessen der Beschäftigten deutlich zum<br />

Ausdruck bringen, um die geplante Maßnahme des Unternehmers zu beeinflussen oder gar<br />

zu verhindern und um bestimmte Maßnahmen herbeizuführen bzw. zu erzwingen. Die zahlreichen<br />

Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung sind<br />

im Zuge der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 nachhaltig gestärkt<br />

worden und wollen mit Leben erfüllt werden.<br />

Hierfür müssen Betriebsräte von den Beschäftigten in den Betrieben gewählt werden. Die<br />

Wahl eines Betriebsrats ist trotz der Vereinfachung der Wahlvorschriften im Zusammenhang<br />

mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 immer noch ein<br />

durchaus formales und nicht einfaches Unterfangen und somit eine große Herausforderung<br />

für den Wahlvorstand. Dies liegt daran, dass bei Durchführung einer Betriebsratswahl der<br />

Wahlvorstand innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von betriebsverfassungsrechtlichen Fragen<br />

in den Griff bekommen muss, die sich wie unter einem Brennglas bereits bei der Wahl des<br />

Betriebsrats bündeln und zugleich viele Form- und Fristvorschriften der Wahlordnung beachtet<br />

werden müssen.<br />

Aber: Die Lektüre dieser, die gesamte Betriebsratswahl vom ersten bis zum letzten Schritt<br />

systematisch begleitenden, Broschüre, eine enge Zusammenarbeit mit dem betreuenden<br />

Gewerkschaftssekretär und vor allem auch der Besuch von Wahlvorstandsschulungen wird<br />

die Betriebsratswahl zu einem ersten Erfolgserlebnis eines erstmalig gewählten bzw. bestellten<br />

Wahlvorstands werden lassen. Und bereits bestehende Betriebsräte werden die<br />

Qualität ihrer Interessenvertretung und ihre große Routine auch bei der Durchführung der<br />

nächsten Betriebsratswahl unter Beweis stellen können, wenn sie diese Grundsätze beachten.<br />

Die praktischen Erfahrungen mit dem im Jahre 2001 novellierten Betriebsverfassungsgesetz<br />

und der novellierten Wahlordnung zeigen, dass die Durchführung einer Betriebsratswahl<br />

sehr viel einfacher geworden ist und das Risiko erfolgreicher Anfechtungsverfahren<br />

deutlich gesunken ist.<br />

Dieser Wahlleitfaden will einen vollständigen Überblick über das <strong>Wahlverfahren</strong> und alle<br />

hiermit zusammenhängenden Fragestellungen geben. Es kann sein, dass die eine oder<br />

andere Fragestellung für einen Wahlvorstand nicht relevant ist. In diesem Fall können einzelne<br />

Passagen auch übersprungen werden. Sollte im Einzelfall eine komplizierte Frage auftauchen,<br />

muss daran gedacht werden, rechtzeitig mit dem betreuenden Gewerkschaftssekretär<br />

diese Frage zu klären, da auch dieser Wahlleitfaden nicht alle Probleme mit der im Einzelfall<br />

gebotenen Tiefe behandeln kann. In diesem Wahlleitfaden wird an vielen Stellen gesondert<br />

darauf hingewiesen, wenn bestimmte Fragen möglicherweise einer Klärung im Einzelfall<br />

bedürfen.<br />

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