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Skript A-Schein - Sky-Team

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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 155<br />

Kapitel 4 „Luftrecht“<br />

Luftfahrzeugen, die sich im Endteil des Landeanfluges befinden, und landenden Luftfahrzeugen<br />

ist in jedem Fall auszuweichen. Von mehreren Luftfahrzeugen, die schwerer als Luft sind und<br />

die einen Flugplatz gleichzeitig zur Landung anfliegen, hat das höher fliegende dem tiefer<br />

fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen. Motorgetriebende Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft<br />

sind, haben jedoch in jedem Fall auszuweichen. Ein tiefer fliegendes Luftfahrzeug darf ein<br />

anderes Luftfahrzeug, das sich im Landeanflug befindet, nicht unterschneiden oder überholen.<br />

Ein Luftfahrzeug darf erst starten, wenn keine Gefahr eines Zusammenstoßes besteht.<br />

Ein Luftfahrzeug hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit<br />

behindert ist, auszuweichen.<br />

i<br />

Hinweis!<br />

i<br />

Hinweis!<br />

Ein Luftfahrzeug, das nach obigen Regeln nicht auszuweichen hat oder seinen<br />

Kurs zu ändern hat, muss seinen Kurs und seine Geschwindigkeit so lange beibehalten,<br />

bis die Gefahr des Zusammenstoßes gebannt ist.<br />

Die genannten Vorschriften entbinden die beteiligten Luftfahrzeugführer nicht<br />

von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, dass ein Zusammenstoß vermieden<br />

wird.<br />

Ein Luftfahrzeug darf nur so unter- bzw. überflogen werden, dass das andere<br />

Fahrzeug nicht gefährdet oder behindert wird. Gleiches gilt beim Ausweichen.<br />

Die FBO des DHV erweitert die Vorschriften der FlugVO um folgende Punkte:<br />

Die Drehrichtung mehrer übereinander kreisender Fluggeräte wird von dem zuerst<br />

kreisenden festgelegt.<br />

Das langsamer steigende Fluggerät hat dem schneller steigenden auszuweichen.<br />

Bei einer Begegnung an einem Hindernis muss das Fluggerät, auf dessen linker Seite<br />

sich das Hindernis befindet, nach rechts ausweichen (Abb. 4.4).<br />

Unmittelbar vor dem Einleiten einer Kurve muss sich der Pilot davon überzeugen, dass<br />

der Luftraum im geplanten Flugweg frei ist und keine Kollisionsgefahr besteht.<br />

Abb. 4.4: Vorflugregel bei Gegenflug an einem Hindernis

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