BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ
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Einleitende Benutzerhinweise<br />
Ob der Arbeitgeber umfassende Umstrukturierungsmaßnahmen mit der Folge von zahlreichen<br />
Entlassungen durchführen, ein flexibles Arbeitszeitsystem oder Videoüberwachungsanlagen<br />
einführen, die Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten mit Auswirkungen auf deren<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten ändern will oder auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes Gefährdungsanalysen<br />
durchführen will oder nur schlichte Versetzungen einzelner Mitarbeiter oder<br />
deren Umgruppierung ins Auge fasst – immer ist ein starker Betriebsrat gefragt, um die<br />
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte im Interesse der Beschäftigten durchzusetzen.<br />
Das gilt erst recht für diejenigen Materien, in denen der Betriebsrat ein Initiativrecht hat<br />
und die betriebliche Wirklichkeit mitgestalten kann, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber<br />
hier Handlungsbedarf sieht oder nicht.<br />
Nur ein Betriebsrat kann in derartigen Fällen die Interessen der Beschäftigten deutlich zum<br />
Ausdruck bringen, um die geplante Maßnahme des Unternehmers zu beeinflussen oder gar<br />
zu verhindern und um bestimmte Maßnahmen herbeizuführen bzw. zu erzwingen. Die zahlreichen<br />
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung sind<br />
im Zuge der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 nachhaltig gestärkt<br />
worden und wollen mit Leben erfüllt werden.<br />
Hierfür müssen Betriebsräte von den Beschäftigten in den Betrieben gewählt werden. Die<br />
Wahl eines Betriebsrats ist trotz der Vereinfachung der Wahlvorschriften im Zusammenhang<br />
mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 immer noch ein<br />
durchaus formales und nicht einfaches Unterfangen und somit eine große Herausforderung<br />
für den Wahlvorstand. Dies liegt daran, dass bei Durchführung einer Betriebsratswahl der<br />
Wahlvorstand innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von betriebsverfassungsrechtlichen Fragen<br />
in den Griff bekommen muss, die sich wie unter einem Brennglas bereits bei der Wahl des<br />
Betriebsrats bündeln und zugleich viele Form- und Fristvorschriften der Wahlordnung beachtet<br />
werden müssen.<br />
Aber: Die Lektüre dieser, die gesamte Betriebsratswahl vom ersten bis zum letzten Schritt<br />
systematisch begleitenden, Broschüre, eine enge Zusammenarbeit mit dem betreuenden<br />
Gewerkschaftssekretär und vor allem auch der Besuch von Wahlvorstandsschulungen wird<br />
die Betriebsratswahl zu einem ersten Erfolgserlebnis eines erstmalig gewählten bzw. bestellten<br />
Wahlvorstands werden lassen. Und bereits bestehende Betriebsräte werden die<br />
Qualität ihrer Interessenvertretung und ihre große Routine auch bei der Durchführung der<br />
nächsten Betriebsratswahl unter Beweis stellen können, wenn sie diese Grundsätze beachten.<br />
Die praktischen Erfahrungen mit dem im Jahre 2001 novellierten Betriebsverfassungsgesetz<br />
und der novellierten Wahlordnung zeigen, dass die Durchführung einer Betriebsratswahl<br />
sehr viel einfacher geworden ist und das Risiko erfolgreicher Anfechtungsverfahren<br />
deutlich gesunken ist.<br />
Dieser Wahlleitfaden will einen vollständigen Überblick über das <strong>Wahlverfahren</strong> und alle<br />
hiermit zusammenhängenden Fragestellungen geben. Es kann sein, dass die eine oder<br />
andere Fragestellung für einen Wahlvorstand nicht relevant ist. In diesem Fall können einzelne<br />
Passagen auch übersprungen werden. Sollte im Einzelfall eine komplizierte Frage auftauchen,<br />
muss daran gedacht werden, rechtzeitig mit dem betreuenden Gewerkschaftssekretär<br />
diese Frage zu klären, da auch dieser Wahlleitfaden nicht alle Probleme mit der im Einzelfall<br />
gebotenen Tiefe behandeln kann. In diesem Wahlleitfaden wird an vielen Stellen gesondert<br />
darauf hingewiesen, wenn bestimmte Fragen möglicherweise einer Klärung im Einzelfall<br />
bedürfen.<br />
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