BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ
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Zuerst Verteilung der<br />
Sitze für das Minderheitengeschlecht<br />
Minderheit zustehenden Mindestsitze zu verteilen. Dazu werden die dem Minderheitengeschlecht<br />
zustehenden Mindestsitze mit den Bewerbern dieses Geschlechts in der Reihenfolge<br />
der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmzahlen besetzt. Nach der Verteilung der<br />
Sitze des Minderheitengeschlechts erfolgt die Verteilung der weiteren Sitze. Die weiteren<br />
Sitze werden mit den Bewerbern, unabhängig vom ihrem Geschlecht, in der Reihenfolge der<br />
jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmzahlen besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los. Können wegen fehlender Kandidaten des Minderheitengeschlechts die Mindestsitze<br />
durch das Minderheitengeschlecht nicht besetzt werden, gehen die Sitze an das<br />
Mehrheitsgeschlecht.<br />
Erstes Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 49 wahlberechtigte Beschäftigte, davon<br />
30 Männer und 19 Frauen. Die Berechnung hatte ergeben, dass von<br />
den drei Betriebsratssitzen mindestens einer den Frauen zusteht. Die<br />
<strong>Wahlen</strong> hatten folgendes Ergebnis (Reihenfolge der Kandidaten entsprechend<br />
der erhaltenen Stimmen):<br />
M1 45 Stimmen F = Weiblicher Kandidat<br />
M2 8 Stimmen M = Männlicher Kandidat<br />
F1 27 Stimmen<br />
M3 8 Stimmen<br />
M4 5 Stimmen<br />
F1 erhält als Frau den Sitz für das Minderheitengeschlecht. Die übrigen zwei Sitze erhalten<br />
M1 und M2.<br />
Zweites Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 49 wahlberechtigte Beschäftigte, davon<br />
30 Männer und 19 Frauen. Die Berechnung hatte ergeben, dass von den<br />
drei Betriebsratssitzen mindestens einer den Frauen zusteht. Die <strong>Wahlen</strong><br />
hatten folgendes Ergebnis (Reihenfolge der Kandidaten entsprechend der<br />
erhaltenen Stimmen):<br />
M1 40 Stimmen F = Weiblicher Kandidat<br />
M2 38 Stimmen M = Männlicher Kandidat<br />
M3 19 Stimmen<br />
F1 8 Stimmen<br />
M4 2 Stimmen<br />
Ggf. Korrektur<br />
erforderlich zugunsten<br />
des Minderheitengeschlechts<br />
Die Kandidatin F1 (obwohl sie erst an 4. Stelle aufgrund ihres Stimmergebnisses mit<br />
8 Stimmen steht) erhält den Sitz des Minderheitengeschlechts. M1 und M2 erhalten die<br />
übrigen Sitze. Obwohl M3 mehr Stimmen erhalten hat als F1 und an dritter Stelle steht,<br />
wird M3 nur Ersatzmitglied.<br />
III. Was bleibt noch zu tun?<br />
1. Wahlniederschrift<br />
74<br />
Wenn das Wahlergebnis feststeht, muss der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen<br />
(VEZM 16). Sie muss von dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied<br />
unterschrieben werden. Sie ist gemeinsam mit den Wahlakten mindestens bis zur Beendigung<br />
der Amtszeit des neuen Betriebsrats aufzubewahren.