Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der geläufigere, häufig aber eben nicht immer zutreffende Begriff des „Wertpapiers“ ist<br />
umf<strong>an</strong>greich im WpHG definiert, ohne dass m<strong>an</strong> in jedem Fall von einer befriedigenden<br />
Begriffsklärung ausgehen k<strong>an</strong>n. Aus Perspektive des Anleger- <strong>und</strong> Kapitalmarktschutzes<br />
ist es sinnvoll, eine möglichst weite Auffassung des Begriffes Wertpapier zugr<strong>und</strong>e zu<br />
legen, um Aufsichtslücken zu vermeiden 33 . Ausweislich der Begründung zum FRUG<br />
sollen jedoch Anteile <strong>an</strong> „geschlossenen Fonds“ keine Wertpapiere sein, da es <strong>an</strong> der<br />
St<strong>an</strong>dardisierung ebenso wie <strong>an</strong> der Vergleichbarkeit zu Aktien m<strong>an</strong>gels Möglichkeit zum<br />
gutgläubigen Erwerb m<strong>an</strong>gele <strong>und</strong> sie in der Regel nicht geeignet seien, am Kapitalmarkt<br />
geh<strong>an</strong>delt zu werden 34 . Diese Ausnahme ist zu Recht politisch, rechtlich <strong>und</strong> ökonomisch<br />
kritisiert worden (s.u.).<br />
Die gesetzlicheDefinition für Wertpapiere lautet:<br />
„Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urk<strong>und</strong>en über sie<br />
ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von<br />
Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Fin<strong>an</strong>zmärkten h<strong>an</strong>delbar sind,<br />
insbesondere<br />
1. Aktien,<br />
2. <strong>an</strong>dere Anteile <strong>an</strong> in- oder ausländischen juristischen Personen,<br />
Personengesellschaften <strong>und</strong> sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind,<br />
sowie Zertifikate, die Aktien vertreten,<br />
3. Schuldtitel,<br />
a) insbesondere Genussscheine <strong>und</strong> Inhaberschuldverschreibungen <strong>und</strong><br />
Orderschuldverschreibungen sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten,<br />
b) sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren nach<br />
den Nummern 1 <strong>und</strong> 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit<br />
von Wertpapieren, von Währungen, Zinssätzen oder <strong>an</strong>deren Erträgen, von Waren,<br />
Indices oder Messgrößen bestimmt wird."<br />
c) Geschlossene Fonds<br />
Investmentzertifikate werden <strong>an</strong> offenen <strong>und</strong> geschlossenen Fonds ausgegeben.<br />
Während offene Fonds in der Abhängigkeit von der Nachfrage ständig neue Zertifikate<br />
ausgeben <strong>und</strong> das Geld wieder <strong>an</strong>legen, erfolgt bei geschlossenen Investmentfonds<br />
einmalig die Ausgabe einer bestimmten Anzahl von Anteilen, die nach der Platzierung am<br />
Markt (wenn auf das breite Publikum bezogen als „Publikumsfond“) abgeschlossen ist 35 .<br />
Geschlossene Fonds werden meist als Immobilienfonds <strong>und</strong> d<strong>an</strong>n als<br />
Komm<strong>an</strong>ditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) aufgelegt. Ist die<br />
gepl<strong>an</strong>te Eigenkapitalquote durch den Verkauf der Komm<strong>an</strong>dit<strong>an</strong>teile erreicht, wird der<br />
Fonds „geschlossen“. Der Anleger bindet sich als Komm<strong>an</strong>ditist über eine gewisse<br />
Laufzeit zumeist ohne Rückgabemöglichkeit <strong>an</strong> den Initiator vor Ablauf der vereinbarten<br />
Laufzeit. Zwar gibt es keinen Börsenh<strong>an</strong>del aber derzeit etabliert sich für die Verwertung<br />
dieser Beteiligungen ein Zweitmarkt (etwa <strong>an</strong> der Börse Hamburg) 36 .<br />
33<br />
Beck in Schwark, KMRK, WpHG § 2 Rn. 3.<br />
34<br />
BT Drs.16/4028, S. 54.<br />
35<br />
Zu den verschiedenen Ausgestaltungen von Fonds vgl. Bitz, 2005, S. 257 ff.<br />
36<br />
Dieser Umst<strong>an</strong>d wird vielfach in der Kritik zum FRUG gen<strong>an</strong>nt, z.B. Spindler/Kasten, 2007, 1245, 1246.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 29