Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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E.7 Mögliche legislative Maßnahmen 83<br />
E.7.1 Kurzinformationsblatt mit Nachfrageaufforderung<br />
E.7.1.1<br />
Konzept<br />
Informationspflichten für Anbieter über ihre Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen gelten vielfach<br />
als „Königsweg“ des Verbraucher- <strong>und</strong> Anlegerschutzes. Richtig dar<strong>an</strong> ist zumindest,<br />
dass nur der informierte K<strong>und</strong>e dem Markt zum volkswirtschaftlich erhofften Erfolg<br />
verhelfen k<strong>an</strong>n: das beste Produkt zum günstigsten Preis zu ermöglichen. Dass es auf<br />
der <strong>an</strong>deren Seite nicht ausreicht, umf<strong>an</strong>greiches <strong>und</strong> damit schwer nachvollziehbares<br />
Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, um den K<strong>und</strong>en bestmöglich zu<br />
informieren, liegt auf der H<strong>an</strong>d.<br />
Im Hinblick auf die von Fin<strong>an</strong>zvermittlern verkauften Produkte wäre es also<br />
wünschenswert, ein möglichst kurzes, leicht verständliches <strong>und</strong> prägn<strong>an</strong>tes<br />
Informationsblatt zur Verfügung zu stellen, das jeden K<strong>und</strong>en schnell über die<br />
Gr<strong>und</strong>lagen informiert <strong>und</strong> die Basis für ein sinnvolles Verkaufsgespräch mit einem für<br />
K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Verkäufer gleichermaßen ertragreichen Geschäftsabschluss bildet.<br />
Von großer Bedeutung erscheint dabei, den K<strong>und</strong>en zu möglichst präzisen Fragen <strong>an</strong><br />
seinen Fin<strong>an</strong>zvermittler aufzufordern <strong>und</strong> so die Kommunikation über das gepl<strong>an</strong>te<br />
Geschäft auch im Sinne des K<strong>und</strong>en in G<strong>an</strong>g zu setzen. Das erscheint insbesondere bei<br />
Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen erforderlich, da diese Produkte eher schwer verständlich <strong>und</strong><br />
vielfach sehr komplex sind. Zudem verfügen die K<strong>und</strong>en in aller Regel über nur geringe<br />
fin<strong>an</strong>zielle Kenntnisse. Eine solche „Nachfrageaufforderung“ wäre ein g<strong>an</strong>z neues<br />
rechtliches Instrument, um eine sinnvolles Verkaufs- <strong>und</strong> Beratungsgespräch zu initiieren.<br />
Wünschenswert ist also im Ergebnis ein Kurzinformationsblatt, das diesen Bedürfnissen<br />
Rechnung trägt. Weder die VVG-InfoVO noch die WpDVerOV zielen auf solche<br />
Informationen, sondern führen nur zu allgemein gehaltenen, umf<strong>an</strong>greichen<br />
Informationsmaterialien, die günstigstenfalls vom K<strong>und</strong>en abgeheftet, nicht aber vor<br />
Vertragsschluss gelesen werden. Dies dürfte umso <strong>mehr</strong> zu erwarten sein, als die<br />
Gestaltung der Informationen überdies den Anbietern überlassen wird.<br />
Um die Verwendung eines einheitlichen Kurzinformationsblatts, das die vorgen<strong>an</strong>nten<br />
Vorgaben erfüllt, sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber ein Muster vorlegen, das die<br />
wichtigsten Informationen zu Produkt <strong>und</strong> Eignung des Produktes für Anlageziele auf<br />
einem Blatt Papier zusammenfasst <strong>und</strong> folgende Nachfrageaufforderung enthält.<br />
• Nachfrageaufforderung zur Produktinformation <strong>und</strong> Eignung<br />
• Nachfrageaufforderung bezüglich Vermittlerstatus<br />
• Nachfrageaufforderung bezüglich Rückvergütungen (Zuwendungen)<br />
• Nachfrageaufforderung bezüglich Nettorendite<br />
E.7.1.2<br />
Europarechtliche Zulässigkeit<br />
Europarechtlich wäre ein solches Kurzinformationsblatt im Hinblick auf MiFID mit<br />
Nachfrageaufforderungen gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig.<br />
83<br />
Für die Erarbeitung der europarechtlichen Prüfung geht der D<strong>an</strong>k <strong>an</strong> Christi<strong>an</strong> Siegm<strong>an</strong>n, der im übrigen mit dem Lektorat<br />
des juristischen Abschnittes wertvolle Hilfe geleistet hat.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 62