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BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ

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Zuerst Verteilung der<br />

Sitze für das Minderheitengeschlecht<br />

Minderheit zustehenden Mindestsitze zu verteilen. Dazu werden die dem Minderheitengeschlecht<br />

zustehenden Mindestsitze mit den Bewerbern dieses Geschlechts in der Reihenfolge<br />

der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmzahlen besetzt. Nach der Verteilung der<br />

Sitze des Minderheitengeschlechts erfolgt die Verteilung der weiteren Sitze. Die weiteren<br />

Sitze werden mit den Bewerbern, unabhängig vom ihrem Geschlecht, in der Reihenfolge der<br />

jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmzahlen besetzt. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los. Können wegen fehlender Kandidaten des Minderheitengeschlechts die Mindestsitze<br />

durch das Minderheitengeschlecht nicht besetzt werden, gehen die Sitze an das<br />

Mehrheitsgeschlecht.<br />

Erstes Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 49 wahlberechtigte Beschäftigte, davon<br />

30 Männer und 19 Frauen. Die Berechnung hatte ergeben, dass von<br />

den drei Betriebsratssitzen mindestens einer den Frauen zusteht. Die<br />

<strong>Wahlen</strong> hatten folgendes Ergebnis (Reihenfolge der Kandidaten entsprechend<br />

der erhaltenen Stimmen):<br />

M1 45 Stimmen F = Weiblicher Kandidat<br />

M2 8 Stimmen M = Männlicher Kandidat<br />

F1 27 Stimmen<br />

M3 8 Stimmen<br />

M4 5 Stimmen<br />

F1 erhält als Frau den Sitz für das Minderheitengeschlecht. Die übrigen zwei Sitze erhalten<br />

M1 und M2.<br />

Zweites Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 49 wahlberechtigte Beschäftigte, davon<br />

30 Männer und 19 Frauen. Die Berechnung hatte ergeben, dass von den<br />

drei Betriebsratssitzen mindestens einer den Frauen zusteht. Die <strong>Wahlen</strong><br />

hatten folgendes Ergebnis (Reihenfolge der Kandidaten entsprechend der<br />

erhaltenen Stimmen):<br />

M1 40 Stimmen F = Weiblicher Kandidat<br />

M2 38 Stimmen M = Männlicher Kandidat<br />

M3 19 Stimmen<br />

F1 8 Stimmen<br />

M4 2 Stimmen<br />

Ggf. Korrektur<br />

erforderlich zugunsten<br />

des Minderheitengeschlechts<br />

Die Kandidatin F1 (obwohl sie erst an 4. Stelle aufgrund ihres Stimmergebnisses mit<br />

8 Stimmen steht) erhält den Sitz des Minderheitengeschlechts. M1 und M2 erhalten die<br />

übrigen Sitze. Obwohl M3 mehr Stimmen erhalten hat als F1 und an dritter Stelle steht,<br />

wird M3 nur Ersatzmitglied.<br />

III. Was bleibt noch zu tun?<br />

1. Wahlniederschrift<br />

74<br />

Wenn das Wahlergebnis feststeht, muss der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen<br />

(VEZM 16). Sie muss von dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied<br />

unterschrieben werden. Sie ist gemeinsam mit den Wahlakten mindestens bis zur Beendigung<br />

der Amtszeit des neuen Betriebsrats aufzubewahren.

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