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Skript A-Schein - Sky-Team

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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 142<br />

Kapitel 4 „Luftrecht“<br />

30 Höhenflüge als Alleinflüge mit einer Höhendifferenz von mehr als 300 Metern, davon<br />

bei Hangstart mindestens 10 Flüge mit einer Höhendifferenz von mehr als 500 Metern<br />

auf zwei verschiedenen Fluggeländen durchgeführt?<br />

Von allen Flügen mindestens 25 Höhenflüge am Start- und am Landeplatz von Fluglehrern<br />

beaufsichtigt?<br />

Die übrigen Höhenflüge mit schriftlichem Flugauftrag absolviert?<br />

Der A-<strong>Schein</strong> berechtigt zum freien Fliegen in unkontrolliertem Luftraum, d. h. bis ca. 750 Meter<br />

über Grund. Zu einem Überlandflug berechtigt ein A-<strong>Schein</strong> hingegen nicht, vielmehr muss auf<br />

dem Startgelände bzw. dem dazugehörigen Landeplatz gelandet werden.<br />

B-<strong>Schein</strong><br />

Der A-<strong>Schein</strong>, auch unbeschränkter Luftfahrerschein genannt, wird erteilt, wenn der Bewerber<br />

folgende Kriterien erfüllt:<br />

Erweiterte theoretische Prüfung erfolgreich durchlaufen?<br />

Mindestens 10 Flüge mit einem Höhenunterschied von mehr als 500 Metern durchgeführt?<br />

Mindestens 10 Flüge mit mehr als 30 Minuten Flugdauer auf zwei verschiedenen Fluggeländen<br />

durchgeführt?<br />

Flugübungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers durchgeführt?<br />

Ein Überlandflug mit schriftlichem Flugauftrag nach Vorgabe des Beauftragten über eine<br />

Strecke von mindestens 10 Kilometern durchgeführt?<br />

Der B-<strong>Schein</strong> berechtigt zum Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten und zum Überlandflug.<br />

4.3.10 Prüfung<br />

Nach jedem Kurs muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungen zum Lernausweis und<br />

zur Schulungsbestätigung werden vom Ausbildungsleiter abgenommen. Die Prüfungen zu den<br />

Luftfahrerscheinen werden hingegen sowohl vom Ausbildungsleiter als auch (teilweise) von<br />

einem unabhängigen DHV-Prüfer abgenommen.<br />

Die Prüfungen umfassen neben einem theoretischen Teil auch einen praktischen Teil<br />

(LuftPersV §§ 43, 128 und APO):<br />

Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren anhand der<br />

Fragenkatalogen des DHV. In Grenzfällen kann auch eine mündliche Prüfung angesetzt<br />

werden. Prüfungsablauf und Bewertungskriterien sind festgesetzt.<br />

Die praktische Prüfung ist eine Flugprüfung, deren Ablauf, Aufgaben und Bewertungen festgelegt<br />

sind. In Grenzfällen kann der Prüfungsleiter einen Nachflug einräumen. Eine nicht<br />

bestandene Prüfung kann frühstens am Folgetag wiederholt werden; der Prüfer kann bei Nichtbestehen<br />

Übungsauflagen erteilen.<br />

i<br />

Hinweis!<br />

Die Prüfungen zum Lernausweis und zur Schulungsbestätigung laufen innerhalb<br />

der Flugschule ab; die Prüfungen zum A- und B-<strong>Schein</strong> nimmt ein unabhängiger<br />

DHV-Prüfer ab.

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