Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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H. Gesamtmarkt<strong>an</strong>alyse der<br />
Fin<strong>an</strong>zvermittlung (Makroebene)<br />
Der deutsche Fin<strong>an</strong>zvermittlungsmarkt zeichnet sich durch eine Reihe von<br />
Besonderheiten aus. Als einmalig zumindest innerhalb der EU gilt bereits die hohe<br />
Anzahl <strong>an</strong> Fin<strong>an</strong>zvermittlern aller Couleur. Bis zur VersVermR-Umsetzung 2007 gingen<br />
die Schätzungen von 400-500.000 Personen aus, drei Viertel davon Nebenberufler. So<br />
kommen 0,61 Vermittler auf 100 Einwohner, in Großbrit<strong>an</strong>nien mit seinen 165.000<br />
Vermittlern nur knapp die Hälfte (0,27). 189 Auch in Litauen mit 0,24 <strong>und</strong> in den<br />
Niederl<strong>an</strong>den mit etwa 0,2 fällt die Vermittlerzahl pro 100 Einwohner deutlich geringer<br />
aus als bei uns.<br />
Die VersVermR-Umsetzung mit ihren Zulassungsbeschränkungen <strong>und</strong> der Registerpflicht<br />
wird nach übereinstimmender Expertenmeinung eine Marktbereinigung in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
auslösen <strong>und</strong> möglicherweise eine Halbierung der bisherigen Vermittlerzahl herbeiführen,<br />
wovon ein Qualitätsschub erwartet wird. Ein ähnlicher Effekt wird auch durch die MiFID-<br />
Umsetzung im Anlagebereich prognostiziert.<br />
Auffällig in Deutschl<strong>an</strong>d ist auch ein historisch gewachsenes <strong>und</strong> bis heute nicht<br />
integriertes Nebenein<strong>an</strong>der von Einzelst<strong>an</strong>dards sowie großen Bereichen, in denen<br />
weder legislative noch nicht-legislative St<strong>an</strong>dards bestehen. Der Grad der Regulierung<br />
liegt in den meisten Bereichen weit unter dem, was beispielsweise für die<br />
Schuldnerberatung verl<strong>an</strong>gt wird. Auch größere Fin<strong>an</strong>zsk<strong>an</strong>dale wie jener um die<br />
Göttinger Gruppe, Phönix oder VIP haben – <strong>an</strong>ders als in Großbrit<strong>an</strong>nien <strong>und</strong> den<br />
Niederl<strong>an</strong>den - bisl<strong>an</strong>g nicht dazu geführt, ein einheitliches Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsrecht zu<br />
schaffen. Eine B<strong>und</strong>esratsinitiative von 1998 verlief im S<strong>an</strong>de, obwohl sie wesentliche<br />
Fortschritte bedeutet hätte, die bis heute als sinnvoll betrachtet werden können<br />
(insbesondere die Vorschläge zur Kreditvermittlung). 190<br />
Die fragmentierte Regulierung in Deutschl<strong>an</strong>d entspricht nicht dem in der Literatur<br />
<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Anspruch <strong>an</strong> eine umfassende, produkt- <strong>und</strong> themenübergreifende<br />
Gesamtbetrachtung der privaten Fin<strong>an</strong>zen, wie sie im Fin<strong>an</strong>cial Pl<strong>an</strong>ning für das<br />
gehobene Marktsegment (Private B<strong>an</strong>king) sogar als selbstverständlich <strong>an</strong>gesehen wird.<br />
Nur ein einheitliches oder zumindest in seinen Teilen gut aufein<strong>an</strong>der abgestimmtes<br />
Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsrecht, das diese Interdependenzen abbildet, wäre hierfür eine<br />
umfassende Lösung.<br />
Seit Mai 2007 ist zumindest im Versicherungsbereich ein Gr<strong>und</strong>st<strong>an</strong>dard zu erkennen in<br />
puncto Qualifikation, Zulassung <strong>und</strong> Aufsicht sowie Haftung <strong>und</strong> Dokumentation. Auch<br />
diese Neuregelung, die eine entsprechende EU-Richtlinie mit zweijähriger Verspätung<br />
umsetzt, bringt Deutschl<strong>an</strong>d nur auf das Niveau <strong>an</strong>derer EU-Länder <strong>und</strong> verl<strong>an</strong>gt z.B.<br />
ausdrücklich nicht den interdisziplinären Blick auf die <strong>an</strong>deren Felder der privaten<br />
Fin<strong>an</strong>zen.<br />
189<br />
Vgl. FSA, 2007. Eigene Berechnung: absolute Anzahl der Vermittler wurde ins Verhältnis zu den offiziellen Einwohnerzahlen<br />
in den jeweiligen Ländern gesetzt.<br />
190<br />
Vgl. BT-Drucksache 13/9721 vom 29.1.98: „Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung der Tätigkeit als<br />
Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsvermittler <strong>und</strong> als Versicherungsvermittler sowie zur Einrichtung eines Beirats beim<br />
B<strong>und</strong>esaufsichtsamt für das Kreditwesen“.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 124