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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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I.3 Litauen<br />

Litauen gehört zu den jüngeren EU-Mitgliedsstaaten <strong>und</strong> verfolgte wie auch die <strong>an</strong>deren<br />

baltischen Länder nach seiner Unabhängigkeitserklärung 1991 eine Art „Best practice“-<br />

Politik bei der Schaffung von Rechtsnormen <strong>und</strong> Regulierung von Marktstrukturen. In<br />

diesem Geist hat Litauen auch eine Reihe von neuen Regulierungen zur Vermittlung von<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungen implementiert. Trotzdem gibt es keinen einheitlichen<br />

Rechtsrahmen für den litauischen Fin<strong>an</strong>zvermittlungsmarkt.<br />

Der litauische Markt zeichnet sich durch ein im Vergleich zu den <strong>an</strong>deren untersuchten<br />

Ländern relativ geringes Marktvolumen mit einer Bruttowertschöpfung von 488,5<br />

Millionen Euro im Jahr 2006 aus. Bei einer Beschäftigtenzahl von rd. 16.000 sind Ein-<br />

Personen- <strong>und</strong> Kleinunternehmen die vorherrschenden Marktakteure, die insbesondere<br />

sehr zahlreich im Versicherungs- <strong>und</strong> Investmentmarkt tätig sind.<br />

Die Fin<strong>an</strong>zaufsicht ist zwischen der Aufsichtsbehörde für Versicherungen (Lietuvos<br />

Respublikos draudimo priežiūros komisija) <strong>und</strong> der Wertpapierkommission (Lietuvos<br />

Respublikos vertybinių popierių komisija) für alle übrigen Fin<strong>an</strong>zdienstleitungen aufgeteilt.<br />

Durch <strong>mehr</strong>ere Regulierungsschritte zwischen 2004 <strong>und</strong> 2007 sind vier Akteursgruppen<br />

im Fin<strong>an</strong>zvermittlungsmarkt definiert: Versicherungsagenten, Versicherungsmakler,<br />

Fin<strong>an</strong>zmakler <strong>und</strong> Fin<strong>an</strong>zberater. Dominierend sind die Versicherungsagenten. Es<br />

besteht eine Registerpflicht für abhängige Versicherungsagenten <strong>und</strong> unabhängige<br />

Versicherungsmakler, bei der ihr Status veröffentlicht wird. Aufgr<strong>und</strong> einer Vielzahl <strong>an</strong><br />

zugelassenen Zertifikaten bleibt der echte Qualifikationsstatus für den Verbraucher<br />

allerdings schwer erkenn- <strong>und</strong> beurteilbar.<br />

Das vorherrschende Geschäftsmodell ist das Provisionssystem. Mit dem Fin<strong>an</strong>zberater<br />

wurde allerdings ein neuer, unabhängiger Marktakteur zugelassen, der nur auf<br />

Honorarbasis aktiv werden k<strong>an</strong>n. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Erfahrung mit diesem Ansatz<br />

lässt sich noch keine Aussage über die Akzept<strong>an</strong>z treffen.<br />

Unabhängige Fin<strong>an</strong>zberater<br />

Wie <strong>an</strong>dere führende Aufsichtsbehörden in der EU auch, engagiert sich die litauische<br />

Fin<strong>an</strong>zaufsicht seit einiger Zeit verstärkt im Bereich fin<strong>an</strong>zielle Bildung, u.a. durch<br />

Einrichtung von Internetseiten <strong>und</strong> die Bereitstellung von Lernmaterialien, aber auch in<br />

der Ausdehnung der Informationspflichten der Anbieter <strong>und</strong> Vermittler.<br />

Versicherungsvermittler <strong>und</strong> -makler sind z.B. verpflichtet, Informationen über ihre<br />

Beziehung zu Versicherungs<strong>an</strong>bietern <strong>an</strong>zuzeigen. Eine weitergehende aktive<br />

Informations- <strong>und</strong> Dokumentationspflicht für Fin<strong>an</strong>zmarktakteure besteht nicht. Die<br />

Beweislast in Streitfällen liegt auf Seiten der Verbraucher. Zumindest im<br />

Versicherungssektor k<strong>an</strong>n die Aufsichtsbehörde jedoch als Mediator zwischen den<br />

Parteien tätig werden.<br />

Trotz der getroffenen Maßnahmen besteht nach Einschätzung der befragten Experten<br />

insgesamt noch Nachholbedarf beim Verbraucherschutz im litauischen<br />

Fin<strong>an</strong>zdienstleistungsmarkt. Wesentliche Schritte dafür wären eine stärkere Ausrichtung<br />

der Überwachungsinst<strong>an</strong>zen hierauf sowie eine bessere Durchsetzung der<br />

Regulierungen <strong>und</strong> die Nutzung von Anreizwirkungen.<br />

Relev<strong>an</strong>z: Der Fin<strong>an</strong>zvermittlungsmarkt in Litauen ist im Vergleich zu Deutschl<strong>an</strong>d, den<br />

Niederl<strong>an</strong>den <strong>und</strong> Großbrit<strong>an</strong>nien relativ jung. Daher besteht auf Regulierungsebene<br />

noch Nachholbedarf. Dennoch weisen die Reformbestrebungen in eine ähnliche Richtung<br />

wie bei den fortgeschritteneren Ländern, zumal sie natürlich EU-Vorgaben aufgreifen.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 133

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