Skript A-Schein - Sky-Team
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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 164<br />
Kapitel 4 „Luftrecht“<br />
Kontrolliert wird der Luftraum durch:<br />
Kontrollbezirke (CTA)<br />
Kontrollzonen (CTR)<br />
Nahverkehrsbereiche (TMA)<br />
In Deutschland gibt es zurzeit fünf Kontrollbezirke (CTA): Berlin, Bremen, Düsseldorf,<br />
Frankfurt/Main und München. Zweck dieser Bezirke ist die flüssige Bewegungslenkung des<br />
IFR-Streckenflugverkehrs.<br />
Zum Schutz des Start- und Landeverkehrs ist bei belebten Flugplätzen eine Kontrollzone (CTR)<br />
eingerichtet, die bei eng benachbarten Flugplätzen ineinander übergehen können. Diese<br />
Kontrollzonen gelten ohne zeitliche Einschränkung; bei vielen militärisch genutzen Flugplätzen<br />
kann die Kontrollzone am Wochenenden und Feiertagen aufgehoben sein. Solche zeitlich<br />
aktivierten Kontrollzonen werden mit „HX“ gekennzeichnet. In sie darf nur eingeflogen werden,<br />
wenn sie nicht aktiviert sind; die Information darüber erfolgt per Funk.<br />
Der Nahverkehrsbereich (TMA) dient dazu, den IFR-Verkehr vom Streckenflug auf den Landeanflug<br />
und vom Abflug auf den Streckenflug überzuleiten. Nahverkehrsbereiche haben unterschiedliche<br />
horizontale Ausdehnungen und können nach ihrer Obergrenze gestaffelt sein:<br />
TMA-A reicht bis 1000 ft GND, TMA-B reicht bis 1700 ft GND. Ihre Untergrenzen folgen dabei<br />
dem topographischen Verlauf der Erdoberfläche.<br />
4.7.3 Flugbeschränkungs- und Sperrgebiete<br />
In Europa gibt es mehrere Arten von Flugbeschränkungs- und Sperrgebieten:<br />
Flugbeschränkungsgebiete (ED-R)<br />
Gefahrengebiete (ED-D)<br />
Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ)<br />
Segelflugbeschränkungsgebiete<br />
Luftsperrgebiet (ED-P)<br />
Für Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) gilt für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein generelles<br />
Durchflugverbot. In Einzelfällen kann die zuständige Flugsicherungsstelle ein Durchfluggenehmigung<br />
erteilen. Flugbeschränkungsgebiete sind vor allem in den Gebieten anzutreffen,<br />
in denen der Luftverkehr vor militärischen Aktivitäten zu schützen ist. Ihre Abmessungen richten<br />
sich nach den örtlichen Gegebenheiten.<br />
Gefahrengebiete (ED-D) haben ebenfalls unterschiedlichste Abmessungen. Sie finden sich in<br />
der Regel über Küstenschießplätzen. Ihre Wirksamkeit ist an Wochenenden und Feiertagen<br />
meist aufgehoben. In Gefahrengebiete kann auf eigenes Risiko(!) eingeflogen werden.<br />
Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ) finden sich zurzeit in den Gebieten um Friedrichshafen<br />
und Paderborn. In einem solchen Gebiet müssen alle Luftfahrzeuge einen Transponder mit<br />
automatischer Höhenübermittlung ausgerüstet sein. Ausnahmen hiervon können von der<br />
zuständigen Flugsicherungsstelle erteilt werden. – Solche Transponder sind sehr teuer und<br />
daher in Hängegleiter- und Gleitschirmkreisen wenig verbreitet.<br />
In Segelflugbeschränkungsgebieten ist der Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und<br />
Hängegleitern untersagt, soweit nicht von der zuständigen Flugsicherungsstelle Ausnahmen<br />
zugelassen sind. Diese Ausnahmen sehen in der Regel vor, dass Freigaben bei der Flugverkehrskontrollstelle<br />
einzuholen sind. Führer von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hänge-