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Skript A-Schein - Sky-Team

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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 164<br />

Kapitel 4 „Luftrecht“<br />

Kontrolliert wird der Luftraum durch:<br />

Kontrollbezirke (CTA)<br />

Kontrollzonen (CTR)<br />

Nahverkehrsbereiche (TMA)<br />

In Deutschland gibt es zurzeit fünf Kontrollbezirke (CTA): Berlin, Bremen, Düsseldorf,<br />

Frankfurt/Main und München. Zweck dieser Bezirke ist die flüssige Bewegungslenkung des<br />

IFR-Streckenflugverkehrs.<br />

Zum Schutz des Start- und Landeverkehrs ist bei belebten Flugplätzen eine Kontrollzone (CTR)<br />

eingerichtet, die bei eng benachbarten Flugplätzen ineinander übergehen können. Diese<br />

Kontrollzonen gelten ohne zeitliche Einschränkung; bei vielen militärisch genutzen Flugplätzen<br />

kann die Kontrollzone am Wochenenden und Feiertagen aufgehoben sein. Solche zeitlich<br />

aktivierten Kontrollzonen werden mit „HX“ gekennzeichnet. In sie darf nur eingeflogen werden,<br />

wenn sie nicht aktiviert sind; die Information darüber erfolgt per Funk.<br />

Der Nahverkehrsbereich (TMA) dient dazu, den IFR-Verkehr vom Streckenflug auf den Landeanflug<br />

und vom Abflug auf den Streckenflug überzuleiten. Nahverkehrsbereiche haben unterschiedliche<br />

horizontale Ausdehnungen und können nach ihrer Obergrenze gestaffelt sein:<br />

TMA-A reicht bis 1000 ft GND, TMA-B reicht bis 1700 ft GND. Ihre Untergrenzen folgen dabei<br />

dem topographischen Verlauf der Erdoberfläche.<br />

4.7.3 Flugbeschränkungs- und Sperrgebiete<br />

In Europa gibt es mehrere Arten von Flugbeschränkungs- und Sperrgebieten:<br />

Flugbeschränkungsgebiete (ED-R)<br />

Gefahrengebiete (ED-D)<br />

Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ)<br />

Segelflugbeschränkungsgebiete<br />

Luftsperrgebiet (ED-P)<br />

Für Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) gilt für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein generelles<br />

Durchflugverbot. In Einzelfällen kann die zuständige Flugsicherungsstelle ein Durchfluggenehmigung<br />

erteilen. Flugbeschränkungsgebiete sind vor allem in den Gebieten anzutreffen,<br />

in denen der Luftverkehr vor militärischen Aktivitäten zu schützen ist. Ihre Abmessungen richten<br />

sich nach den örtlichen Gegebenheiten.<br />

Gefahrengebiete (ED-D) haben ebenfalls unterschiedlichste Abmessungen. Sie finden sich in<br />

der Regel über Küstenschießplätzen. Ihre Wirksamkeit ist an Wochenenden und Feiertagen<br />

meist aufgehoben. In Gefahrengebiete kann auf eigenes Risiko(!) eingeflogen werden.<br />

Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ) finden sich zurzeit in den Gebieten um Friedrichshafen<br />

und Paderborn. In einem solchen Gebiet müssen alle Luftfahrzeuge einen Transponder mit<br />

automatischer Höhenübermittlung ausgerüstet sein. Ausnahmen hiervon können von der<br />

zuständigen Flugsicherungsstelle erteilt werden. – Solche Transponder sind sehr teuer und<br />

daher in Hängegleiter- und Gleitschirmkreisen wenig verbreitet.<br />

In Segelflugbeschränkungsgebieten ist der Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und<br />

Hängegleitern untersagt, soweit nicht von der zuständigen Flugsicherungsstelle Ausnahmen<br />

zugelassen sind. Diese Ausnahmen sehen in der Regel vor, dass Freigaben bei der Flugverkehrskontrollstelle<br />

einzuholen sind. Führer von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hänge-

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