Skript A-Schein - Sky-Team
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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 137<br />
Kapitel 4 „Luftrecht“<br />
4.2 Zuständige Stellen<br />
4.2.1 BMVBW<br />
Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) ist die oberste Zivilluftfahrtbehörde<br />
in Deutschland. Ihre ausführende Organe sind:<br />
Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit ihr unterstellten Flugverkehrskontrolle, Fluginformationsdienst<br />
(FIS) und Flugberatungsdienst (AIS)<br />
Luftfahrtbundesamt (LBA)<br />
Regierungspräsidien<br />
Das BMVBW hat die Verwaltung der Luftsportgeräte, wie es Hängegleiter und Gleitsegel (Gleitschirme)<br />
sind, auf die Sportverbände als Beauftragte übergeben.<br />
4.2.2 LBA<br />
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist dem BMVBW unmittelbar unterstellt. Als Gleitschirmpilot<br />
kommst Du mit ihm höchstens bei Ordnungswidrigkeiten in Kontakt. Das LBA ist neben dem<br />
Abwickeln von Ordnungswidrigkeiten u. a. für die Zulassung von Luftfahrtgeräten zuständig.<br />
4.2.3 Beauftragter<br />
Für den Bereich Hängegleiter und Gleitsegel (Gleitschirme) hat das BMVBW den Deutschen<br />
Hängegleiterverband e. V. (DHV) mit Sitz in Gmund am Tegernsee beauftragt, sich um (fast)<br />
alle Belange des Drachen- und Gleitschirmfliegens zu kümmern. Dazu zählen u. a.:<br />
Zulassung von Flugschulen<br />
Zulassung von Flugsportgeräten<br />
Zulassung von Fluggeländen<br />
Unfalluntersuchungen<br />
Der genaue Umfang ist in den Rechtsverordnungen und in den Verwaltungsvorschriften festgelegt;<br />
der DHV als Beauftragter ist also an diese Bestimmungen gebunden. Der DHV unterliegt<br />
als Beauftragter der Rechts- und Fachaufsicht des LBA.