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BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ

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5. Personenwahl<br />

Der Wähler kann im vereinfachten <strong>Wahlverfahren</strong> seine Stimme nur für solche Bewerber<br />

abgeben, die in einem Wahlvorschlag benannt sind. Die Wahl findet als Personenwahl statt.<br />

Der Wähler kann auf dem Stimmzettel so viele Bewerber ankreuzen wie Betriebsratsmitglieder<br />

zu wählen sind. Auf dem Stimmzettel werden die in den gültigen Wahlvorschlägen<br />

genannten Bewerber in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Für andere Personen, die<br />

nicht auf dem Stimmzettel stehen, darf der Wähler seine Stimme nicht abgeben. Wer auf<br />

dem Wahlvorschlag der Gewerkschaft stehen soll, muss vor der Einreichung des Wahlvorschlags<br />

von einer Versammlung der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb oder von einer Versammlung<br />

der Vertrauensleute in demokratischer Wahl bestimmt werden. Es sollten möglichst<br />

viele Stützunterschriften für den Gewerkschaftsvorschlag gesammelt werden.<br />

Wahl findet immer als<br />

Personenwahl statt<br />

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