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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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Wohnungsbau-Prämiengesetzes (WoPDV). Aus dem Anwendungsbereich der MaBV hat<br />

der Gesetzgeber allerdings geb<strong>und</strong>ene Bausparkassenvertreter ausgenommen.<br />

E.5.3.6<br />

Überblick „Informationspflichten Vermittlerstatus“<br />

Im Überblick zeigt sich, dass es eine gesetzliche <strong>an</strong>gemessen Regulierung von<br />

Informationspflichten im Hinblick auf den Vermittlerstatus nur bei Versicherungen gibt.<br />

Abb. 13: Gesetzliche Informationspflicht über Vermittlerstatus<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 58

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