Anforderungen an Finanzvermittler â mehr Qualität ... - Evers und Jung
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Register, sondern die Vermittler im Versicherungsgewerbe müssen sich bei der<br />
Aufsichtsbehörde für Versicherungen, Fin<strong>an</strong>zmakler <strong>und</strong> -berater müssen sich bei der<br />
Wertpapierkommission registrieren lassen. Somit gibt es eine generelle Registerpflicht für<br />
alle Akteure, die aber durch die Parallelstruktur <strong>an</strong> Tr<strong>an</strong>sparenz für den Verbraucher<br />
verliert.<br />
In Deutschl<strong>an</strong>d gibt es trotz Gründung der BaFin weder eine vergleichbar komplett<br />
zentralisierte Fin<strong>an</strong>zaufsicht noch ein einheitliches öffentliches Register wie in<br />
Großbrit<strong>an</strong>nien <strong>und</strong> den Niederl<strong>an</strong>den. Viel<strong>mehr</strong> bezieht sich die Aufsichtspraxis auf<br />
Teilmärkte bzw. Produktarten, was sich negativ auf die Durchschlagskraft niederschlägt.<br />
Es gibt bisher nur eine Registerpflicht für Teile der Vermittler in den verschiedenen<br />
Teilmärkten. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Vermittlern aufgr<strong>und</strong> von<br />
Ausnahmeregelungen von dieser Pflicht ausgenommen. Im Ländervergleich dürfte diese<br />
deutsche Situation einer Best Practice-Analyse kaum st<strong>an</strong>dhalten.<br />
Qualifikationserfordernisse<br />
Die Fin<strong>an</strong>zvermittler in Großbrit<strong>an</strong>nien müssen für ihre Tätigkeit verschiedene<br />
Qualifikationserfordernisse bei der FSA nachweisen, die abhängig von der Komplexität<br />
der vermittelten Fin<strong>an</strong>zprodukte unterschiedlich streng ausfallen können. Ergänzend<br />
müssen Fin<strong>an</strong>zdienstleistungs<strong>an</strong>bieter im Rahmen der „Treating Customers Fairly“-<br />
Initiative Ethik- <strong>und</strong> Verhaltensregeln bei der Rekrutierung ihrer Vermittler prüfen <strong>und</strong> bei<br />
deren Ausbildung weiterentwickeln.<br />
Die AFM setzt in den Niederl<strong>an</strong>den verschiedene Qualifikationsvorschriften hinsichtlich<br />
der Zulassung der Vermittler, wie z.B. Fachwissen <strong>und</strong> Glaubwürdigkeit. Dabei spielt die<br />
Einhaltung der „Duty of care“- Bestimmungen eine tragende Rolle. Hierbei h<strong>an</strong>delt sich<br />
um bestimmte <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> die Vermittler in puncto Informationspflicht <strong>und</strong> die<br />
Beh<strong>an</strong>dlung der K<strong>und</strong>en im Beratungsgespräch oder im Falle einer Beschwerde. Die<br />
AFM kontrolliert die Qualifikations- <strong>und</strong> Zulassungserfordernisse im Markt.<br />
In Litauen existieren zahlreiche Zertifikate, die von den Aufsichtsbehörden nach dem<br />
jeweiligen Sektor <strong>und</strong> den dort aktiven Vermittlertypen unterschieden werden. Es besteht<br />
daher kein allgemeingültiger Qualifikationsst<strong>an</strong>dard, was ebenso für Deutschl<strong>an</strong>d gilt.<br />
Hier gibt es überhaupt erst seit 2007 erste Festlegungen für den Versicherungsvertrieb.<br />
Vergütungsmodelle<br />
In allen untersuchten Ländern ist wie in Deutschl<strong>an</strong>d das Provisionssystem das<br />
dominierende Geschäftsmodell. Die FSA drängt jedoch genau wie die AFM darauf, dass<br />
sich die Honorarberatung breiter etabliert. Auch die Einführung des unabhängigen<br />
Fin<strong>an</strong>zberaters in Litauen, der nur auf Honorarbasis tätig sein k<strong>an</strong>n, passt sich in diesen<br />
Trend ein. In den Niederl<strong>an</strong>den findet sich parallel ein sehr marktkonformer Ansatz, der<br />
ab 2009 die Anreizwirkungen in der Provisionsberatung verbraucherorientiert verändern<br />
soll, in dem die Abschlussprovision nur noch 50% der Vermittlervergütung ausmachen<br />
darf.<br />
Im Vergleich zu den untersuchten Länderbeispielen fällt auf, dass in Deutschl<strong>an</strong>d das<br />
Lösungspotenzial der Honorarberatung noch nicht hinreichend erk<strong>an</strong>nt scheint <strong>und</strong> die<br />
Bedeutung der Honorarberatung im Markt hier daher vergleichsweise deutlich zurück<br />
liegt.<br />
© <strong>Evers</strong> & <strong>Jung</strong> 2005 <strong>Anforderungen</strong> für Fin<strong>an</strong>zvermittler – <strong>mehr</strong> Qualität, bessere Entscheidungen Seite 135