15.07.2014 Aufrufe

BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ

BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ

BR-Wahlen Leitfaden - vereinfachtes Wahlverfahren - SoliServ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

) Bestätigung der Einreichung der Wahlvorschläge<br />

Der Wahlvorstand muss demjenigen, der den mündlichen oder schriftlichen Wahlvorschlag<br />

einreicht, den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich bestätigen. Es ist notwendig, sowohl<br />

das Tagesdatum wie auch die Uhrzeit zu bestätigen und es empfiehlt sich, auch einen entsprechenden<br />

Vermerk direkt auf dem Wahlvorschlag anzubringen. Dies gilt auch, wenn der<br />

Wahlvorschlag in einer anderen Weise eingereicht wird (§ 33 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. 7 Abs. 1<br />

WO).<br />

Diesem Erfordernis wird genüge getan, wenn der Wahlvorstand den Vertretern des Wahlvorschlags<br />

am Ende der ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands eine Kopie des<br />

vom Wahlvorstand angefertigten Protokolls der Wahlversammlung oder ein anderes Dokument<br />

übereicht oder – ggf. mit der Werkpost – übermittelt wird, aus dem sich der Zeitpunkt<br />

der Einreichung (Datum und Uhrzeit) des eingereichten Wahlvorschlags im Einzelnen ergibt.<br />

cc) Beanstandung von mehrfachen Stützunterschriften bzw. Stützerklärungen<br />

Die Stützunterschrift bzw. mündliche Stützerklärung eines Wahlberechtigten auf der ersten<br />

Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands zählt immer nur für einen Wahlvorschlag<br />

(§ 33 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 5 WO).<br />

Ein Wahlberechtigter, der Stützunterschriften bzw. Stützerklärungen für mehrere verschiedene<br />

Wahlvorschläge abgegeben hat, muss sich auf Aufforderung des Wahlvorstands in der<br />

ersten Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands erklären, welche Unterstützung er<br />

aufrecht erhält. Es empfiehlt sich für den Wahlvorstand, diesen Vorgang zu protokollieren.<br />

Die Erklärung kann im Falle eines schriftlich eingereichten Wahlvorschlags auch nur schriftlich<br />

erfolgen. Im Falle eines mündlich eingereichten Wahlvorschlags reicht die Abgabe einer<br />

mündlichen Erklärung, die jedoch zu protokollieren ist.<br />

Stützerklärung bzw.<br />

Stützunterschrift zählt<br />

nur für einen Wahlvorschlag<br />

Unterbleibt die Erklärung auf der ersten Wahlversammlung, so wird der Name des Beschäftigten<br />

auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag als Stützunterschrift bzw. Stützerklärung<br />

gezählt und auf den übrigen Wahlvorschlägen gestrichen. Wenn mehrere Wahlvorschläge<br />

mit dem Namen des Beschäftigten zeitgleich eingereicht worden sind, so entscheidet<br />

das Los. Für die Frage, ob zeitgleich Wahlvorschläge eingereicht worden sind, ist die notierte<br />

und dem Vertreter des Wahlvorschlags bestätigte Uhrzeit maßgebend.<br />

Der Wahlvorstand muss weiter beachten, dass ein Bewerber seine schriftliche Zustimmung<br />

für die Bewerbung auf einem Wahlvorschlag erteilen muss (§ 33 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 6<br />

Abs. 3 WO), soweit der Wahlvorschlag in schriftlicher Form eingebracht wird. Nach § 8 Abs.<br />

2 Nr. 2 WO i.V.m. § 33 Abs. 3 Satz 2 WO handelt es sich um einen heilbaren Mangel, wenn<br />

die schriftliche Zustimmungserklärung nicht vorliegt. Jedoch muss dann in schriftlicher Form<br />

die Zustimmungserklärung nachgereicht werden bis zum Ende der Wahlversammlung. Eine<br />

Erklärung per Fax oder E-Mail reicht aus.<br />

Im Falle mündlich eingereichter Wahlvorschläge kann die mündliche Zustimmungserklärung<br />

bis zum Ende der Wahlversammlung erfolgen.<br />

Es ist aber unschädlich, wenn der Bewerber seine (schriftliche oder mündliche) Zustimmung<br />

zu mehreren Wahlvorschlägen erteilt, da im vereinfachten <strong>Wahlverfahren</strong> nur eine<br />

Personenwahl durchgeführt wird und der Bewerber nur einmal auf dem Stimmzettel erscheint.<br />

67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!