Skript A-Schein - Sky-Team
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<strong>Sky</strong>-<strong>Team</strong> – Paragliding 143<br />
Kapitel 4 „Luftrecht“<br />
4.3.11 Umfang der Erlaubnisse<br />
Je höher der Ausbildungsstand des Piloten ist, desto mehr Beschränkungen fallen weg. Die<br />
LuftPersV (§ 44) regelt den Umfang der Lizenz (B-<strong>Schein</strong>).<br />
Lernausweis<br />
Der Lernausweis berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht (mit maximal 100 Metern Höhendifferenz)<br />
in dem Grundausbildungsgelände, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist. Er ist<br />
auf die Startart (Windenschlepp, Hangstart) beschränkt, in der der Pilot ausgebildet worden ist.<br />
Schulungsbestätigung<br />
Die Schulungsbestätigung, auch D-<strong>Schein</strong> genannt, berechtigt mit erteiltem Flugauftrag zu<br />
Übungsflügen ohne Fluglehreraufsicht im jeweiligen Übungsgelände. Sie ist auf die Startart<br />
(Windenschlepp, Hangstart) beschränkt, in der der Pilot ausgebildet worden ist.<br />
A-<strong>Schein</strong><br />
Der A-<strong>Schein</strong> berechtigt zum freien Fliegen in unkontrolliertem Luftraum, d. h. bis ca. 750 Meter<br />
über Grund. Zu einem Überlandflug berechtigt ein A-<strong>Schein</strong> hingegen nicht, vielmehr muss auf<br />
dem Startgelände bzw. dem dazugehörigen Landeplatz gelandet werden.<br />
B-<strong>Schein</strong><br />
Der B-<strong>Schein</strong> berechtigt zum Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten und zum Überlandflug.<br />
4.3.12 Gültigkeitsdauer<br />
Lernausweis und Schulungsbestätigung haben eine Gültigkeitsdauer von 36 Monaten.<br />
A- und B-<strong>Schein</strong> gelten laut LuftPersV (§ 45) unbefristet, jedoch muss der Inhaber alle<br />
36 Monate einen Überprüfungsflug durchführen (siehe Kapitel 4.3.13).<br />
4.3.13 Überprüfungsflug<br />
Jeder Inhaber des Flugfahrerscheins (A-/B-<strong>Schein</strong>) muss laut APO alle 36 Monate einen Überprüfungsflug<br />
als verantwortlicher Luftfahrzeugführer durchführen, diesen in das Flugbuch eintragen<br />
und diesen durch einen Fluglehrer, einen Prüfer oder einen Beauftragten der Flugaufsicht<br />
beglaubigen lassen. Piloten, die die Nachprüfung nicht rechtzeitig durchführen, müssen an<br />
einer Nachschulung in einer Flugschule teilnehmen.