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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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Der geläufigere, häufig aber eben nicht immer zutreffende Begriff des „Wertpapiers“ ist<br />

umf<strong>an</strong>greich im WpHG definiert, ohne dass m<strong>an</strong> in jedem Fall von einer befriedigenden<br />

Begriffsklärung ausgehen k<strong>an</strong>n. Aus Perspektive des Anleger- <strong>und</strong> Kapitalmarktschutzes<br />

ist es sinnvoll, eine möglichst weite Auffassung des Begriffes Wertpapier zugr<strong>und</strong>e zu<br />

legen, um Aufsichtslücken zu vermeiden 33 . Ausweislich der Begründung zum FRUG<br />

sollen jedoch Anteile <strong>an</strong> „geschlossenen Fonds“ keine Wertpapiere sein, da es <strong>an</strong> der<br />

St<strong>an</strong>dardisierung ebenso wie <strong>an</strong> der Vergleichbarkeit zu Aktien m<strong>an</strong>gels Möglichkeit zum<br />

gutgläubigen Erwerb m<strong>an</strong>gele <strong>und</strong> sie in der Regel nicht geeignet seien, am Kapitalmarkt<br />

geh<strong>an</strong>delt zu werden 34 . Diese Ausnahme ist zu Recht politisch, rechtlich <strong>und</strong> ökonomisch<br />

kritisiert worden (s.u.).<br />

Die gesetzlicheDefinition für Wertpapiere lautet:<br />

„Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urk<strong>und</strong>en über sie<br />

ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von<br />

Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Fin<strong>an</strong>zmärkten h<strong>an</strong>delbar sind,<br />

insbesondere<br />

1. Aktien,<br />

2. <strong>an</strong>dere Anteile <strong>an</strong> in- oder ausländischen juristischen Personen,<br />

Personengesellschaften <strong>und</strong> sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind,<br />

sowie Zertifikate, die Aktien vertreten,<br />

3. Schuldtitel,<br />

a) insbesondere Genussscheine <strong>und</strong> Inhaberschuldverschreibungen <strong>und</strong><br />

Orderschuldverschreibungen sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten,<br />

b) sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren nach<br />

den Nummern 1 <strong>und</strong> 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit<br />

von Wertpapieren, von Währungen, Zinssätzen oder <strong>an</strong>deren Erträgen, von Waren,<br />

Indices oder Messgrößen bestimmt wird."<br />

c) Geschlossene Fonds<br />

Investmentzertifikate werden <strong>an</strong> offenen <strong>und</strong> geschlossenen Fonds ausgegeben.<br />

Während offene Fonds in der Abhängigkeit von der Nachfrage ständig neue Zertifikate<br />

ausgeben <strong>und</strong> das Geld wieder <strong>an</strong>legen, erfolgt bei geschlossenen Investmentfonds<br />

einmalig die Ausgabe einer bestimmten Anzahl von Anteilen, die nach der Platzierung am<br />

Markt (wenn auf das breite Publikum bezogen als „Publikumsfond“) abgeschlossen ist 35 .<br />

Geschlossene Fonds werden meist als Immobilienfonds <strong>und</strong> d<strong>an</strong>n als<br />

Komm<strong>an</strong>ditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) aufgelegt. Ist die<br />

gepl<strong>an</strong>te Eigenkapitalquote durch den Verkauf der Komm<strong>an</strong>dit<strong>an</strong>teile erreicht, wird der<br />

Fonds „geschlossen“. Der Anleger bindet sich als Komm<strong>an</strong>ditist über eine gewisse<br />

Laufzeit zumeist ohne Rückgabemöglichkeit <strong>an</strong> den Initiator vor Ablauf der vereinbarten<br />

Laufzeit. Zwar gibt es keinen Börsenh<strong>an</strong>del aber derzeit etabliert sich für die Verwertung<br />

dieser Beteiligungen ein Zweitmarkt (etwa <strong>an</strong> der Börse Hamburg) 36 .<br />

33<br />

Beck in Schwark, KMRK, WpHG § 2 Rn. 3.<br />

34<br />

BT Drs.16/4028, S. 54.<br />

35<br />

Zu den verschiedenen Ausgestaltungen von Fonds vgl. Bitz, 2005, S. 257 ff.<br />

36<br />

Dieser Umst<strong>an</strong>d wird vielfach in der Kritik zum FRUG gen<strong>an</strong>nt, z.B. Spindler/Kasten, 2007, 1245, 1246.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 29

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