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Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

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Status <strong>und</strong> Abhängigkeiten des Vermittlers<br />

Seit 2004 ist der britische Markt durch einen starken Wettbewerb zwischen den<br />

unterschiedlichen Vermittlertypen gekennzeichnet. Durch die starke Förderung der<br />

unabhängigen Fin<strong>an</strong>zberatung durch die FSA wird der unabhängige Makler als<br />

vorherrschender Vermittlertyp in der Zukunft erwartet. Damit liegt Großbrit<strong>an</strong>nien in<br />

diesem Aspekt weit vor den Niederl<strong>an</strong>den, Litauen <strong>und</strong> Deutschl<strong>an</strong>d.<br />

Der deutsche Markt wird ähnlich wie in den Niederl<strong>an</strong>den <strong>und</strong> Litauen von den<br />

geb<strong>und</strong>enen Fin<strong>an</strong>zvermittler, insbesondere der Versicherungsvermittler, dominiert.<br />

Sowohl die Vermittler, die als Makler tätig sind, als auch sonstige unabhängige<br />

Fin<strong>an</strong>zberater haben nur einen sehr geringen Markt<strong>an</strong>teil.<br />

Informations- <strong>und</strong> Dokumentationspflichten<br />

Großbrit<strong>an</strong>nien setzt auf eine aktive <strong>und</strong> umfassende Bereitstellung von Informationen<br />

<strong>und</strong> Dokumentationen für die K<strong>und</strong>en in enger Zusammenarbeit mit den Anbietern.<br />

Angelehnt <strong>an</strong> diese Politik hat die niederländische AFM ebenfalls Regeln für die<br />

Bereitstellung von Informationen erlassen. Betrachtenswert sind insbesondere die durch<br />

die Anbieter auf freiwilliger Basis, aber nach einheitlichen Vorgaben bereitgestellten<br />

„Fin<strong>an</strong>cial Information Leaflets“.<br />

Kapitel M/Anh<strong>an</strong>g, Länderberichte<br />

Großbrit<strong>an</strong>nien, Niederl<strong>an</strong>de <strong>und</strong><br />

Litauen, S. 167ff.<br />

Im Gegensatz zu den Niederl<strong>an</strong>den <strong>und</strong> Großbrit<strong>an</strong>nien existieren in Litauen wie in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d keine allgemeingültigen Informationspflichten für Fin<strong>an</strong>zvermittler. 2007<br />

wurden in Deutschl<strong>an</strong>d die Auflagen im Versicherungs- <strong>und</strong> Anlagebereich verschärft.<br />

Anschluss <strong>an</strong> die europäische Best practice ist damit jedoch nicht gef<strong>und</strong>en.<br />

Haftung<br />

In Großbrit<strong>an</strong>nien können Fin<strong>an</strong>zvermittler bei Fehlleistungen haftungsrechtlich bel<strong>an</strong>gt<br />

werden. Die Beweislast liegt aufgr<strong>und</strong> der hohen Dokumentationspflichten eher beim<br />

Vermittler. In den Niederl<strong>an</strong>den liegt sie eher bei dem Verbraucher, wird jedoch<br />

spezifischer Dokumentations- <strong>und</strong> Informationspflichten abgefedert. Die AFM verfolgt<br />

zudem Fälle von Fehlleistungen <strong>und</strong> greift mit entsprechenden Auflagen aktiv ein. Die<br />

Niederl<strong>an</strong>de haben eine zentrale Anlaufstelle für K<strong>und</strong>enbeschwerden im<br />

Fin<strong>an</strong>zvermittlungsbereich eingerichtet, was die Abwicklung erheblich vereinfacht.<br />

Bei Fehlleistungen des Vermittlers oder Anbieters liegt in Litauen die Beweislast quasi<br />

komplett beim K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> es existiert bisher auch kein Ombudsm<strong>an</strong>n-System.<br />

Letzteres ist in Deutschl<strong>an</strong>d erfreulicherweise <strong>an</strong>ders. Da es jedoch keine zentrale<br />

Anlaufstelle für Beschwerden gibt, bleibt es trotz des eigentlich bewährten Ombudsm<strong>an</strong>n-<br />

Systems aufgr<strong>und</strong> der Vielgestaltigkeit für den Verbraucher unnötig schwierig, den<br />

richtigen Ansprechpartner zu finden.<br />

Vergleich bestehender Zielvorstellungen von Beratungsqualität<br />

Die aktuellen Eindrücke aus den drei Ländern, insbesondere aus Großbrit<strong>an</strong>nien <strong>und</strong> den<br />

Niederl<strong>an</strong>den, zeigen einen gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>an</strong>deren Gr<strong>und</strong>tenor im<br />

Regulierungsverständnis als in Deutschl<strong>an</strong>d. Neben einem einheitlichen Rechtsrahmen<br />

zeichnen sich Großbrit<strong>an</strong>nien <strong>und</strong> die Niederl<strong>an</strong>de durch eine Institutionalisierung des<br />

Verbraucherschutzes sowie eine Förderung der Tr<strong>an</strong>sparenz im Markt <strong>und</strong> der<br />

Eigenver<strong>an</strong>twortung der Verbraucher aus.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 136

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