Skript A-Schein - Sky-Team
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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 142<br />
Kapitel 4 „Luftrecht“<br />
30 Höhenflüge als Alleinflüge mit einer Höhendifferenz von mehr als 300 Metern, davon<br />
bei Hangstart mindestens 10 Flüge mit einer Höhendifferenz von mehr als 500 Metern<br />
auf zwei verschiedenen Fluggeländen durchgeführt?<br />
Von allen Flügen mindestens 25 Höhenflüge am Start- und am Landeplatz von Fluglehrern<br />
beaufsichtigt?<br />
Die übrigen Höhenflüge mit schriftlichem Flugauftrag absolviert?<br />
Der A-<strong>Schein</strong> berechtigt zum freien Fliegen in unkontrolliertem Luftraum, d. h. bis ca. 750 Meter<br />
über Grund. Zu einem Überlandflug berechtigt ein A-<strong>Schein</strong> hingegen nicht, vielmehr muss auf<br />
dem Startgelände bzw. dem dazugehörigen Landeplatz gelandet werden.<br />
B-<strong>Schein</strong><br />
Der A-<strong>Schein</strong>, auch unbeschränkter Luftfahrerschein genannt, wird erteilt, wenn der Bewerber<br />
folgende Kriterien erfüllt:<br />
Erweiterte theoretische Prüfung erfolgreich durchlaufen?<br />
Mindestens 10 Flüge mit einem Höhenunterschied von mehr als 500 Metern durchgeführt?<br />
Mindestens 10 Flüge mit mehr als 30 Minuten Flugdauer auf zwei verschiedenen Fluggeländen<br />
durchgeführt?<br />
Flugübungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers durchgeführt?<br />
Ein Überlandflug mit schriftlichem Flugauftrag nach Vorgabe des Beauftragten über eine<br />
Strecke von mindestens 10 Kilometern durchgeführt?<br />
Der B-<strong>Schein</strong> berechtigt zum Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten und zum Überlandflug.<br />
4.3.10 Prüfung<br />
Nach jedem Kurs muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungen zum Lernausweis und<br />
zur Schulungsbestätigung werden vom Ausbildungsleiter abgenommen. Die Prüfungen zu den<br />
Luftfahrerscheinen werden hingegen sowohl vom Ausbildungsleiter als auch (teilweise) von<br />
einem unabhängigen DHV-Prüfer abgenommen.<br />
Die Prüfungen umfassen neben einem theoretischen Teil auch einen praktischen Teil<br />
(LuftPersV §§ 43, 128 und APO):<br />
Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren anhand der<br />
Fragenkatalogen des DHV. In Grenzfällen kann auch eine mündliche Prüfung angesetzt<br />
werden. Prüfungsablauf und Bewertungskriterien sind festgesetzt.<br />
Die praktische Prüfung ist eine Flugprüfung, deren Ablauf, Aufgaben und Bewertungen festgelegt<br />
sind. In Grenzfällen kann der Prüfungsleiter einen Nachflug einräumen. Eine nicht<br />
bestandene Prüfung kann frühstens am Folgetag wiederholt werden; der Prüfer kann bei Nichtbestehen<br />
Übungsauflagen erteilen.<br />
i<br />
Hinweis!<br />
Die Prüfungen zum Lernausweis und zur Schulungsbestätigung laufen innerhalb<br />
der Flugschule ab; die Prüfungen zum A- und B-<strong>Schein</strong> nimmt ein unabhängiger<br />
DHV-Prüfer ab.