BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ
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Der vorliegende Wahlleitfaden ist für das vereinfachte <strong>Wahlverfahren</strong> konzipiert, das in den<br />
Betrieben Anwendung findet, in denen in der Regel fünf bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer<br />
tätig sind. Wenn dies zwischen dem Arbeitgeber und dem Wahlvorstand freiwillig vereinbart<br />
wird, findet auch in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Beschäftigten<br />
das vereinfachte <strong>Wahlverfahren</strong> Anwendung, so dass dann ebenfalls mit dem vorliegenden<br />
Wahlleitfaden gearbeitet werden kann. Wenn eine solche Vereinbarung nicht zustande<br />
kommt, findet das „normale <strong>Wahlverfahren</strong>“ Anwendung, für das ein spezieller Wahlleitfaden<br />
existiert.<br />
Der vorliegende Wahlleitfaden ist so aufgebaut, dass in den Teilen A., D. und E. diejenigen<br />
Fragen behandelt werden, die sowohl für das ein- wie für das zweistufige <strong>Wahlverfahren</strong><br />
Bedeutung haben. Im Teil B. werden die Besonderheiten des einstufigen <strong>Wahlverfahren</strong>s<br />
(Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat<br />
oder durch das Arbeitsgericht bei Nichtbestellung durch vorgenannte Gremien oder nach<br />
Scheitern der ersten Wahlversammlung) behandelt. Im Teil C. werden die Besonderheiten<br />
des zweistufigen <strong>Wahlverfahren</strong>s (Wahl eines Wahlvorstands in einem betriebsratslosen<br />
Betrieb) abschließend erläutert. Die Passagen B. und C. können deshalb jeweils übersprungen<br />
werden je nach Bedarf des Lesers.<br />
Im Anhang zu diesem Wahlleitfaden befinden sich zahlreiche Mustertexte (Schreiben, Formulare,<br />
Beschlüsse), die vom Betriebsrat bzw. vom Wahlvorstand für die jeweiligen Arbeitsschritte<br />
genutzt werden können. Die Mustertexte decken vollständig alle Arbeitsschritte ab,<br />
für die bestimmte Texte benötigt werden. Auf die Mustertexte wird im jeweiligen Zusammenhang<br />
unter konkreter Benennung des Mustertextes und seiner Ordnungsnummer hingewiesen.<br />
Noch eine Anmerkung: Es wird in diesem Wahlleitfaden wegen der besseren Lesbarkeit<br />
durchgängig die männliche Schreibweise benutzt. Mit der männlichen Schreibweise ist<br />
jedoch alles andere als ein Werturteil verbunden: Dieser Wahlleitfaden soll selbstverständlich<br />
gerade auch Arbeitnehmerinnen ansprechen und motivieren, sich in Wahlvorständen<br />
und Betriebsräten zu engagieren, um den immer noch viel zu geringen Frauenanteil in diesen<br />
Gremien zu erhöhen.<br />
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