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Skript A-Schein - Sky-Team

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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 140<br />

Kapitel 4 „Luftrecht“<br />

Die Flugausbildung umfasst laut Ausbildungsprüfungsordnung (APO) des DHV und der<br />

LuftPersV in der Grundausbildung folgendes:<br />

Unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers Vorbereitungs-, Start-, Steuer- und<br />

Landeübungen nach Ermessen des Fluglehrers bis zur sicheren Beherrschung des<br />

Gleitsegels am Boden<br />

Start- und Abflugübungen in der jeweiligen Startart (Windenschlepp oder Hangstart)<br />

Mindestens 20 Alleinflüge mit mehr als 40 m Höhenunterschied zwischen Start- und<br />

Landeplatz mit Start- und Landeverfahren<br />

Flugübungen gemäß dem Lehrplan im Übungsgelände<br />

Die Flugausbildung umfasst laut Ausbildungsprüfungsordnung (APO) des DHV und der<br />

LuftPersV in der Höhenflugausbildung zusätzlich:<br />

Mindestens 10 Höhenflüge als Alleinflüge mit Start- und Landeverfahren und Flugübungen<br />

gemäß dem Lehrplan unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers<br />

Nur für die Startart Windenschlepp: zusätzliche praktische Ausbildung<br />

4.3.4 Flugauftrag<br />

Laut APO kann der Ausbildungsleiter dem Bewerber die Alleinübungsreife bestätigen, wenn der<br />

Bewerber folgende Kriterien erfüllt hat:<br />

Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen?<br />

10 Höhenflüge als Alleinflüge durchgeführt?<br />

Auszüge aus der theoretischen Ausbildung des A-<strong>Schein</strong>s erlernt?<br />

Der Bewerber darf für die Dauer von 36 Monaten in Übungsgeländen mit schriftlichem Flugauftrag<br />

des dort zuständigen Ausbildungsleiters Übungsflüge ohne Fluglehrer durchführen. Der<br />

Flugauftrag darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber im jeweiligen Übungsgebiet mindestens<br />

5 Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers durchgeführt hat und sich der Fluglehrer<br />

laut LuftPersV (§ 117) von den Fähigkeiten des Bewerbers überzeugt hat.<br />

4.3.5 Flugbuch<br />

Laut LuftPersV (§ 120) müssen alle Übungen und Flüge (auch nach abgeschlossener Ausbildung)<br />

in einem Flugbuch eingetragen werden. Dazu ist stets folgendes einzutragen:<br />

Datum<br />

Gelände<br />

benutztes Fluggerät<br />

Bestätigungsunterschrift des Fluglehrers<br />

je nach Ausbildungsabschnitt zusätzlich Höhenunterschied, Flugdauer, Namen der<br />

Fluglehrer und Art der Übung

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