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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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E.7 Mögliche legislative Maßnahmen 83<br />

E.7.1 Kurzinformationsblatt mit Nachfrageaufforderung<br />

E.7.1.1<br />

Konzept<br />

Informationspflichten für Anbieter über ihre Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen gelten vielfach<br />

als „Königsweg“ des Verbraucher- <strong>und</strong> Anlegerschutzes. Richtig dar<strong>an</strong> ist zumindest,<br />

dass nur der informierte K<strong>und</strong>e dem Markt zum volkswirtschaftlich erhofften Erfolg<br />

verhelfen k<strong>an</strong>n: das beste Produkt zum günstigsten Preis zu ermöglichen. Dass es auf<br />

der <strong>an</strong>deren Seite nicht ausreicht, umf<strong>an</strong>greiches <strong>und</strong> damit schwer nachvollziehbares<br />

Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, um den K<strong>und</strong>en bestmöglich zu<br />

informieren, liegt auf der H<strong>an</strong>d.<br />

Im Hinblick auf die von Fin<strong>an</strong>zvermittlern verkauften Produkte wäre es also<br />

wünschenswert, ein möglichst kurzes, leicht verständliches <strong>und</strong> prägn<strong>an</strong>tes<br />

Informationsblatt zur Verfügung zu stellen, das jeden K<strong>und</strong>en schnell über die<br />

Gr<strong>und</strong>lagen informiert <strong>und</strong> die Basis für ein sinnvolles Verkaufsgespräch mit einem für<br />

K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verkäufer gleichermaßen ertragreichen Geschäftsabschluss bildet.<br />

Von großer Bedeutung erscheint dabei, den K<strong>und</strong>en zu möglichst präzisen Fragen <strong>an</strong><br />

seinen Fin<strong>an</strong>zvermittler aufzufordern <strong>und</strong> so die Kommunikation über das gepl<strong>an</strong>te<br />

Geschäft auch im Sinne des K<strong>und</strong>en in G<strong>an</strong>g zu setzen. Das erscheint insbesondere bei<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen erforderlich, da diese Produkte eher schwer verständlich <strong>und</strong><br />

vielfach sehr komplex sind. Zudem verfügen die K<strong>und</strong>en in aller Regel über nur geringe<br />

fin<strong>an</strong>zielle Kenntnisse. Eine solche „Nachfrageaufforderung“ wäre ein g<strong>an</strong>z neues<br />

rechtliches Instrument, um eine sinnvolles Verkaufs- <strong>und</strong> Beratungsgespräch zu initiieren.<br />

Wünschenswert ist also im Ergebnis ein Kurzinformationsblatt, das diesen Bedürfnissen<br />

Rechnung trägt. Weder die VVG-InfoVO noch die WpDVerOV zielen auf solche<br />

Informationen, sondern führen nur zu allgemein gehaltenen, umf<strong>an</strong>greichen<br />

Informationsmaterialien, die günstigstenfalls vom K<strong>und</strong>en abgeheftet, nicht aber vor<br />

Vertragsschluss gelesen werden. Dies dürfte umso <strong>mehr</strong> zu erwarten sein, als die<br />

Gestaltung der Informationen überdies den Anbietern überlassen wird.<br />

Um die Verwendung eines einheitlichen Kurzinformationsblatts, das die vorgen<strong>an</strong>nten<br />

Vorgaben erfüllt, sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber ein Muster vorlegen, das die<br />

wichtigsten Informationen zu Produkt <strong>und</strong> Eignung des Produktes für Anlageziele auf<br />

einem Blatt Papier zusammenfasst <strong>und</strong> folgende Nachfrageaufforderung enthält.<br />

• Nachfrageaufforderung zur Produktinformation <strong>und</strong> Eignung<br />

• Nachfrageaufforderung bezüglich Vermittlerstatus<br />

• Nachfrageaufforderung bezüglich Rückvergütungen (Zuwendungen)<br />

• Nachfrageaufforderung bezüglich Nettorendite<br />

E.7.1.2<br />

Europarechtliche Zulässigkeit<br />

Europarechtlich wäre ein solches Kurzinformationsblatt im Hinblick auf MiFID mit<br />

Nachfrageaufforderungen gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig.<br />

83<br />

Für die Erarbeitung der europarechtlichen Prüfung geht der D<strong>an</strong>k <strong>an</strong> Christi<strong>an</strong> Siegm<strong>an</strong>n, der im übrigen mit dem Lektorat<br />

des juristischen Abschnittes wertvolle Hilfe geleistet hat.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 62

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