08.06.2015 Aufrufe

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität ... - Evers und Jung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

c) Produktdarstellung <strong>und</strong> Information;<br />

2. fachliche Gr<strong>und</strong>lagen:<br />

a) rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen für die Versicherungsvermittlung <strong>und</strong> die<br />

Versicherungsberatung<br />

b) sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Gesetzliche<br />

Rentenversicherung; private Vorsorge durch Lebens-, Renten- <strong>und</strong><br />

Berufsunfähigkeitsversicherung; Gr<strong>und</strong>züge der betrieblichen Altersvorsorge<br />

(Direktversicherung <strong>und</strong> Pensionskasse durch Entgeltumw<strong>an</strong>dlung); staatliche<br />

Förderung <strong>und</strong> steuerliche Beh<strong>an</strong>dlung der privaten Vorsorge <strong>und</strong> der durch<br />

Entgeltumw<strong>an</strong>dlung fin<strong>an</strong>zierten betrieblichen Altersvorsorge;<br />

c) Unfallversicherung; Kr<strong>an</strong>kenversicherung; Pflegeversicherung;<br />

d) verb<strong>und</strong>ene Hausratversicherung; verb<strong>und</strong>ene Gebäudeversicherung;<br />

e) Haftpflichtversicherung; Kraftfahrtzeugversicherung;<br />

Rechtsschutzversicherung.<br />

E.2.1.2<br />

Ausnahmen zur Erlaubnispflicht<br />

Sieht auch der Regelfall eine Erlaubnispflicht für alle Versicherungsvermittler vor, so<br />

gelten doch zahlreiche Ausnahmen, so dass nicht zu Unrecht befürchtet wird, dass sich<br />

zumindest bezogen auf die Anzahl der Vermittler das Regel-Ausnahme-Verhältnis<br />

umkehren könnte 41 .<br />

a) „Geb<strong>und</strong>ene Vermittler“ nach § 34d IV GewO<br />

Die wichtigste Ausnahme besteht für den vertraglich ausschließlich <strong>an</strong> ein<br />

Versicherungsunternehmen geb<strong>und</strong>enen Vermittler gem. § 34 d IV. Es h<strong>an</strong>delt sich hier<br />

um die (Einzel)vertreter (Einzelagent, Auschließlichkeitsvertreter, geb<strong>und</strong>ene Agenten<br />

<strong>und</strong> ähnlich gen<strong>an</strong>nt), aber auch um die „unechten Mehrfachvertreter“<br />

(Konzernvertreter) 42 . Solche geb<strong>und</strong>enen Vermittler betreiben d<strong>an</strong>n ein freies Gewerbe,<br />

das lediglich gem. § 14 GewO <strong>an</strong>zeigt werden muss. Allerdings muss das<br />

haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Zuverlässigkeit <strong>und</strong> geordneten<br />

Vermögensverhältnisse überprüfen sowie die <strong>an</strong>gemessene Qualifikation des Vermittlers<br />

gewährleisten gem. § 34 d V. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch<br />

den Vermittler ist hingegen wegen der Haftungsübernahme des<br />

Versicherungsunternehmens entbehrlich (auch wenn in der Praxis häufig die Versicherer<br />

von ihren Mitarbeiter eine Versicherung verl<strong>an</strong>gen 43 ).<br />

Dass es sich bei dieser „Ausnahme“ von der Erlaubnispflicht mengenmäßig schon fast<br />

um die Regel h<strong>an</strong>delt, macht die Begründung zur VersVermV deutlich, in der die Rede ist<br />

von ca. 3.000 ungeb<strong>und</strong>enen Versicherungsvertretern, ca. 7.000 Versicherungsmaklern<br />

<strong>und</strong> nicht <strong>mehr</strong> als 150 Versicherungsberatern aber von ca. 400.000 geb<strong>und</strong>enen<br />

Vermittlern. 44<br />

41<br />

Vgl. Beenken/S<strong>an</strong>dkühler, 2007, 182ff.<br />

42<br />

Vgl. zu den verschiedenen Bezeichnungen auch Beenken, Matthias, 2004, S. 4 ff.<br />

43<br />

Vgl. Beenken/S<strong>an</strong>dkühler, 2007, 182f.<br />

44<br />

BRatDrs. 207/07, S. 21.<br />

© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!