Skript A-Schein - Sky-Team
Skript A-Schein - Sky-Team
Skript A-Schein - Sky-Team
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 139<br />
Kapitel 4 „Luftrecht“<br />
4.3 Ausbildung/Pilot<br />
4.3.1 Erlaubnispflicht<br />
Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient, muss laut LuftVZO (§ 20) eine Erlaubnis besitzen.<br />
Diese Erlaubnis wird laut LuftVG (§ 4) nur erteilt, wenn:<br />
der Bewerber das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat.<br />
der Bewerber seine Tauglichkeit nachgewiesen hat.<br />
keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, ein<br />
Luftfahrzeug zu führen oder zu bedienen.<br />
der Bewerber eine Prüfung nach der Verordnung über Luftpersonal bestanden hat.<br />
4.3.2 Mindestalter<br />
Laut LuftVZO (§ 23) beträgt das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung 14 Jahre. Ferner<br />
beträgt das Mindestalter, mit dem eine Erlaubnis zum Führen eines Luftsportgeräts erlangt<br />
werden kann, 16 Jahre.<br />
i<br />
Hinweis!<br />
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall einen früheren Ausbildungsbeginn zulassen.<br />
4.3.3 Ausbildungsinhalte<br />
Die theoretische Ausbildung umfasst laut LuftPersV (§ 42) folgende Sachgebiete:<br />
Luftrecht<br />
Navigation<br />
Meteorologie<br />
Aerodynamik<br />
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung<br />
Verhalten in besonderen Fällen<br />
Menschliche Leistungsfähigkeit