Skript A-Schein - Sky-Team
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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 155<br />
Kapitel 4 „Luftrecht“<br />
Luftfahrzeugen, die sich im Endteil des Landeanfluges befinden, und landenden Luftfahrzeugen<br />
ist in jedem Fall auszuweichen. Von mehreren Luftfahrzeugen, die schwerer als Luft sind und<br />
die einen Flugplatz gleichzeitig zur Landung anfliegen, hat das höher fliegende dem tiefer<br />
fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen. Motorgetriebende Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft<br />
sind, haben jedoch in jedem Fall auszuweichen. Ein tiefer fliegendes Luftfahrzeug darf ein<br />
anderes Luftfahrzeug, das sich im Landeanflug befindet, nicht unterschneiden oder überholen.<br />
Ein Luftfahrzeug darf erst starten, wenn keine Gefahr eines Zusammenstoßes besteht.<br />
Ein Luftfahrzeug hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit<br />
behindert ist, auszuweichen.<br />
i<br />
Hinweis!<br />
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Hinweis!<br />
Ein Luftfahrzeug, das nach obigen Regeln nicht auszuweichen hat oder seinen<br />
Kurs zu ändern hat, muss seinen Kurs und seine Geschwindigkeit so lange beibehalten,<br />
bis die Gefahr des Zusammenstoßes gebannt ist.<br />
Die genannten Vorschriften entbinden die beteiligten Luftfahrzeugführer nicht<br />
von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, dass ein Zusammenstoß vermieden<br />
wird.<br />
Ein Luftfahrzeug darf nur so unter- bzw. überflogen werden, dass das andere<br />
Fahrzeug nicht gefährdet oder behindert wird. Gleiches gilt beim Ausweichen.<br />
Die FBO des DHV erweitert die Vorschriften der FlugVO um folgende Punkte:<br />
Die Drehrichtung mehrer übereinander kreisender Fluggeräte wird von dem zuerst<br />
kreisenden festgelegt.<br />
Das langsamer steigende Fluggerät hat dem schneller steigenden auszuweichen.<br />
Bei einer Begegnung an einem Hindernis muss das Fluggerät, auf dessen linker Seite<br />
sich das Hindernis befindet, nach rechts ausweichen (Abb. 4.4).<br />
Unmittelbar vor dem Einleiten einer Kurve muss sich der Pilot davon überzeugen, dass<br />
der Luftraum im geplanten Flugweg frei ist und keine Kollisionsgefahr besteht.<br />
Abb. 4.4: Vorflugregel bei Gegenflug an einem Hindernis