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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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F.2.9<br />

Haftungsdächer<br />

Ähnlich der Neuregelung im Versicherungsbereich hat die MiFID-Umsetzung auch bei<br />

Anlagevermittlern viele Haftungsfragen neu geregelt. Um der nun entst<strong>an</strong>denen Haftung<br />

für Fin<strong>an</strong>zberater, die nicht ausschließlich die Vermittlung von reinen Investmentfonds<br />

<strong>an</strong>bieten, zu begegnen, können sich Vermittler unter ein Haftungsdach begeben.<br />

Haftungsdächer ermöglichen Vermittlern, die auf die kostenintensive Erfüllung der<br />

Erfordernisse eines Fin<strong>an</strong>zdienstleitungsinstituts im Sinne des KWG verzichten, durch<br />

Zurverfügungstellung ihrer Haftungsbasis (wie z. B. die Vermögensschadenversicherung)<br />

über unterschiedliche Fin<strong>an</strong>zprodukte befreiend zu beraten.<br />

Im Jahr 2007 waren ca. 20-30 solcher Haftungsdächer aktiv, deren KWG-Erlaubnis aber<br />

zumeist auf die eigene Geschäftstätigkeit beschränkt war. 138 Als Folge sind derzeit viele<br />

Haftungsdächer nur mit einer geringen Anzahl <strong>an</strong> Fin<strong>an</strong>zvermittlern verb<strong>und</strong>en. Zu<br />

beachten ist auch, dass sich die Haftungsdächer stark darin unterscheiden, ob sie nur<br />

eigene Produkte zum Vertrieb zulassen, Empfehlungslisten herausgeben oder den<br />

Vermittlern die Auswahl der <strong>an</strong>gebotenen Produkte selbst überlassen. Dementsprechend<br />

differenziert sind auch die Vergütungssysteme zwischen Dach <strong>und</strong> Berater.<br />

Relev<strong>an</strong>z: Haftungsdächer bieten sowohl Anlage- als auch geb<strong>und</strong>enen<br />

Versicherungsvermittlern eine Möglichkeit, die kostenintensive Erfüllung gesetzlicher<br />

Haftungserfordernisse abzudecken. Zu beachten ist aber ihr potenzieller Einfluss auf die<br />

Vermittlung von Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen, sofern der Vertrieb eigener Produkte empfohlen<br />

oder sogar vorgeschrieben wird.<br />

F.2.10<br />

Qualifizierungsmöglichkeiten für Fin<strong>an</strong>zvermittler<br />

Ein Qualifikationserfordernis, wie es in Br<strong>an</strong>chen mit volkswirtschaftlich weit niedrigerem<br />

Schadenspotenzial (z.B. dem H<strong>an</strong>dwerk) stets unumstritten war, wurde im Fin<strong>an</strong>zsektor<br />

l<strong>an</strong>ge Zeit mit dem Verweis auf die freie Berufswahl umg<strong>an</strong>gen. Bisl<strong>an</strong>g sind daher nur<br />

wenige Regulierungen zur Qualifikation von Fin<strong>an</strong>zvermittlern aus staatlicher Initiative<br />

heraus geschaffen worden. Berufsexamina <strong>und</strong> Zertifikate stellen jedoch eine<br />

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in br<strong>an</strong>cheneigenen Berufsverbänden dar. Mit der<br />

Zeit stieg daher der Bedarf <strong>an</strong> Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen <strong>und</strong> eine Reihe<br />

unterschiedlicher Qualifizierungs<strong>an</strong>gebote für Fin<strong>an</strong>zvermittler entst<strong>an</strong>den, die erheblich<br />

vonein<strong>an</strong>der abweichen <strong>und</strong> stellvertretend für die komplexe Materie dieser Studie<br />

stehen können. Als kleiner Ausschnitt des Spektrums seien gen<strong>an</strong>nt: 139<br />

• Master of Fin<strong>an</strong>ce (<strong>an</strong>geboten von verschiedenen Hochschulen),<br />

• Fin<strong>an</strong>cial Consult<strong>an</strong>t bzw. Fin<strong>an</strong>zökonom (Europe<strong>an</strong> Business School),<br />

• Fin<strong>an</strong>cial Consult<strong>an</strong>t bzw. Fin<strong>an</strong>cial Pl<strong>an</strong>ner (Fr<strong>an</strong>kfurt School of Fin<strong>an</strong>ce &<br />

M<strong>an</strong>agement),<br />

• Fachberater/in <strong>und</strong> Fachwirt/in für Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen (IHK),<br />

• Versicherungsfachm<strong>an</strong>n/-frau (BWV, mittlerweile IHK).<br />

138<br />

Vgl. ebenda.<br />

139<br />

Eine Auswahl wichtiger Abschlüsse für Fin<strong>an</strong>zvermittler findet sich tabellarisch im Anh<strong>an</strong>g.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 98

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