BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ
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VZM 06: Musterbeschluss: Geschäftsordnung des Wahlvorstands – Vereinfachtes zweistufiges <strong>Wahlverfahren</strong> – 2. Seite<br />
9. Für die Versiegelung werden Klebestreifen in einer Breite, dass sie den Schlitz der Urne und die Schlüsselöffnung<br />
des Schlosses ganz verschließen, verwendet und mit einem Stempel versehen, der die Aufschrift<br />
„Betrieb .................................., Wahlvorstand“, trägt. Den Stempel bestellt der/die Vorsitzende rechtzeitig.<br />
1O. Der/Die Vorsitzende sorgt dafür, dass Wahlumschläge und gedruckte Stimmzettel in ausreichender Zahl<br />
rechtzeitig zur Verfügung stehen.<br />
11. Kein Wahlvorstandsmitglied darf Einsprüche, Wahlvorschläge und Erklärungen, die dem Wahlvorstand gegenüber<br />
abzugeben sind, außerhalb des Wahlvorstandsbüros entgegennehmen. Soweit Wahlberechtigte außerhalb<br />
des Büros des Wahlvorstands eine Entgegennahme vorgenannter Schriftstücke durch Mitglieder des<br />
Wahlvorstands wünschen, sind sie auf die Betriebsadresse des Wahlvorstands und die Öffnungszeiten dieses<br />
Büros ausdrücklich hinzuweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: ...................... Ja-Stimmen Damit ist der Antrag angenommen*<br />
...................... Nein-Stimmen Damit ist der Antrag abgelehnt*<br />
...................... Enthaltungen *Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
............................................................................... .....................................................................<br />
(Wahlvorstandsvorsitzende/r)<br />
(weiteres Wahlvorstandsmitglied/Schriftführer/in)<br />
Anlage: Anwesenheitsliste (eigenhändiger Eintrag eines jeden Wahlvorstandsmitglieds)<br />
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