Skript A-Schein - Sky-Team
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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 154<br />
Kapitel 4 „Luftrecht“<br />
Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge auf nahezu gleicher Höhe, so hat das<br />
Luftfahrzeug, das von links kommt, auszuweichen (Abb. 4.2). Immer auszuweichen haben<br />
jedoch:<br />
i<br />
Hinweis!<br />
motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, den Luftschiffen, Segelflugzeugen,<br />
Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen<br />
Luftschiffe den Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen<br />
Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel den Ballonen<br />
motorgetriebene Luftfahrzeuge den Luftfahrzeugen, die andere Luftfahrzeuge oder<br />
Gegenstände erkennbar schleppen.<br />
Motorsegler, deren Motor nicht in Betrieb ist, gelten bei den Vorflugregeln als<br />
Segelflugzeuge.<br />
Abb. 4.2: Vorflugregel bei sich kreuzenden Flugrichtungen<br />
Überholt ein Luftfahrzeug ein anderes, so hat das überholende Luftfahrzeug – auch wenn es<br />
steigt oder sinkt – den Flugweg des anderen zu meiden und seinen Kurs nach rechts zu<br />
ändern. Ein Luftfahrzeug überholt, wenn es sich dem anderen von rückwärts in einer Flugrichtung<br />
nähert, die einen Winkel von weniger als 70 Grad zur Flugrichtung des anderen<br />
bildet (Abb. 4.3).<br />
Abb. 4.3: Vorflugregel beim Überholen