Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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Versuch, ein zuweilen als unbeherrschbar dargestelltes Untersuchungsobjekt auf seine<br />
großen Linien zu verdichten. Dies erschien den Autoren unverzichtbar für die<br />
Entwicklung einer Beratungsvision im Schlussteil der Studie, die eine Basis für<br />
schlüssige Leitprinzipien bei den Bemühungen um <strong>mehr</strong> Verbraucherschutz sein k<strong>an</strong>n.<br />
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die jüngsten legislativen Maßnahmen einen<br />
überfälligen ersten Schritt darstellen, um Beratungsqualität zu fördern <strong>und</strong> die hohe<br />
Fehlerquote bei Fin<strong>an</strong>zentscheidungen zu verringern. Die deutschen Umsetzungen von<br />
VersVermR <strong>und</strong> MiFID weisen jedoch ein Paradoxon auf: Sie bedeuten großen Aufw<strong>an</strong>d<br />
für die Anbieter bei eher geringen Sicherheitszugewinnen für die Verbraucher – mithin<br />
das Gegenteil des wünschenswerten Ideals.<br />
Im EU-Vergleich spielt Deutschl<strong>an</strong>d nach wie vor keine Vorreiterrolle bei einer<br />
verbraucherfre<strong>und</strong>lichen <strong>und</strong> marktkonformen Gestaltung der Fin<strong>an</strong>zvermittlung. Die<br />
Autoren empfehlen daher das Ziel eines konsistenten Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsrechts weiter<br />
<strong>an</strong>zustreben, aber zuvor die Ziele in einem Leitbild zu sichern. Eckpfeiler eines solchen<br />
Leitbildes sollten sein:<br />
a) Fin<strong>an</strong>zpl<strong>an</strong>ungsverständnis<br />
b) Mitbetrachtung der Vermittlungsprozesse bei der Regulierung<br />
c) Förderung von Fin<strong>an</strong>zbildungsaktivitäten<br />
d) St<strong>an</strong>dards <strong>und</strong> Opt-out-Modelle<br />
Als Zwischenschritte hierfür konzentriert sich die Studie auf sechs zentrale Vorschläge:<br />
1. Die neue Rechtslage für die Praxis nutzbar machen<br />
2. Verbreitung der Fin<strong>an</strong>zberatung ohne Produktverkauf („Honorarberatung“)<br />
unterstützen<br />
3. Anreizstrukturen in der Provisionsberatung positiv verändern<br />
4. Einheitliche Beschwerdehotline für Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen kommunizieren<br />
5. Aufsicht stärken <strong>und</strong> Zertifizierungen zulassen<br />
6. Legislative Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für<br />
Fin<strong>an</strong>zvermittlung ergreifen, insbesondere Abschaffung des Sonderstatus<br />
für Investmentfondsvermittler sowie für Vermittler geschlossener Fonds im<br />
Hinblick auf KWG <strong>und</strong> WpHG.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 10