Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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um die detaillierte Information („der Papierkrieg“) d<strong>an</strong>n auf einen späteren Zeitpunkt<br />
nachzuholen, wenn der K<strong>und</strong>e zum Abschluss schon überzeugt worden ist.<br />
Wer hingegen lediglich im Annexvertrieb nach § 34 d IX GewO tätig wird, muss keinerlei<br />
Informationen über seinen Status gewähren, da er kein Versicherungsvermittler im Sinne<br />
des § 34d GewO ist.<br />
Provisionen<br />
Die VVG-Informationspflichtenverordnung konkretisiert die Verbraucherinformationen, die<br />
dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Antragstellung auszuhändigen sind. Die<br />
Verordnung verl<strong>an</strong>gt für die Lebensversicherung <strong>und</strong> Kr<strong>an</strong>kenversicherung mit<br />
Prämienrückgewähr die Offenlegung der Abschluss- <strong>und</strong> Vertriebskosten in Euro-<br />
Beträgen (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> § 3 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV).<br />
b) Beratungsst<strong>an</strong>dards <strong>und</strong> Dokumentationspflicht<br />
In der VVG-Informationspflichtenverordnung wird in § 4 die Pflicht zur Überreichung eines<br />
Produktinformationsblattes normiert, in dem einem Versicherungsnehmer die wichtigsten<br />
Informationen zu dem von ihm in Aussicht genommenen Vertrag in gesondert<br />
hervorgehobener Form mitgeteilt werden müssen. In der Begründung zu der Verordnung<br />
heißt es: „Das sogen<strong>an</strong>nte „Produktinformationsblatt“ soll es dem Antragsteller<br />
ermöglichen, sich <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d einer knappen, verständlichen <strong>und</strong> daher auch keinesfalls<br />
abschließend gewollten Darstellung einen Überblick über die wesentlichen Merkmale des<br />
Vertrages zu verschaffen. Deshalb soll es auch nur solche Informationen enthalten, die<br />
aus Sicht des Verbrauchers für die Auswahl des geeigneten Produktes im Zeitpunkt der<br />
Entscheidungsfindung von Bedeutung sind. Das Produktinformationsblatt soll dem<br />
Versicherungsnehmer eine erste Orientierungshilfe bieten, sich rasch mit den<br />
wesentlichen Rechten <strong>und</strong> Pflichten des Vertrages vertraut zu machen; durch die in<br />
Absatz 5 Satz 3 vorgesehene Bezugnahme auf die jeweilige Vertragsbestimmung k<strong>an</strong>n<br />
es für den <strong>an</strong> Einzelheiten interessierten Leser zugleich den Ausg<strong>an</strong>gspunkt einer<br />
vertieften Befassung mit den dem Vertrag zugr<strong>und</strong>e liegenden Bedingungswerken<br />
bilden“ 68 . Mit einem solchen Produktinformationsblatt, dessen konkreter Inhalt selbst<br />
allerdings den Anbietern auf dem Markt überlassen <strong>und</strong> nicht gesetzlich geregelt wurde,<br />
ist eine erste wichtige St<strong>an</strong>dardinformation als Gr<strong>und</strong>stein einer sachgerechten <strong>und</strong> für<br />
den konkreten K<strong>und</strong>en verständliche Beratung gelegt – wenn es d<strong>an</strong>n auch im Gespräch<br />
als Gr<strong>und</strong>lage benutzt wird.<br />
Darstellung der „Beratungsgr<strong>und</strong>lage“ gem. § 42 b VVG<br />
Eine wichtige Vorschrift um zu gewährleisten, dass der K<strong>und</strong>e die Information der<br />
Vermittlers über seinen Status auch in Bezug auf die Beratungsleistung richtig<br />
einschätzen k<strong>an</strong>n, findet sich in der Pflicht des Vermittlers, die „Beratungsgr<strong>und</strong>lage“<br />
i.S.d. § 42b VVG darzustellen.<br />
D<strong>an</strong>ach ist der Versicherungsmakler verpflichtet, „seinem Rat eine hinreichende Zahl von<br />
auf dem Markt <strong>an</strong>gebotenen Versicherungsverträgen <strong>und</strong> von Versicherern zu Gr<strong>und</strong>e zu<br />
legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben k<strong>an</strong>n,<br />
68<br />
Begründung zur VVG-Informationspflichtenverordnung, S. 13.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 51