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Skript A-Schein - Sky-Team

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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 143<br />

Kapitel 4 „Luftrecht“<br />

4.3.11 Umfang der Erlaubnisse<br />

Je höher der Ausbildungsstand des Piloten ist, desto mehr Beschränkungen fallen weg. Die<br />

LuftPersV (§ 44) regelt den Umfang der Lizenz (B-<strong>Schein</strong>).<br />

Lernausweis<br />

Der Lernausweis berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht (mit maximal 100 Metern Höhendifferenz)<br />

in dem Grundausbildungsgelände, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist. Er ist<br />

auf die Startart (Windenschlepp, Hangstart) beschränkt, in der der Pilot ausgebildet worden ist.<br />

Schulungsbestätigung<br />

Die Schulungsbestätigung, auch D-<strong>Schein</strong> genannt, berechtigt mit erteiltem Flugauftrag zu<br />

Übungsflügen ohne Fluglehreraufsicht im jeweiligen Übungsgelände. Sie ist auf die Startart<br />

(Windenschlepp, Hangstart) beschränkt, in der der Pilot ausgebildet worden ist.<br />

A-<strong>Schein</strong><br />

Der A-<strong>Schein</strong> berechtigt zum freien Fliegen in unkontrolliertem Luftraum, d. h. bis ca. 750 Meter<br />

über Grund. Zu einem Überlandflug berechtigt ein A-<strong>Schein</strong> hingegen nicht, vielmehr muss auf<br />

dem Startgelände bzw. dem dazugehörigen Landeplatz gelandet werden.<br />

B-<strong>Schein</strong><br />

Der B-<strong>Schein</strong> berechtigt zum Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten und zum Überlandflug.<br />

4.3.12 Gültigkeitsdauer<br />

Lernausweis und Schulungsbestätigung haben eine Gültigkeitsdauer von 36 Monaten.<br />

A- und B-<strong>Schein</strong> gelten laut LuftPersV (§ 45) unbefristet, jedoch muss der Inhaber alle<br />

36 Monate einen Überprüfungsflug durchführen (siehe Kapitel 4.3.13).<br />

4.3.13 Überprüfungsflug<br />

Jeder Inhaber des Flugfahrerscheins (A-/B-<strong>Schein</strong>) muss laut APO alle 36 Monate einen Überprüfungsflug<br />

als verantwortlicher Luftfahrzeugführer durchführen, diesen in das Flugbuch eintragen<br />

und diesen durch einen Fluglehrer, einen Prüfer oder einen Beauftragten der Flugaufsicht<br />

beglaubigen lassen. Piloten, die die Nachprüfung nicht rechtzeitig durchführen, müssen an<br />

einer Nachschulung in einer Flugschule teilnehmen.

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