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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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<strong>und</strong> die Risiken der Empfehlung beschrieben werden müssen <strong>und</strong> der in einfacher<br />

Sprache (Plain English) verfasst sein muss.<br />

In Fällen von Falschberatung liegt die Beweislast eher beim Vermittler. Dies folgt auf der<br />

einen Seite aus den hohen Dokumentationspflichten. Auf der <strong>an</strong>deren Seite übernimmt<br />

die FSA oftmals die Rolle der Verbraucher vor Gericht oder droht dies zumindest <strong>an</strong>, was<br />

dazu führt, dass viele Anbieter <strong>und</strong> Vermittler sich außergerichtlich einigen. 196<br />

Aktuell läuft eine Diskussion über die Einführung von „Generic Fin<strong>an</strong>cial Advice“-<br />

Instrumenten (GFA) als unabhängige Vorstufe im Beratungsprozess. 197 Dieser Ansatz<br />

verfolgt das Ziel, Verbraucher gemäß ihrer Bedürfnisse Hilfestellung zu geben, sich über<br />

passende Fin<strong>an</strong>zprodukte zu informieren <strong>und</strong> d<strong>an</strong>n zu entscheiden. Hierbei entscheidend<br />

ist, dass diese Dienstleistung für alle Verbraucher zur Verfügung steht, im Interesse der<br />

Verbraucher – mithin also unabhängig von der Anbieterseite <strong>und</strong> von Produktinteressen -<br />

erfolgt <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en bei der Entscheidung für ein konkretes Fin<strong>an</strong>zprodukt präventiv,<br />

informativ <strong>und</strong> unterstützend zur Seite steht. 198 Diese Beratungsleistung soll öffentliches<br />

Bewusstsein <strong>und</strong> Informationsaktivität fördern. 199 FSA <strong>und</strong> Regierung wollen diese<br />

Dienstleistung im Rahmen ihrer „Fin<strong>an</strong>cial Capability“-Strategie durchsetzen. 200 Ungeklärt<br />

ist noch, wer dies tragen/vertreiben <strong>und</strong> fin<strong>an</strong>zieren soll.<br />

Relev<strong>an</strong>z: Großbrit<strong>an</strong>nien hat einen einheitlichen Rechtsrahmen für den<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsmarkt <strong>und</strong> in Form der FSA zentralisierte Aufsichtsstrukturen<br />

geschaffen. Der Verbraucherschutz ist als eines von vier Oberzielen der Fin<strong>an</strong>zaufsicht<br />

festgeschrieben <strong>und</strong> durch die Schaffung eines kontrollierenden Gremiums (FSCP) auch<br />

in der Org<strong>an</strong>isationsstruktur ver<strong>an</strong>kert. Vorbildfunktion haben sowohl die<br />

prinzipienbasierte Her<strong>an</strong>gehensweise der FSA <strong>an</strong> sich als auch einzelne<br />

Regulierungs<strong>an</strong>sätze, wie beispielsweise die „Treating Customers Fairly“-Initiative, die es<br />

der FSA ermöglicht, in enger Zusammenarbeit mit den Anbietern Verbraucherinteressen<br />

im Markt zu sichern. Durch die weitere Förderung der unabhängigen Fin<strong>an</strong>zberatung<br />

durch die FSA wird der unabhängige Fin<strong>an</strong>zberater als vorherrschender Vermittlertyp in<br />

der Zukunft erwartet. Auf diese Weise scheint es der FSA auch zunehmend zu gelingen,<br />

die Honorarberatung im Markt zu etablieren. Der steigende Anteil von Independent<br />

Fin<strong>an</strong>cial Adivers (IFAs), die honorarbasiert arbeiten, deutet darauf hin, dass<br />

Honorarberatung von Verbrauchern prinzipiell akzeptiert <strong>und</strong> auch nachgefragt wird.<br />

Generic Fin<strong>an</strong>cial Advice<br />

Kapitel M/Anh<strong>an</strong>g, Länderberichte<br />

Großbrit<strong>an</strong>nien, Niederl<strong>an</strong>de <strong>und</strong><br />

Litauen, S. 167ff.<br />

196<br />

Vgl. Experteninterview Jo<strong>an</strong>na Gray.<br />

197<br />

Vgl. HM Treasury, 2007, S. 1.<br />

198<br />

Vgl. HM Treasury, 2007, S. 2.<br />

199<br />

Vgl. HM Treasury, 2007, S. 50.<br />

200<br />

Vgl. Experteninterview Adam Phillips.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 130

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